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   VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09   

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VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09 (https://dejure.org/2010,19523)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.03.2010 - VerfGH 50/09 (https://dejure.org/2010,19523)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 (https://dejure.org/2010,19523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, § 95 Abs 2 Halbs 2 BVerfGG, § 224 Abs 1 StGB vom 01.12.1994, § 225 Abs 1 StGB vom 01.12.1994, § 202 S 1 StPO
    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv Art 15 Abs 1 Verf BE des Nebenklägers im Strafverfahren durch entscheidungserhebliches Abstellen des KG auf eine im Rahmen des Verfahrens nach § 202 StPO nachträglich eingeholte Zusatzauskunft eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 396/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines nicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    Dabei umfasst dieses Verbot nach der Natur der Sache alle Tatsachen und Beweismittel ohne Rücksicht auf ihre Quelle und somit auch vom Gericht selbst herangezogene Beweismittel, von denen der Beteiligte nicht einmal weiß, so dass er weder mit ihrer Verwendung zu rechnen braucht noch sich dazu äußern kann (vgl. BVerfGE 15, 214 und 17, 86 ).

    Eine Verpflichtung des Beschwerdeführers, von sich aus durch Akteneinsichtnahme seiner Verfahrensbevollmächtigten nachzuforschen, ob von den übrigen Verfahrensbeteiligten Schriftsätze eingereicht worden waren, bestand jedenfalls nicht (vgl. BVerfGE 15, 214 , 17, 194 , 32, 195 und BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2010 - 2 BvR 2299/09 - juris Rn. 30).

  • KG, 26.11.2008 - 1 AR 1362/07

    Umfasstsein aller Straftaten von der Anklage bei einem einheitlichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    Der Beschluss des Kammergerichts vom 26. November 2008 - 1 AR 1362/07 - 4 Ws 84/08 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin.

    Damit ist der Beschluss des Kammergerichts vom 4. Februar 2009 - 1 AR 1362/07 - 4 Ws 84/08 - gegenstandslos.

  • BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 173/60

    Verletzung des Anspruchs audf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    Gemäß § 385 Abs. 1 Satz 1 StPO i. V. m. § 397 Abs. 1 Satz 2 StPO ist der Nebenkläger im selben Maße zuzuziehen und anzuhören wie der Privatkläger, dem insbesondere das Recht auf Anhörung nach § 33 StPO zusteht (vgl. BVerfGE 14, 8 ; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2009, § 385 Rn. 3, § 397 Rn. 6; Meyer-Goßner, a. a. O., § 385 Rn. 1, 4 und § 397 Rn. 6; Senge, in: KK, StPO, 6. Aufl. 2008, § 385 Rn. 2 und § 397 Rn. 4).

    Da § 33 StPO die gesetzliche Ausgestaltung des in Art. 103 Abs. 1 GG garantierten prozessualen Grundrechts auf rechtliches Gehör ist (vgl. Weßlau, in: SK, a. a. O., § 33 Rn.1), liegt in der Verletzung dieser Vorschrift zugleich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 14, 8 ) und somit gegen Art. 15 Abs. 1 VvB.

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    Keinen dieser Schriftsätze hat der Beschwerdeführer erhalten, worin unter den gegebenen Umständen eine weitere Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu sehen sein dürfte (vgl. dazu BVerfGE 19, 32 , 49, 325 und 50, 280 ).
  • BVerfG, 16.01.2010 - 2 BvR 2299/09

    Unzulässige Auslieferung an die Türkei (Staatsschutzdelikte; "erschwerte"

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    Eine Verpflichtung des Beschwerdeführers, von sich aus durch Akteneinsichtnahme seiner Verfahrensbevollmächtigten nachzuforschen, ob von den übrigen Verfahrensbeteiligten Schriftsätze eingereicht worden waren, bestand jedenfalls nicht (vgl. BVerfGE 15, 214 , 17, 194 , 32, 195 und BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2010 - 2 BvR 2299/09 - juris Rn. 30).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    dd) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann zwar nur dann Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung von Art. 15 VvB beruht, das heißt wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschlüsse vom 28. Mai 2004 - VerfGH 166/01 - Rn. 26 und 16. Februar 2008 - VerfGH 15/08 - Rn. 15; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 13, 132 , 15, 214 und 28, 17 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 30.01.2007 - VerfGH 114/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BB durch Nichtannahme der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    Abgesehen davon, ob eine solche "Heilung" im Verfahren der Anhörungsrüge in Betracht kommt (vgl. dagegen Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - VerfGH 115/04 - Rn.13 und 30. Januar 2007 - VerfGH 114/05 - Rn. 17; wie alle nachfolgend ohne abweichende Angaben zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; vgl. für eine solche Möglichkeit zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 12. November 2008 - 1BvR 2788/08 - juris Rn. 8 und NVwZ 2009, 580 ; offen gelassen: NJW 2009, 1584 ), hat das Kammergericht seine Auffassung, es habe das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt, nicht schlüssig und hinreichend begründet.
  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    dd) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann zwar nur dann Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung von Art. 15 VvB beruht, das heißt wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschlüsse vom 28. Mai 2004 - VerfGH 166/01 - Rn. 26 und 16. Februar 2008 - VerfGH 15/08 - Rn. 15; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 13, 132 , 15, 214 und 28, 17 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    Zwar verlangt dieser von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07, 128 A/07 - GE 2007, 1621 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).
  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09
    Deshalb verbietet Art. 15 Abs. 1 VvB, einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich zu äußern den Verfahrensbeteiligten vorher keine Gelegenheit gegeben worden ist (Beschlüsse vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 , 13. August 2002 - VerfGH 21/01 -, Rn. 14 und 31. Oktober 2003 - VerfGH 9/03 - Rn. 9; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG NJW 1994, 1210; InfAuslR 2001, 463 und NJW 2006, 1048).
  • VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 9/03
  • VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01
  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den

  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00

    Zur verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Gerichts in Asylverfahren,

  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 46/97

    Überprüfung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung am Maßstab des Grundrechts

  • BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und das Willkürverbot durch

  • VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07

    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Dies muss jedoch ebenso wenig entschieden werden wie die weitere Frage, ob eine darin liegende Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss vom 1. Juli 2010 geheilt werden konnte (verneinend Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - VerfGH 155/04 - GE 2006, 638 - und 16. Januar 2007 - VerfGH 114/05 - Rn. 17; offengelassen im Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 21; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 27; BVerfG, NVwZ 2009, 580, 581).
  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Insofern kann dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Heilung einer Verletzung rechtlichen Gehörs in einem die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss grundsätzlich möglich ist (verneinend Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - VerfGH 155/04 - und 16. Januar 2007 - VerfGH 114/05 - Rn. 17; offen gelassen in den Beschlüssen vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 21 und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 22; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, NVwZ 2009, 580 ; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, juris Rn. 10, 14.
  • VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Sondervotum VerfGH 49/09 VerfGH 50/09 (eA).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung,

    Auch wenn ein Beschwerdeführer nicht gehalten ist, das fachgerichtliche Verfahren im Sinne eines vorgezogenen Verfassungsrechtsstreits zu führen und bereits dort alle verfassungsrechtlich relevanten Argumente vorzubringen (Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VerfGH 28/11, 28 A/11, 29/11, 29 A/11 - Rn. 45/52; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 112, 50 ; BVerfG, NJW 2011, 3428 ), muss er im Rahmen der von ihm verlangten ausreichenden Begründung des Antrages nach § 33a StPO zumindest deren Voraussetzungen darlegen, d. h. dartun, welche Tatsachen oder Beweisergebnisse das Gericht verwertet hat, ohne dass dem Beschwerdeführer dazu rechtliches Gehör gewährt worden ist, und warum die getroffene Entscheidung auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder zumindest beruhen kann (vgl. Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2005 - 1 Ws 310/05 -, juris Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • KG, 10.09.2010 - 3 Ws 454/10

    Rechtliches Gehör im Strafverfahren: Entscheidung über eine Beschwerde ohne

    Will ein nach § 33a S. 1 StPO angerufenes Gericht in einer derartigen Konstellation die Entscheidungserheblichkeit der Gehörsverletzung verneinen, bedarf es daher zwingend einer hinreichenden und schlüssigen Begründung (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - juris, Rn. 21.).
  • VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 158/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch irrtümliche

    Das Gericht ist insgesamt dafür verantwortlich, dass das Gebot des rechtlichen Gehörs eingehalten wird; auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an (Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - juris, Rn. 23 m. w .
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