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   VerfGH Berlin, 15.12.2021 - VerfGH 167/20   

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https://dejure.org/2021,55444
VerfGH Berlin, 15.12.2021 - VerfGH 167/20 (https://dejure.org/2021,55444)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15.12.2021 - VerfGH 167/20 (https://dejure.org/2021,55444)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - VerfGH 167/20 (https://dejure.org/2021,55444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Mangels Fristwahrung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage - Hier: Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge zur Unterbrechung der Beschwerdefrist des § 51 Abs 1 S 1 VerfGHG (RIS: VGHG BE) nicht geeignet

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14

    Verwerfungsbeschluss - Nichtwahrung der Verfassungsbeschwerdefrist durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.12.2021 - VerfGH 167/20
    Soweit der Beschluss des Kammergerichts über die Zurückweisung der Anhörungsrüge vom 7. August 2020 angegriffen wird, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil der genannte Beschluss keine eigenständige Beschwer enthält, sondern allenfalls eine schon durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen lässt, indem eine Selbstkorrektur durch das Fachgericht unterblieben ist (vgl. Beschlüsse vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn. 8 und vom 18. Mai 2016 - VerfGH 16/15 - Rn. 10; st. Rspr.).

    Soweit es das Subsidiaritätsprinzip gebietet, das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung auf außerordentliche Rechtsbehelfe auszudehnen, und der Beschwerdeführer form- und fristgerecht von diesem Rechtsbehelf Gebrauch macht, wird die Beschwerdefrist des § 51 Abs. 1 VerfGHG unterbrochen und mit der Zustellung der Entscheidung über den außerordentlichen Rechtsbehelf erneut in Gang gesetzt, wenn der Rechtsbehelf nicht erkennbar offensichtlich unzulässig oder offensichtlich aussichtslos war (vgl. Beschluss vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn.12 m. w. N.).

    Die Prüfung, ob die Anhörungsrüge wegen offensichtlicher Unzulässigkeit die Verfassungsbeschwerdefrist nicht unterbrechen konnte, nimmt der Verfassungsgerichtshof ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts vor (vgl. Beschluss vom 11. April 2014 a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 16/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.12.2021 - VerfGH 167/20
    Soweit der Beschluss des Kammergerichts über die Zurückweisung der Anhörungsrüge vom 7. August 2020 angegriffen wird, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil der genannte Beschluss keine eigenständige Beschwer enthält, sondern allenfalls eine schon durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen lässt, indem eine Selbstkorrektur durch das Fachgericht unterblieben ist (vgl. Beschlüsse vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn. 8 und vom 18. Mai 2016 - VerfGH 16/15 - Rn. 10; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 24.09.2013 - VerfGH 172/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Rehabilitierungsantrag

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.12.2021 - VerfGH 167/20
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Landgerichts über die Zurückweisung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe vom 26. Oktober 2017 und über die Nichtabhilfe der Beschwerde vom 11. Januar 2018 richtet, ergibt sich die Unzulässigkeit daraus, dass lediglich Verfassungsverstöße gerügt werden, die im Beschwerdeverfahren korrigierbar gewesen wären (vgl. Beschluss vom 24. September 2013 - VerfGH 172/11 - Rn. 11; die hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter gesetze.berlin.de).
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