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   VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 50/17   

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https://dejure.org/2019,851
VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 50/17 (https://dejure.org/2019,851)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.01.2019 - VerfGH 50/17 (https://dejure.org/2019,851)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - VerfGH 50/17 (https://dejure.org/2019,851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen des Berliner Hundegesetzes zurückgewiesen

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 70 Abs 1 GG, Art 72 Abs 1 GG, Art 74 Abs 1 Nr 20 GG
    Regelungen zur Hundehaltung gem §§ 16 Abs 3, Abs 4 HuHG BE 2016 verfassungsgemäß - Eingriff in allgemeine Handlungsfreiheit insb verhältnismäßig - Rechtssatzverfassungsbeschwerde zulässig, aber unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 395
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 50/17
    Kommt ihre Zugehörigkeit zu verschiedenen Kompetenzbereichen in Betracht, so ist aus dem Regelungszusammenhang zu erschließen, wo sie ihren Schwerpunkt haben (vgl. Burghart in: Leibholz/Rinck, Grundgesetz, Stand: Juli 2017, Vorbemerkungen vor Art. 70-82, Rn. 123; BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, juris Rn. 109).

    Die Regelungen bezwecken damit auch, Tieren im Sinne der Kompetenznorm des Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG (Tierschutz) Schmerzen, Leiden oder Schäden zu ersparen (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, juris Rn. 105).

    Bei der Einschätzung von Gefahren, die der Allgemeinheit drohen, und bei der Beurteilung der Maßnahmen, die der Verhütung und Bewältigung dieser Gefahren dienen sollen, ist der Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers erst überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. zum Bundesrecht: Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, juris Rn. 66).

  • VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 120/07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit iSv Art

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 50/17
    Die Beschwerdeführer sind aber in der Weise von § 16 Abs. 4 Satz 1 HundeG betroffen, dass auch diese Norm zwangsläufig den Erwerb eines Welpen durch sie hindert und damit - über einen bloßen Reflex hinausgehend - wie der unmittelbar an den Erwerber gerichtete Gesetzesbefehl des Satzes 2 wirkt (vgl. Beschluss vom 1. April 2008 - VerfGH 120/07 - Rn. 46).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 151/11

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 50/17
    Eine solche Verfassungsbeschwerde ist allerdings nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer geltend machen kann, durch das Gesetz selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 151/11 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 103; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 25.09.2019 - VerfGH 183/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen § 23 KitaFöG

    (Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 151/11 -, Rn. 104, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de abrufbar, vgl. Beschluss vom 16. Januar 2019 - VerfGH 50/17 -, Rn. 52; Bethge, in Maunz u. a., Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 56. El. 2019, § 90 Rn. 372 f. m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 25.09.2019 - VerfGH 184/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen § 23 KitaFöG

    Sie fehlt daher, wenn die Rechtssphäre des Einzelnen durch das angegriffene Gesetz und die zu seiner Konkretisierung erlassenen weiteren Hoheitsakte noch nicht berührt wird, sondern es hierzu noch weiterer Vollzugsakte bedarf (Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 151/11 -, Rn. 104, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de abrufbar; vgl. Beschluss vom 16. Januar 2019 - VerfGH 50/17 -, Rn. 52; Bethge, in Maunz u. a., Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 56. El. 2019, § 90 Rn. 372 f. m. w. N.).
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