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   VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20   

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VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20 (https://dejure.org/2021,20291)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.06.2021 - VerfGH 108/20 (https://dejure.org/2021,20291)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 (https://dejure.org/2021,20291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 Nr 1 StrRehaG, § 1 Abs 1 Nr 2 StrRehaG, § 2 Abs 1 S 1 StrRehaG, § 2 Abs 1 S 2 StrRehaG, § 2 Abs 2 StrRehaG
    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Rehabilitierungsantrags wegen Einweisung in DDR-Kinderheime bei Anhaltspunkten für Ausreiseverhinderung und menschenunwürdige Disziplinierung - Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz, des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 15 Abs. 4 VvB muss grundsätzlich zu einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Verfahrensgegenstandes führen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 - Rn. 52 juris).

    An die zur Amtsermittlung führende Darlegung durch den Antragsteller sind insoweit keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., Rn. 51 bis 53 juris).

    Das Gericht muss Hinweisen auf Rechtsstaatsverstöße unter Ausnutzung aller ihm im Freibeweisverfahren zur Verfügung stehenden Mittel nachgehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2014, a. a. O., Rn. 53 juris und vom 3. Mai 1995, a. a. O., Rn. 20 juris; Herzler, in: Herzler/Ladner/Peifer/Schwarze/Wende, Rehabilitierung, 2. Aufl. 1997, § 10 StrRehaG Rn. 5 und 8 a. E.).

    Erst wenn das Gericht alle Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft hat, entscheidet es in freier Beweiswürdigung, wobei gemäß § 10 Abs. 2 StrRehaG die Glaubhaftmachung und damit die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., Rn. 55 juris aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 10 Abs. 3 StrRehaG n. F.).

    Eine fachgerichtliche Entscheidung ist danach nicht bereits wegen fehlerhafter Rechtsanwendung objektiv willkürlich, sondern erst dann in diesem Sinne schlechterdings unhaltbar, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder ihr Inhalt in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wurde (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., Rn. 29 juris).

  • VerfGH Berlin, 24.09.2013 - VerfGH 172/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Rehabilitierungsantrag

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20
    Denn das Recht auf Ausreise gehört zu den grundlegenden Menschenrechten und damit zugleich zu den wesentlichen Grundsätzen jeder freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung (Beschluss vom 24. September 2013 - VerfGH 172/11 - Rn. 14 ff, abrufbar unter www.gesetze.berlin.de, unter Hinweis auf Art. 13 Abs. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 - AEMR -, Art. 2 Abs. 2 des 4. Zusatzprotokolls vom 16. September 1963 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 - EMRK - und Art. 12 Abs. 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; BGH, Urteil vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 - juris Rn. 40 ff).

    Es ist nicht auszuschließen, dass das Kammergericht bei erneuter Befassung zu einer anderen Entscheidung kommen wird, zumal nach seiner Rechtsprechung die Unterbringung in Kinderheimen unter Ausschaltung aufnahmebereiter, in der DDR lebender Verwandter politische Verfolgung indiziert (Beschluss vom 24. September 2013, a. a. O., Rn. 1 bis 17 juris; KG, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 Ws 351/09 REHA -, juris Rn. 42).

  • BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 1023/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ermittlung des Sachverhalts in einem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20
    Es ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 - Rn. 19 juris).

    Das Gericht muss Hinweisen auf Rechtsstaatsverstöße unter Ausnutzung aller ihm im Freibeweisverfahren zur Verfügung stehenden Mittel nachgehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2014, a. a. O., Rn. 53 juris und vom 3. Mai 1995, a. a. O., Rn. 20 juris; Herzler, in: Herzler/Ladner/Peifer/Schwarze/Wende, Rehabilitierung, 2. Aufl. 1997, § 10 StrRehaG Rn. 5 und 8 a. E.).

  • VerfGH Saarland, 13.05.2020 - 14/19
    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20
    Der Beschluss des Kammergerichts vom 10. Dezember 2019 - 7 Ws 8 - 14/19 REHA - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf willkürfreie Entscheidung (Art. 10 Abs. 1 VvB), rechtliches Gehör (Art. 15 Abs. 1 VvB) und effektiven Rechtsschutz (Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB).

    Damit ist der Beschluss des Kammergerichts vom 17. April 2020 - 7 Ws 8 - 14/19 REHA - gegenstandslos.

  • KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigung wegen Unterbringung in einem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20
    Es ist nicht auszuschließen, dass das Kammergericht bei erneuter Befassung zu einer anderen Entscheidung kommen wird, zumal nach seiner Rechtsprechung die Unterbringung in Kinderheimen unter Ausschaltung aufnahmebereiter, in der DDR lebender Verwandter politische Verfolgung indiziert (Beschluss vom 24. September 2013, a. a. O., Rn. 1 bis 17 juris; KG, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 Ws 351/09 REHA -, juris Rn. 42).
  • OLG Rostock, 16.07.2018 - 22 Ws Reha 16/17

    Rehabilitierungsanspruch nach Einweisung in ein Spezialkinderheim der ehemaligen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20
    In Betracht kam auf der Basis des Vortrags des Beschwerdeführers zu der ihm in den Heimen widerfahrenen Behandlung und den Sanktionen auch ein sonstiges grobes Missverhältnis zwischen dem Anlass der Heimeinweisung und der angeordneten Unterbringung (OLG Dresden, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 1 Reha Ws 33/18 -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 22 Ws Reha 16/17 -, juris; KG, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 4 Ws 47-48/17 REHA - juris) bzw. ihren tatsächlichen Folgen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 2 Ws (Reha) 12/19 - juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 2 Ws (Reh) 36/17 -, Rn. 10 juris).
  • OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18

    Zulässigkeit der Nachprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20
    In Betracht kam auf der Basis des Vortrags des Beschwerdeführers zu der ihm in den Heimen widerfahrenen Behandlung und den Sanktionen auch ein sonstiges grobes Missverhältnis zwischen dem Anlass der Heimeinweisung und der angeordneten Unterbringung (OLG Dresden, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 1 Reha Ws 33/18 -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 22 Ws Reha 16/17 -, juris; KG, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 4 Ws 47-48/17 REHA - juris) bzw. ihren tatsächlichen Folgen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 2 Ws (Reha) 12/19 - juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 2 Ws (Reh) 36/17 -, Rn. 10 juris).
  • OLG Naumburg, 26.10.2017 - 2 Ws (Reh) 36/17

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rehabilitierungsfähigkeit der Zwangseinweisung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20
    In Betracht kam auf der Basis des Vortrags des Beschwerdeführers zu der ihm in den Heimen widerfahrenen Behandlung und den Sanktionen auch ein sonstiges grobes Missverhältnis zwischen dem Anlass der Heimeinweisung und der angeordneten Unterbringung (OLG Dresden, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 1 Reha Ws 33/18 -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 22 Ws Reha 16/17 -, juris; KG, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 4 Ws 47-48/17 REHA - juris) bzw. ihren tatsächlichen Folgen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 2 Ws (Reha) 12/19 - juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 2 Ws (Reh) 36/17 -, Rn. 10 juris).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2019 - 2 Ws (Reha) 12/19

    Rehabilitierung wegen der Einweisung in ein Jugendhaus zu Zeiten der ehemaligen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20
    In Betracht kam auf der Basis des Vortrags des Beschwerdeführers zu der ihm in den Heimen widerfahrenen Behandlung und den Sanktionen auch ein sonstiges grobes Missverhältnis zwischen dem Anlass der Heimeinweisung und der angeordneten Unterbringung (OLG Dresden, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 1 Reha Ws 33/18 -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 22 Ws Reha 16/17 -, juris; KG, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 4 Ws 47-48/17 REHA - juris) bzw. ihren tatsächlichen Folgen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 2 Ws (Reha) 12/19 - juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 2 Ws (Reh) 36/17 -, Rn. 10 juris).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 718/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Rehabilitierung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20
    Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG) ist ein Urteil für rechtsstaatswidrig zu erklären und aufzuheben (sog. Rehabilitierung), soweit die Entscheidung der politischen Verfolgung gedient hat (§ 1 Satz 1 Abs. 1 Nr. 1 StrRehaG), die angeordneten Rechtsfolgen in grobem Missverhältnis zu der zugrunde liegenden Tat stehen (§ 1 Satz 1 Abs. 1 Nr. 2 StrRehaG) oder die Entscheidung sonst mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 718/08 -, Rn. 19, juris, wonach die Aufzählung nicht abschließend ist).
  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

  • KG, 22.05.2017 - 4 Ws 47/17

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Voraussetzungen des Rehabilitierungsanspruchs

  • VerfGH Berlin, 15.02.2023 - VerfGH 100/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einer Rehabilitierungssache wegen

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 15 Abs. 4 VvB muss grundsätzlich zu einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Verfahrensgegenstandes führen (Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13; vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 - Rn. 25 und vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 11 bis 13; BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 - juris Rn. 52).

    An die zur Amtsermittlung führende Darlegung durch den Antragsteller sind insoweit keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (Beschluss vom 16. Juni 2021, a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., juris Rn. 51 bis 53).

    Das Gericht muss Hinweisen auf Rechtsstaatsverstöße unter Ausnutzung aller ihm im Freibeweisverfahren zur Verfügung stehenden Mittel nachgehen (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2021, a. a. O., Rn. 16; vom 16. Januar 2019, a. a. O., Rn. 26; vom 15. Dezember 2014, a. a. O., Rn. 12; BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2014, a a. O., juris Rn. 53 und vom 3. Mai 1995, a. a. O., juris Rn. 20).

    Vielmehr hat es umfassend zu ermitteln, wenn sich Anhaltspunkte für (auch) sachfremde Zwecke der Einweisung ergeben, etwa eine damit bezweckte Verhinderung der Flucht des - später eingewiesenen - Kindes (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2021, a. a. O., Rn. 16; vom 16. Januar 2019, a. a. O., Rn. 26, 33, 37; vom 15. Dezember 2014, a. a. O., Rn. 11 bis 18, insbesondere Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., juris Rn. 53-54; Thüringer Oberlandesgericht a. a. O., juris Rn. 26 ff.; KG Berlin a. a. O., juris Rn. 30 ff).

    Der Gehörsverstoß liegt darin, dass Anlass bestanden hätte, den behaupteten Einweisungsgrund im Rahmen der bestehenden Amtsermittlungspflicht weiter aufzuklären (Beschlüsse vom 16. Juni 2021, a. a. O., Rn. 27 und vom 24. September 2013 - VerfGH 172/11 - Rn. 16), und dies durch die Verwerfung des Antrags bereits auf der Zulässigkeitsebene unterblieben ist.

  • VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21

    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde betr Besetzung des Spruchkörpers in

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist auch verletzt, wenn das Gericht die Anforderungen an die Darlegung derart erschwert, dass ihm eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihm vorgelegt worden sind, nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13 und vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 - Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 18. März 2015 - BvR 1111/13 -, juris Rn. 49).

    Daraus folgt die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Akte der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13 und vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 17 m. w. N.).

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist unter anderem verletzt, wenn das Gericht die Anforderungen an die Darlegung derart überdehnt oder die prozessrechtlichen Möglichkeiten der Sachverhaltsfeststellung anderweitig derart verengt, dass ihm eine sachliche Prüfung der vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13 und vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 - Rn. 25; BVerfG, Beschlüsse vom 18. März 2015 - BvR 1111/13 -, juris Rn. 49).

  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist auch verletzt, wenn das Gericht die Anforderungen an die Darlegung derart erschwert, dass ihm eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihm vorgelegt worden sind, nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13 und vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 - Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 18. März 2015 - BvR 1111/13 -, juris Rn. 49).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 49/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einer Rehabilitierungssache wegen

    Die Gerichte sind verpflichtet, die angefochtenen Akte der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (Beschlüsse vom 15. Februar 2023 - VerfGH 100/21 - Rn. 15, vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13, vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 - Rn. 25 und vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 11 bis 13; BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 - juris Rn. 52).

    An die zur Amtsermittlung führende Darlegung durch den Antragsteller sind insoweit keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (Beschlüsse vom 15. Februar 2023 - VerfGH 100/21 - Rn. 15 und vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13; vgl. für das Rehabilitierungsrecht auch BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris Rn. 51 bis 53).

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