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   VerfGH Berlin, 14.01.1997 - VerfGH 21/94   

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VerfGH Berlin, 14.01.1997 - VerfGH 21/94 (https://dejure.org/1997,12098)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14.01.1997 - VerfGH 21/94 (https://dejure.org/1997,12098)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14. Januar 1997 - VerfGH 21/94 (https://dejure.org/1997,12098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • JR 1998, 99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.01.1997 - VerfGH 21/94
    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d. h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Rechtsauffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. u. a. Beschluß vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94.

    - LVerfGE 2, 16 ).

  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.01.1997 - VerfGH 21/94
    Er hat vielmehr nur zu überprüfen, ob die in der Verfassung von Berlin gewährten subjektiven Rechte grundsätzlich in Existenz und Tragweite hinreichend für die Einzelfallentscheidung berücksichtigt worden sind (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ).

    2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - a.a.O., S. 169) durch die öffentliche Gewalt des Landes Berlin zu beachten sowie in Verfassungsbeschwerdeverfahren beim Verfassungsgerichtshof selbst dann rügefähig ist, wenn die angegriffene Maßnahme - wie hier - in Anwendung von Bundesrecht ergangen ist.

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.01.1997 - VerfGH 21/94
    Ein Richterspruch verletzt das verfassungsrechtliche Willkürverbot ausschließlich, wenn er "unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht" (so zum Bundesrecht u. a. Beschluß vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 - BVerfGE 89, 1 ).

    Ebenfalls mag offenbleiben, ob - wovon die Beschwerdeführerin ausgeht - der Auslegung, die das Bundesverfassungsgericht dem Eigentumsgrundrecht mit Blick auf den Schutz des Besitzrechts des Mieters gegeben hat (BVerfG, Beschluß vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 - BVerfGE 89, 1 ), auch für Art. 15 Abs. 1 VvB a. F. zu folgen ist.

  • VerfGH Berlin, 17.02.1993 - VerfGH 53/92

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewährung von Eilrechtsschutz gegen die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.01.1997 - VerfGH 21/94
    339), - VvB a.F. - gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung auch ein zugunsten der Beschwerdeführerin wirkendes Willkürverbot ergibt (vgl. etwa Beschluß vom 17. Februar 1993 - VerfGH 53/92.

    - LVerfGE 1, 65 ).

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.01.1997 - VerfGH 21/94
    Angesichts dieser Lage der Dinge ist die insoweit nicht mit einer aussagefähigen Begründung versehene Entscheidung des Landgerichts bei verständiger Würdigung der die Verfassung von Berlin beherrschenden Gedanken nicht nachvollziehbar und damit objektiv willkürlich (vgl. zum Grundgesetz BVerfGE 71, 122 und BVerfGE 58, 163 ; weiter BVerfG NJW 1990, 3191 und NJW 1990, 3193).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.01.1997 - VerfGH 21/94
    Angesichts dieser Lage der Dinge ist die insoweit nicht mit einer aussagefähigen Begründung versehene Entscheidung des Landgerichts bei verständiger Würdigung der die Verfassung von Berlin beherrschenden Gedanken nicht nachvollziehbar und damit objektiv willkürlich (vgl. zum Grundgesetz BVerfGE 71, 122 und BVerfGE 58, 163 ; weiter BVerfG NJW 1990, 3191 und NJW 1990, 3193).
  • BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1110/89

    Überspannung an die Anforderungen eines Wiederaufnahmeantrags

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.01.1997 - VerfGH 21/94
    Angesichts dieser Lage der Dinge ist die insoweit nicht mit einer aussagefähigen Begründung versehene Entscheidung des Landgerichts bei verständiger Würdigung der die Verfassung von Berlin beherrschenden Gedanken nicht nachvollziehbar und damit objektiv willkürlich (vgl. zum Grundgesetz BVerfGE 71, 122 und BVerfGE 58, 163 ; weiter BVerfG NJW 1990, 3191 und NJW 1990, 3193).
  • LG Berlin, 20.01.1992 - 62 S 218/91
    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.01.1997 - VerfGH 21/94
    Doch komme es nach seiner Rechtsprechung (62 S 218/91; 62 S 119/91.
  • LG Berlin, 20.01.1992 - 62 S 119/91
    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.01.1997 - VerfGH 21/94
    Doch komme es nach seiner Rechtsprechung (62 S 218/91; 62 S 119/91.
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