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   VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 175/14, VerfGH 175 A/14   

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https://dejure.org/2015,1255
VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 175/14, VerfGH 175 A/14 (https://dejure.org/2015,1255)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.01.2015 - VerfGH 175/14, VerfGH 175 A/14 (https://dejure.org/2015,1255)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - VerfGH 175/14, VerfGH 175 A/14 (https://dejure.org/2015,1255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73 IRG
    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung (Art 7 Verf BE iVm dem Rechtsstaatsprinzip), hier: durch unzureichende Sachverhaltsaufklärung der Haftbedingungen für Homosexuelle in Litauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 368
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Bestätigung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 175/14
    Die Gerichte haben lediglich zu prüfen, ob die Auslieferung verbindliche völkerrechtliche Mindeststandards sowie unabdingbare Grundsätze der verfassungsrechtlichen Ordnung verletzt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 1996/07 -, juris Rn. 19; - 2 BvQ 51/07 -, juris Rn. 25, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Soweit das Kammergericht annimmt, die litauischen Behörden seien in der Lage, den Beschwerdeführer gegen solche Gefahren zu schützen, hat es davon abgesehen, vorab eine völkerrechtlich verbindliche Zusicherung der Republik Litauen einzuholen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris Rn. 27 ff.; - 2 BvR 1996/07 -, juris Rn. 23 m. w. N.) oder seine Entscheidung mit einer entsprechenden Maßgabe zu versehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Mai 2014 - 1 AK 77/13 -, juris Rn. 24).

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines Ausländers zum Zwecke der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 175/14
    Die Gerichte haben lediglich zu prüfen, ob die Auslieferung verbindliche völkerrechtliche Mindeststandards sowie unabdingbare Grundsätze der verfassungsrechtlichen Ordnung verletzt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 1996/07 -, juris Rn. 19; - 2 BvQ 51/07 -, juris Rn. 25, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Soweit das Kammergericht annimmt, die litauischen Behörden seien in der Lage, den Beschwerdeführer gegen solche Gefahren zu schützen, hat es davon abgesehen, vorab eine völkerrechtlich verbindliche Zusicherung der Republik Litauen einzuholen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris Rn. 27 ff.; - 2 BvR 1996/07 -, juris Rn. 23 m. w. N.) oder seine Entscheidung mit einer entsprechenden Maßgabe zu versehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Mai 2014 - 1 AK 77/13 -, juris Rn. 24).

  • BVerfG, 04.12.2012 - 2 BvR 2954/09

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl politischer Verfolgung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 175/14
    In einem solchen Fall bestimmt sich das Maß dessen, was wirkungsvoller Rechtsschutz ist, entscheidend auch nach dem sachlichen Gehalt des als verletzt gerügten Rechts (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 BvR 2954/09 -, juris Rn. 27 mit weiteren Nachweisen).

    Die fachgerichtliche Überprüfung kann den effektiven Schutz der auch in Auslieferungsverfahren berührten materiellen Rechte auf Achtung der Menschenwürde aus Art. 6 VvB sowie auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 8 Abs. 1 Satz 1 VvB nur dann bewirken, wenn sie auf einer hinreichend verlässlichen Tatsachengrundlage beruht (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2014 - VerfGH 107/14, 107 A/14 - Rn. 8; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2012, a. a. O., juris Rn. 25).

  • VerfGH Berlin, 27.06.2014 - VerfGH 107/14

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im fachgerichtlichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 175/14
    Die fachgerichtliche Überprüfung kann den effektiven Schutz der auch in Auslieferungsverfahren berührten materiellen Rechte auf Achtung der Menschenwürde aus Art. 6 VvB sowie auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 8 Abs. 1 Satz 1 VvB nur dann bewirken, wenn sie auf einer hinreichend verlässlichen Tatsachengrundlage beruht (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2014 - VerfGH 107/14, 107 A/14 - Rn. 8; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2012, a. a. O., juris Rn. 25).
  • OLG Karlsruhe, 19.05.2014 - 1 AK 77/13

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Prüfung eines ordre-public- oder

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 175/14
    Soweit das Kammergericht annimmt, die litauischen Behörden seien in der Lage, den Beschwerdeführer gegen solche Gefahren zu schützen, hat es davon abgesehen, vorab eine völkerrechtlich verbindliche Zusicherung der Republik Litauen einzuholen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris Rn. 27 ff.; - 2 BvR 1996/07 -, juris Rn. 23 m. w. N.) oder seine Entscheidung mit einer entsprechenden Maßgabe zu versehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Mai 2014 - 1 AK 77/13 -, juris Rn. 24).
  • VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Anforderungen aus dem Anspruch auf rechtliches

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 175/14
    a) Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährt - in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG - einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. Beschluss vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 18).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 49/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einer Rehabilitierungssache wegen

    Das Grundrecht gewährt - wie Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (Beschlüsse vom 22. März 2023 - VerfGH 105/21 - Rn. 21, vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - Rn. 18 und vom 16. Januar 2015 - VerfGH 175/14, 175 A/14 - Rn. 13).
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