Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26979
VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00 (https://dejure.org/2005,26979)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14.02.2005 - VerfGH 15/00 (https://dejure.org/2005,26979)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - VerfGH 15/00 (https://dejure.org/2005,26979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,26979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75

    Vorausschau - Auflösungsantrag - Erwartung der weiteren Zusammenarbeit -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
    Denn der arbeitsgerichtliche Prozess wird - von Ausnahmen wie dem Beschlussverfahren nach den §§ 80 ff. ArbGG abgesehen - ebenso wie der Zivilprozess vom Beibringungsgrundsatz beherrscht (vgl. z. B. BAGE 28, 196 ; BAG, NZA 1993, 1036; Helml, in: Hauck/Helml, ArbGG, 2. Aufl. 2003, § 46 Rn. 13).

    Nach dem Beibringungsgrundsatz hat das Gericht prinzipiell nur von dem von den Parteien vorgetragenen Tatsachenstoff auszugehen (völlig unstreitig: vgl. z. B. BVerfG, NJW 1979, 1925 ; BAGE 28, 196 ; BGH, NJW-RR 1990, 507; BAG, NZA 1993, 1036, m. w. N.; Schellhammer, Zivilprozess, 11. Aufl. 2004, Rn. 341, m. w. N.; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl. 2005, Grdz § 128 Rn. 22 f., m. w. N.).

    Diese Frage bedarf hier jedoch ebenso wenig der Entscheidung wie die umstrittene Frage, ob das Gericht nach dem Beibringungsgrundsatz auch offenkundige Tatsachen nicht berücksichtigen darf, wenn sie nicht vorgetragen sind (so z. B. BAGE 28, 196 ; Hartmann, a. a. O., Rn. 23; Helml, a. a. O.; a. A. Prütting, in: Münchener Kommentar, ZPO, Bd. 1, 2. Aufl. 2000, § 291 Rd. 13; Greger, in: Zöller, ZPO,.

  • BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 274/92

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Verhandlungsgrundsatz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
    Denn der arbeitsgerichtliche Prozess wird - von Ausnahmen wie dem Beschlussverfahren nach den §§ 80 ff. ArbGG abgesehen - ebenso wie der Zivilprozess vom Beibringungsgrundsatz beherrscht (vgl. z. B. BAGE 28, 196 ; BAG, NZA 1993, 1036; Helml, in: Hauck/Helml, ArbGG, 2. Aufl. 2003, § 46 Rn. 13).

    Nach dem Beibringungsgrundsatz hat das Gericht prinzipiell nur von dem von den Parteien vorgetragenen Tatsachenstoff auszugehen (völlig unstreitig: vgl. z. B. BVerfG, NJW 1979, 1925 ; BAGE 28, 196 ; BGH, NJW-RR 1990, 507; BAG, NZA 1993, 1036, m. w. N.; Schellhammer, Zivilprozess, 11. Aufl. 2004, Rn. 341, m. w. N.; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl. 2005, Grdz § 128 Rn. 22 f., m. w. N.).

    Daher ist es beispielsweise im Erkenntnisverfahren mit Beibringungsgrundsatz durch keine Verfahrensvorschrift gedeckt, wenn ein Gericht für eine Partei Akten, zu denen diese selbst nicht Stellung nehmen konnte, liest und entscheidet, was es daraus für die Partei Günstiges verwerten will (vgl. BAG, NZA 1993, 1036).

  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 46/97

    Überprüfung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung am Maßstab des Grundrechts

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
    Unter diesen Umständen ist die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde als Voraussetzung für die Rechtswegerschöpfung unzumutbar (vgl. Beschluss vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 , m. w. N.).

    a) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist eine Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das Gebiet des gerichtlichen Verfahrens (vgl. Beschluss vom 20. August 1997, a. a. O., S. 22).

    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als Überraschungsurteil und damit als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Beschluss vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 ).

  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01

    Zum Erfordernis, dass eine Gerichtsentscheidung auf dem Gehörverstoß beruhen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
    Art. 15 Abs. 1 VvB garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren daher, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2002 - VerfGH 122/01 -).

    Ob eine Überraschungsentscheidung anzunehmen ist, richtet sich folglich danach, was den Beteiligten in einer konkreten prozessualen Situation billigerweise an Vorausschau zugemutet werden konnte (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2002 - VerfGH 122/01 -, m. w. N.).

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
    Gerichtskundig sind Tatsachen, die dem Richter kraft seines Amtes bekannt geworden sind (vgl. z. B. BVerfGE 10, 177 ); die Gerichtskundigkeit ist ein Unterfall der Offenkundigkeit im Sinne des § 291 ZPO (i. V. m. § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG).

    Denn Art. 15 Abs. 1 VvB verpflichtet das Gericht auch, die Parteien zu Tatsachen und Beweismitteln zu hören, die es von Amts wegen in den Prozess einführt und bei seiner Entscheidung berücksichtigt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 10, 177 ; 15, 214 ; 48, 206 ; BVerfG, Grundeigentum 1988, 881).

  • BGH, 19.01.1990 - V ZR 241/88

    Zivilprozeßrecht: Entscheidungsgrundlage bei nicht mitgetragenem Beweisergebnis

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
    Nach dem Beibringungsgrundsatz hat das Gericht prinzipiell nur von dem von den Parteien vorgetragenen Tatsachenstoff auszugehen (völlig unstreitig: vgl. z. B. BVerfG, NJW 1979, 1925 ; BAGE 28, 196 ; BGH, NJW-RR 1990, 507; BAG, NZA 1993, 1036, m. w. N.; Schellhammer, Zivilprozess, 11. Aufl. 2004, Rn. 341, m. w. N.; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl. 2005, Grdz § 128 Rn. 22 f., m. w. N.).

    Unverwertbar sind danach auch Tatsachen, die irgendwie in der Verhandlung oder in der Beweisaufnahme auftauchen, aber von keiner Partei übernommen werden (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 507; Schellhammer, a. a. O.; Hartmann, a. a. O.).

  • BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58

    Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
    Denn dann kann davon ausgegangen werden, dass die Parteien auch ohne einen entsprechenden Hinweis hinreichende Gelegenheit hatten, sich hierzu zu äußern (so BGHZ 31, 43 ; BSG, NJW 1979, 1063; BVerwG, DÖV 1983, 207; a. A. Prütting, a. a. O., Rn. 14).
  • BSG, 31.10.1978 - 4 BJ 149/78

    Tatsachen - Urteilsgrundlage - Hinweispflicht - Allgemeinkundige Tatsachen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
    Denn dann kann davon ausgegangen werden, dass die Parteien auch ohne einen entsprechenden Hinweis hinreichende Gelegenheit hatten, sich hierzu zu äußern (so BGHZ 31, 43 ; BSG, NJW 1979, 1063; BVerwG, DÖV 1983, 207; a. A. Prütting, a. a. O., Rn. 14).
  • BVerfG, 19.04.1978 - 1 BvR 596/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthaltung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
    Denn Art. 15 Abs. 1 VvB verpflichtet das Gericht auch, die Parteien zu Tatsachen und Beweismitteln zu hören, die es von Amts wegen in den Prozess einführt und bei seiner Entscheidung berücksichtigt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 10, 177 ; 15, 214 ; 48, 206 ; BVerfG, Grundeigentum 1988, 881).
  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 396/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines nicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
    Denn Art. 15 Abs. 1 VvB verpflichtet das Gericht auch, die Parteien zu Tatsachen und Beweismitteln zu hören, die es von Amts wegen in den Prozess einführt und bei seiner Entscheidung berücksichtigt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 10, 177 ; 15, 214 ; 48, 206 ; BVerfG, Grundeigentum 1988, 881).
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BGH, 11.11.1977 - V ZR 105/75

    Zugrundelegung eines von keiner Partei behaupteten Sachverhalts - Vermutung der

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch überraschende, auf BGB § 814 gestützte

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 39/81

    Bindung des Revisionsgerichts an die Feststellungen im Tatbestand

  • BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 261/85

    Hausratsentschädigungsanspruch bei streitiger Verschlossenheit der Terassentür

  • LAG Hamm, 03.08.2000 - 17 Sa 611/00

    Rückzahlung familienbezogenen Ortszuschlages; Scheidung der Ehe; Steuerrechtliche

  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 22/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

    Ob eine Überraschungsentscheidung anzunehmen ist, richtet sich danach, was den Beteiligten in einer konkreten prozessualen Situation billigerweise an Vorausschau zugemutet werden konnte (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2005 - VerfGH 15/00 - Rn. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht