Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 84/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1253
VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 84/13 (https://dejure.org/2015,1253)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.01.2015 - VerfGH 84/13 (https://dejure.org/2015,1253)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - VerfGH 84/13 (https://dejure.org/2015,1253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,1253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 7 Verf BE, § 198 GVG
    Verletzung des Rechts auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch im Entschädigungsverfahren nach § 198 GVG angewendeten Prüfungsmaßstab

  • Anwaltsblatt

    § 198 GVG
    Überlange Verfahrensdauer in kindschaftsrechtlichen Verfahren

  • Anwaltsblatt

    § 198 GVG
    Überlange Verfahrensdauer in kindschaftsrechtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2015, 534
  • AnwBl Online 2015, 312
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 84/13
    Zu berücksichtigen sind etwa die Natur des Verfahrens sowie die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, andererseits auch das je nach Schwierigkeit der Sache teilweise widerstreitende Ziel einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstandes (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 -, juris Rn. 20, und vom 22. August 2013 - 1 BvR 1067/12 -, juris Rn. 31 m. w. N.).

    Mit zunehmender Gesamtdauer steigen die Anforderungen an die Beschleunigungsbemühungen der Gerichte (BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juli 2009, a. a. O., und vom 22. August 2013, a. a. O., Rn. 32 m. w. N.).

    Auch in diesen Fällen kann das Gericht zu einer erhöhten Förderung des Verfahrens bis hin zu einer größtmöglichen Beschleunigung unter konsequenter Nutzung sämtlicher zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verpflichtet sein, etwa der strikten Überwachung einer zeitnahen, fristgebundenen Bearbeitung von Gutachten sowie dem Bemühen um gerichtsinterne Entlastungsmaßnahmen (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 64/14, 64 A/14 -, abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 49; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juli 2009, a. a. O., juris Rn. 28, und vom 22. August 2013, a. a. O., juris Rn. 36).

  • BVerfG, 22.08.2013 - 1 BvR 1067/12

    Zur Reichweite des Richterspruchprivilegs (§ 839 Abs 2 BGB) bei der Beurteilung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 84/13
    Zu berücksichtigen sind etwa die Natur des Verfahrens sowie die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, andererseits auch das je nach Schwierigkeit der Sache teilweise widerstreitende Ziel einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstandes (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 -, juris Rn. 20, und vom 22. August 2013 - 1 BvR 1067/12 -, juris Rn. 31 m. w. N.).

    Mit zunehmender Gesamtdauer steigen die Anforderungen an die Beschleunigungsbemühungen der Gerichte (BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juli 2009, a. a. O., und vom 22. August 2013, a. a. O., Rn. 32 m. w. N.).

    Auch in diesen Fällen kann das Gericht zu einer erhöhten Förderung des Verfahrens bis hin zu einer größtmöglichen Beschleunigung unter konsequenter Nutzung sämtlicher zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verpflichtet sein, etwa der strikten Überwachung einer zeitnahen, fristgebundenen Bearbeitung von Gutachten sowie dem Bemühen um gerichtsinterne Entlastungsmaßnahmen (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 64/14, 64 A/14 -, abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 49; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juli 2009, a. a. O., juris Rn. 28, und vom 22. August 2013, a. a. O., juris Rn. 36).

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 84/13
    Besonders bedeutsam ist dies in kindschaftsrechtlichen Verfahren, in denen eine Verfahrensverzögerung die für die Entscheidung maßgeblichen persönlichen Bindungen zwischen den betroffenen Familienmitgliedern beeinflussen und damit faktisch die Entscheidung vorprägen kann (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 -, juris Rn. 14).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 64/14

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen überlange

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 84/13
    Auch in diesen Fällen kann das Gericht zu einer erhöhten Förderung des Verfahrens bis hin zu einer größtmöglichen Beschleunigung unter konsequenter Nutzung sämtlicher zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verpflichtet sein, etwa der strikten Überwachung einer zeitnahen, fristgebundenen Bearbeitung von Gutachten sowie dem Bemühen um gerichtsinterne Entlastungsmaßnahmen (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 64/14, 64 A/14 -, abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 49; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juli 2009, a. a. O., juris Rn. 28, und vom 22. August 2013, a. a. O., juris Rn. 36).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 11.10.2013 - 3/12
    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 84/13
    Das Urteil des Kammergerichts vom 26. April 2013 - 7 H SchH 3/12 EntV - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip).
  • VerfGH Berlin, 09.11.2016 - VerfGH 159/15

    Verletzung des Justizgewährungsanspruchs (Art. 7 VvB i. V. m. dem

    Zu berücksichtigen sind etwa die Natur des Verfahrens sowie die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, andererseits auch das je nach Schwierigkeit der Sache teilweise widerstreitende Ziel einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstandes (Beschluss vom 16. Januar 2015 - VerfGH 84/13 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 7; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 -, juris Rn. 20, und vom 22. August 2013 - 1 BvR 1067/12 -, juris Rn. 31 m. w. N.).

    Mit zunehmender Gesamtdauer steigen auch die Anforderungen an die Beschleunigungsbemühungen der Gerichte (Beschluss vom 16. Januar 2015, a. a. O., Rn. 8; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juli 2009, a. a. O., und vom 22. August 2013, a. a. O., Rn. 32 m. w. N.).

    Auch in diesen Fällen kann das Gericht zu einer erhöhten Förderung des Verfahrens bis hin zu einer größtmöglichen Beschleunigung unter konsequenter Nutzung sämtlicher zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verpflichtet sein, etwa der strikten Überwachung einer zeitnahen, fristgebundenen Bearbeitung von Gutachtenaufträgen sowie dem Bemühen um gerichtsinterne Entlastungsmaßnahmen (Beschlüsse vom 16. Januar 2015, a. a. O., und vom 20. Juni 2014 - VerfGH 64/14, 64 A/14 - Rn. 49; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juli 2009, a. a. O., juris Rn. 28, und vom 22. August 2013, a. a. O., juris Rn. 36).

    Besonders bedeutsam ist dies in kindschaftsrechtlichen Verfahren, in denen eine Verfahrensverzögerung die für die Entscheidung maßgeblichen persönlichen Bindungen zwischen den betroffenen Familienmitgliedern beeinflussen und damit faktisch die Entscheidung vorprägen kann (Beschluss vom 16. Januar 2015, a. a. O., Rn. 9; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 -, juris Rn. 14).

  • BGH, 21.06.2018 - III ZR 187/17

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens: Auslegung der

    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin das Urteil mit Beschluss vom 16. Januar 2015 aufgehoben (veröffentlicht in BeckRS 2015, 42938).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht