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   VerfGH Berlin, 16.08.2021 - VerfGH 96/21, VerfGH 96 A/21   

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https://dejure.org/2021,33227
VerfGH Berlin, 16.08.2021 - VerfGH 96/21, VerfGH 96 A/21 (https://dejure.org/2021,33227)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.08.2021 - VerfGH 96/21, VerfGH 96 A/21 (https://dejure.org/2021,33227)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. August 2021 - VerfGH 96/21, VerfGH 96 A/21 (https://dejure.org/2021,33227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Unzulässiger Einspruch gegen die Versendung der amtlichen Mitteilung im Rahmen eines Volksentscheids bzgl der "Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Angriffe der Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen gegen die amtliche Mitteilung über den Volksentscheid erfolglos

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Deutsche Wohnen und Co enteignen": So ein Vorhaben kostet eben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Amtliche Äußerung zum Volksentscheid "Deutsche Wohnen und Co enteignen" rechtlich zulässig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 86/08

    Zurückweisung des Einspruchs gegen die Feststellung, der Volksentscheid

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.2021 - VerfGH 96/21
    Weitergehende Entscheidungsaussprüche sind ihm verwehrt (vgl. VerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - VerfGH 86/08 - juris Rn. 59); mithin auch der von der Einspruchsführerin begehrte Unterlassungs- oder Verpflichtungstenor.
  • VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 99/22

    Unstatthafter Einspruch gegen Festlegung des Termins für die Abstimmung über

    Gegen solche richtet sich der Einspruch, der auf die Verpflichtung des Antragsgegners zur Verbindung der Abstimmung über den Volksentscheid mit der Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 zielt, aber nicht (vgl. Beschluss vom 16. August 2021 - VerfGH 96/21 - Rn. 11, wie alle nachfolgenden Entscheidungen zu finden unter www.gesetze.berlin.de).
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