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   VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12   

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https://dejure.org/2012,36746
VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12 (https://dejure.org/2012,36746)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14.11.2012 - VerfGH 33/12 (https://dejure.org/2012,36746)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14. November 2012 - VerfGH 33/12 (https://dejure.org/2012,36746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 7 Verf BE, Art 10 Abs 1 Verf BE, § 49 Abs 2 S 1 VerfGHG BE, § 73 Abs 3 S 3 SGG, § 73 Abs 2 S 2 Nr 2 SGG
    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der weiteren Vertretung durch nicht anwaltlichen Bevollmächtigten; sozialgerichtliches Verfahren; Willkürverbot (Art. 10 Abs. 1 VvB); faires Verfahren; Rechtsstaatsprinzip; allgemeine Handlungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 318
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift ist dies nur dann der Fall, wenn eine Person in intellektueller Hinsicht, aus emotionalen Gründen oder wegen Missbrauchs ihrer Stellung zur Verhinderung eines effektiven Verfahrens und einer gerechten Entscheidungsfindung als Prozessbevollmächtigter ungeeignet ist (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 14 K 57.10 - juris Rn. 27 zu § 14 Abs. 6 Satz 1 VwVfG unter Hinweis auf BVerfGE 38, 105).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 7 VvB und das Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 7 VvB i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 38, 105 ; BVerfG, Beschluss vom 10. März 2010 - 2 BvR 941/09 - juris Rn. 23 f.) sowie ggf. der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 15 Abs. 1 VvB (vgl. Beschluss vom 20. August 1997 - VerfGH 9/97 - LVerfGE 7, 11 ) gebieten es, jede nach dem Prozessrecht zulässige Bevollmächtigung zuzulassen und nicht ohne gesetzlichen Grund zu entziehen.

  • BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist der angegriffene Beschluss daher als eine dem Endurteil vorausgehende unanfechtbare Vorentscheidung des Landessozialgerichts nicht überprüfbar (BSG, NZS 2004, 222 ; 2008, 331 ).
  • BVerfG, 10.03.2010 - 2 BvR 941/09

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 7 VvB und das Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 7 VvB i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 38, 105 ; BVerfG, Beschluss vom 10. März 2010 - 2 BvR 941/09 - juris Rn. 23 f.) sowie ggf. der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 15 Abs. 1 VvB (vgl. Beschluss vom 20. August 1997 - VerfGH 9/97 - LVerfGE 7, 11 ) gebieten es, jede nach dem Prozessrecht zulässige Bevollmächtigung zuzulassen und nicht ohne gesetzlichen Grund zu entziehen.
  • BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11

    Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12
    Zu dem zu beschreitenden Rechtsweg gehören auch die mit dem am 3. Dezember 2011 in Kraft getretenen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eingeführten Rechtsbehelfe (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11 - juris Rn. 9).
  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 9/97

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Prüfung der Erforderlichkeit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 7 VvB und das Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 7 VvB i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 38, 105 ; BVerfG, Beschluss vom 10. März 2010 - 2 BvR 941/09 - juris Rn. 23 f.) sowie ggf. der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 15 Abs. 1 VvB (vgl. Beschluss vom 20. August 1997 - VerfGH 9/97 - LVerfGE 7, 11 ) gebieten es, jede nach dem Prozessrecht zulässige Bevollmächtigung zuzulassen und nicht ohne gesetzlichen Grund zu entziehen.
  • VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 120/07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit iSv Art

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12
    Darunter ist die Gesamtheit der Normen zu verstehen, die formell und materiell verfassungsmäßig sind (Beschluss vom 1. April 2008 - VerfGH 120/07 - Rn. 54 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 30.06.2009 - VerfGH 5/09

    Anhörungsrügenbeschlüsse sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12
    Der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge ist demgegenüber auf die Selbstkorrektur etwaiger Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Ausgangsverfahren gerichtet (Beschluss vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 2).
  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07

    Verfassungsbeschwerde: Fachgerichtliche Auffassung zur Unwirksamkeit der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12
    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Entscheidung unter keinem denkbaren Aspekt vertretbar erscheint und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18; st. Rspr.).
  • VG Berlin, 17.12.2010 - 14 K 57.10

    Zurückweisung weiteren schriftlichen Vortrags als Bevollmächtigter in einem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift ist dies nur dann der Fall, wenn eine Person in intellektueller Hinsicht, aus emotionalen Gründen oder wegen Missbrauchs ihrer Stellung zur Verhinderung eines effektiven Verfahrens und einer gerechten Entscheidungsfindung als Prozessbevollmächtigter ungeeignet ist (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 14 K 57.10 - juris Rn. 27 zu § 14 Abs. 6 Satz 1 VwVfG unter Hinweis auf BVerfGE 38, 105).
  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06

    Aus Subsidiaritäts- und Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12
    Ausnahmen kommen aber in Betracht, wenn durch die Zwischenentscheidung für den Betroffenen ein bleibender rechtlicher Nachteil entsteht, der durch das Rechtsmittel gegen die Endentscheidung nicht mehr behoben werden kann (Beschluss vom 1. September 2006 - 107/06, 107 A/06 - Rn. 11 m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - L 37 SF 37/12

    Zur Bestimmung der Verfahrensdauer bei verbundenen Verfahren - zum Vorliegen von

    Am 22. Februar 2012 erhoben sowohl die Klägerin als auch der Bevollmächtigte beim VerfGH erneut eine Verfassungsbeschwerde, die dort unter dem Aktenzeichen VerfGH 33/12 registriert wurde.
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts bei erheblicher Überschreitung der

    Weil und soweit der Beschwerdeführer die Verletzung des Grundrechts der Freiheit der Person maßgeblich auf die verzögerte Durchführung des Überprüfungsverfahrens nach § 67e StGB stützt, könnten dazu auch die mit dem am 3. Dezember 2011 in Kraft getretenen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eingeführten Rechtsbehelfe gehören (vgl. Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 33/12 - Rn. 20 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11 -, juris Rn. 9), die der Beschwerdeführer nicht ergriffen hat.
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Schlechthin unhaltbar und deshalb objektiv willkürlich ist eine Entscheidung nur, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt vertretbar erscheint und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 33/12 - Rn. 25; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 91/14

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen überlange

    Wie der Verfassungsgerichtshof durch Beschluss vom heutigen Tage in dem Verfahren der Beschwerdeführerin VerfGH 64/14, 64 A/14 14 entschieden hat (vgl. auch Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 33/12 -, abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 20), gehören bei Geltendmachung einer überlangen Verfahrensdauer zu dem zu beschreitenden Rechtsweg auch die mit dem zitierten Gesetz eingeführten Rechtsbehelfe einschließlich der Entschädigungsklage nach § 198 Abs. 5 GVG (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11 -, juris Rn. 9, vom 2. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris Rn. 11 ff., und vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, juris Rn. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 13. August 2013 - 1 BvR 1098/11 -, juris Rn. 20).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Nichtabberufung eines

    Dem entspricht es, wenn - anders als hier - in einem selbständigen Zwischenverfahren über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage eine abschließende Entscheidung fällt, die im Hauptsacheverfahren keiner Nachprüfung mehr unterliegt (Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 33/12 - Rn. 23; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 101, 106 ).
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