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   VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 145/21   

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VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 145/21 (https://dejure.org/2022,16605)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13.06.2022 - VerfGH 145/21 (https://dejure.org/2022,16605)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13. Juni 2022 - VerfGH 145/21 (https://dejure.org/2022,16605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 96 Abs 1 Nr 2 OWiG, § 96 Abs 1 Nr 4 OWiG
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen Art 8 Abs 1 S 2 Verf BE durch Anordnung von Erzwingungshaft gem § 96 OWiG - Anforderungen an die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit überspannt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 145/21
    Das Recht auf Freiheit der Person hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten einen besonders hohen Rang (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, juris Rn. 21, 25), weshalb Eingriffe nur aus wichtigen Gründen sowie aufgrund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen zulässig sind (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 4. August 2020 - 2 BvR1692/19 -, juris Rn. 26).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, Beschlüsse vom 27. Februar 2009 - 2 BvR 538/07 -, juris Rn. 20, vom 10. Dezember 2007, a. a. O., Rn. 28 und vom 8. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80 -, juris Rn. 32 ff; BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10 -, juris Rn. 10, vom 4. März 2010 - V ZB 222/09 -, juris Rn. 14).

    Indem das Landgericht, das sich zu den an die gerichtliche Sachverhaltsaufklärung anzulegenden Maßstäben nicht äußert, die unzureichende Befassung des Amtsgerichts mit der Einlassung des Beschwerdeführers nicht beanstandet hat, gibt es zu erkennen, dass es von zu niedrigen, verfassungsrechtlich nicht zu billigenden Maßstäben ausgegangen ist (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2007, a. a. O., Rn. 30).

  • KG, 04.11.2021 - 3 Ws 285/21

    Weitere Beschwerde gegen die Anordnung von Erzwingungshaft im Bußgeldverfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 145/21
    Die gegen den Beschluss des Landgerichts vom 12. Juli 2021 erhobene weitere Beschwerde verwarf das Kammergericht mit Beschluss vom 4. November 2021 - 3 Ws 285/21 - mangels Statthaftigkeit als unzulässig.

    Damit ist der Beschluss des Kammergerichts vom 4. November 2021 - 3 Ws 285/21 - gegenstandslos.

  • VerfGH Berlin, 26.10.2000 - VerfGH 102/00

    Anordnung der Erzwingungshaft zur Darlegung der Zahlungsunfähigkeit bzw zur

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 145/21
    Die angegriffene Entscheidung des Landgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Freiheit aus Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB i. V. m. Art. 36 VvB, da sie Auslegungs- und Anwendungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf Freiheit beruhen und die in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. Beschluss vom 26. Oktober 2000 - VerfGH 102/00 -, juris Rn. 16).

    Die auf der Grundlage von §§ 96 Abs. 1, 104 Abs. 3 Nr. 1 OWiG ergangene Entscheidung des Landgerichts ist Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für eine Maßnahme der Freiheitsentziehung und damit für einen Eingriff in das durch Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB geschützte Recht auf Freiheit (Beschluss vom 26. Oktober 2000, a. a. O., Rn. 12).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 145/21
    Der angegriffene Beschluss des Landgerichts vom 12. Juli 2021 - 520 Qs 63/21 - wird nach § 54 Abs. 3 VerfGHG aufgehoben und die Sache in entsprechender Anwendung von § 95 Abs. 2 Halbsatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes an das Landgericht zurückverwiesen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 -, juris; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 -, juris, vollständig abzurufen unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/ 1997/07/rs19970708_1bvr124395.html).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 145/21
    Der angegriffene Beschluss des Landgerichts vom 12. Juli 2021 - 520 Qs 63/21 - wird nach § 54 Abs. 3 VerfGHG aufgehoben und die Sache in entsprechender Anwendung von § 95 Abs. 2 Halbsatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes an das Landgericht zurückverwiesen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 -, juris; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 -, juris, vollständig abzurufen unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/ 1997/07/rs19970708_1bvr124395.html).
  • BVerfG, 03.11.2017 - 2 BvR 2135/09

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 145/21
    Sie ist weder Sanktion für die Nichtzahlung des Bußgeldes noch Sanktion für einen Rechtsverstoß, sondern ein reines Beugemittel, welches lediglich auf den Willen der verpflichteten Person einwirken soll (hierzu BVerfG vom 9. November 1976 - 2 BvL 1/76 -, juris Rn 25, sowie Nichtannahmebeschluss vom 3. November 2017 - 2 BvR 2135/09 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtanrechnung vollzogener

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 145/21
    Sie ist weder Sanktion für die Nichtzahlung des Bußgeldes noch Sanktion für einen Rechtsverstoß, sondern ein reines Beugemittel, welches lediglich auf den Willen der verpflichteten Person einwirken soll (hierzu BVerfG vom 9. November 1976 - 2 BvL 1/76 -, juris Rn 25, sowie Nichtannahmebeschluss vom 3. November 2017 - 2 BvR 2135/09 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 145/21
    Deren Beurteilung ist im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur begrenzt daraufhin zu überprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungs- oder Anwendungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und die in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (Beschluss vom 26. Oktober 2000, a,a.O. Rn. 16 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1964 - 1 BvR 37/63 -, juris Rn. 21 und die ständige Rspr. der Verfassungsgerichte).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 145/21
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, Beschlüsse vom 27. Februar 2009 - 2 BvR 538/07 -, juris Rn. 20, vom 10. Dezember 2007, a. a. O., Rn. 28 und vom 8. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80 -, juris Rn. 32 ff; BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10 -, juris Rn. 10, vom 4. März 2010 - V ZB 222/09 -, juris Rn. 14).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 145/21
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, Beschlüsse vom 27. Februar 2009 - 2 BvR 538/07 -, juris Rn. 20, vom 10. Dezember 2007, a. a. O., Rn. 28 und vom 8. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80 -, juris Rn. 32 ff; BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10 -, juris Rn. 10, vom 4. März 2010 - V ZB 222/09 -, juris Rn. 14).
  • VerfGH Berlin, 24.09.2013 - VerfGH 172/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Rehabilitierungsantrag

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10

    Ausreichender Haftgrund bei lediglich grober Überprüfung des einem Ausländer

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