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   VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09   

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https://dejure.org/2011,7242
VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09 (https://dejure.org/2011,7242)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15.04.2011 - VerfGH 97/09 (https://dejure.org/2011,7242)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 (https://dejure.org/2011,7242)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Kostenbescheid, Halterhaftung, Anfechtung, Vortrag, verspätet

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, § 95 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 46 Abs 1 OWiG 1968, § 62 Abs 2 S 2 OWiG 1968, § 62 Abs 2 S 3 OWiG 1968
    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE und der Garantie effektiven Rechtsschutzes iSv Art 15 Abs 1Verf BE durch fachgerichtliche Auferlegung der Kosten eines Parkvergehens aufgrund Halterhaftung nach § 25a StVG unter Verweis auf Präklusion von ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Auseinandersetzung des Gerichts mit Einwendungen gegen einen Halterkostenbescheid und zum Zugang eines Anhörungsbogens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nach Einwendung des Nichterhaltens eines Anhörungsbogens und substantiierter Darlegung des Nichtvorliegens eines Parkverstoßes ist das Amtsgericht zur Würdigung des letzteren Vorgangs verpflichtet; Vereinbarkeit der Zurückweisung des späteren Vortrags über Nichtvorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 570
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09
    Eine damit verbundene Präklusion mit Verteidigungsvorbringen im gerichtlichen Verfahren ist vielmehr nur dann mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht (Art. 15 Abs. 1 VvB) und der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 15 Abs. 4 VvB) vereinbar, wenn der betroffene Beteiligte nachweislich Gelegenheit erhielt, sich zur Sache zu äußern, diese aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 36, 92 ; 54, 117 ; 55, 72 ).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09
    Eine damit verbundene Präklusion mit Verteidigungsvorbringen im gerichtlichen Verfahren ist vielmehr nur dann mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht (Art. 15 Abs. 1 VvB) und der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 15 Abs. 4 VvB) vereinbar, wenn der betroffene Beteiligte nachweislich Gelegenheit erhielt, sich zur Sache zu äußern, diese aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 36, 92 ; 54, 117 ; 55, 72 ).
  • BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09
    Denn es besteht keine Vermutung für den Zugang formlos mit der Post übersandter Schreiben (vgl. BVerfG, NJW 1995, 2095; NJW 1991, 2757 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 893/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09
    Denn es besteht keine Vermutung für den Zugang formlos mit der Post übersandter Schreiben (vgl. BVerfG, NJW 1995, 2095; NJW 1991, 2757 m. w. N.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09
    Eine damit verbundene Präklusion mit Verteidigungsvorbringen im gerichtlichen Verfahren ist vielmehr nur dann mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht (Art. 15 Abs. 1 VvB) und der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 15 Abs. 4 VvB) vereinbar, wenn der betroffene Beteiligte nachweislich Gelegenheit erhielt, sich zur Sache zu äußern, diese aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 36, 92 ; 54, 117 ; 55, 72 ).
  • VerfGH Saarland, 29.08.2019 - Lv 3/19

    Halterhaftung, Aufklärungspflicht des Gerichts

    Das gilt vor allem in Fällen der Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs; vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde ist in solchen Fällen grundsätzlich das Verfahren der Anhörungsrüge - das auch in dem Verfahren nach § 25a StVG zu beachten ist (Bayerischer Verfassungsgerichtshof BeckRS 2010, 51796; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, DAR 2011, 387; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 19.07.2007 Vf 43 - IV - 07) - bis zu einer Entscheidung zu betreiben.
  • VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs und des Willkürverbots durch

    a) Die Anforderungen aus den - mit Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 GG inhaltsgleichen - Art. 15 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 4 VvB an die Überprüfung von Bescheiden nach § 25a StVG im gerichtlichen Verfahren nach § 62 OWiG sind in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichthofs, auf die der Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Amtsgericht zutreffend Bezug genommen hat, geklärt (Beschlüsse vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 - Rn. 17, vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 16, und 20. November 2013 - VerfGH 16/13, 34/13 - Rn. 14 ff.).

    Dabei darf das Gericht dem Betroffenen aber weder die Versäumung einer nicht nachweisbar möglichen Wahrnehmung seiner Rechte im Bußgeldverfahren unterstellen noch ihm aus anderen Gründen generell entgegenhalten, er hätte seine Einwendungen gegenüber der Bußgeldbehörde geltend machen müssen (Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 - Rn. 17).

  • VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostentragungspflicht des Halters nach §

    Dies ist etwa der Fall, wenn es rechtlich erhebliches Verteidigungsvorbringen als verspätet zurückweist, ohne dass der Beteiligte nachweislich Gelegenheit erhielt, sich zur Sache zu äußern (Beschluss vom 15. April 2011- VerfGH 97/09 - Rn. 17).
  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09

    Wegen unzureichender Substantiierung und aus Gründen materieller Subsidiarität

    Damit hätte sich die Beschwerdeführerin auseinander setzen müssen, zumal eine etwa unterlassene Anhörung im Verwaltungsverfahren - wie das Amtsgericht erkannt und in einem Vermerk vom 8. Juli 2009 unter Bezugnahme auf Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 25a StVG, Rn. 12, ausgeführt hat (Bl. 20 d. A.) - im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden kann (vgl. zur Prüfungspflicht im Verfahren nach § 25a Abs. 3 StVG den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs im Verfassungsbeschwerdeverfahren VerfGH 97/09 vom heutigen Tag).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - 1 S 50.12

    Rechtliche Bewertung des Bestreitens des Zugangs der Anhörungsbögen im

    Denn dort stand - abgesehen davon, dass es dort nicht um eine Fahrtenbuchauflage ging - insbesondere lediglich ein versandter Anhörungsbogen im Mittelpunkt der Erörterung ( VerfGH Berlin, Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 -, S. 1 des hergereichten Ausdrucks).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

    Im Hinblick darauf, dass der Erlass eines Kostenbescheids nach herrschender Auffassung einen objektiven Halt- oder Parkverstoß voraussetzt (vgl. BR-Drucks. 371/82, S. 39; Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 - Rn. 17; BayVerfGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 - Vf. 69-VI-08 - juris Rn. 21 sowie Schmehl, in: Karlsruher Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz, 3. Aufl. 2006, § 25a StVG Anhang zu § 109a Rn. 20 m. w. N.), wäre nämlich eine Begründung zu erwarten gewesen, wenn das Amtsgericht hiervon abweichen wollte.
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