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VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10 |
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§ 95 Abs 2 Halbs 2 BVerfGG, § 119 Abs 1 Nr 2 StPO, Art 16 Verf BE, Art 7 Verf BE, § 54 Abs 3 VGHG BE
Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der Privatsphäre (Art 7 Verf BE iVm Art 6 Verf BE) und auf Schutz des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art 16 Verf BE) durch Anordnung der Überwachung der Außenkontakte eines ... - Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 6 Verf BE, Art 7 Verf BE, Art 16 Verf BE, § 54 Abs 3 VGHG BE, § 95 Abs 2 BVerfGG
Erforderlichkeit von Überwachungsanordnungen nach § 119 Abs 1 StPO in der Untersuchungshaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 18.05.2010 - 4 Ws 53/10
- VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
- KG, 24.02.2012 - 4 Ws 53/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 94
- StV 2011, 165
Wird zitiert von ... (14)
- VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07
Vollzugsmaßnahmen: Verletzung der Grundrechte eines Gefangenen durch …
Insoweit werden keine Rechtsverletzungen geltend gemacht, die nicht im Verfahren vor dem Kammergericht korrigierbar bzw. feststellbar gewesen wären (vgl. Beschluss vom 16. November 2010 - VerfGH 115/10 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.).Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen oder von Haftbedingungen, die einen Gefangenen zusätzlich zu seiner Inhaftierung beschweren, können selbständig angefochten werden (vgl. Beschlüsse vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 - Rn. 18 ff. und 16. November 2010 - VerfGH 115/10 - Rn. 12 ff.).
Auch die zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde bereits erfolgte Freilassung und die dadurch eingetretene Erledigung lässt das Rechtsschutzinteresse nicht entfallen (vgl. etwa Beschlüsse vom 3. November 2009 und 16. November 2010, a. a. O., st. Rspr.).
- OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14
Optische und akustische Überwachung von Besuchen Familienangehöriger
Dabei ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch die Prüfung geboten, inwieweit nicht dem Haftgrund bereits durch die Inhaftierung des Angeklagten ausreichend begegnet wird (…vgl. KK-Schultheis, a.a.O., § 119 Rdnr. 10; VerfGH Berlin, NStZ-RR 2011, 94; OLG Köln, StV 2011, 743). - KG, 24.02.2012 - 4 Ws 53/10
Nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit von Haftbeschränkungen
Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BerlVerfGH StV 2011, 165).
- OLG Köln, 28.12.2012 - 2 Ws 896/12
Voraussetzungen für Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO
Erforderlich ist vielmehr eine konkrete Gefährdung des Haftzwecks; es muss die durch die Inhaftierung des Beschuldigten veränderte Situation berücksichtigt und geprüft werden, ob die abzuwehrende Gefahr trotz des Vollzugs der Untersuchungshaft besteht und den Erlass einer Anordnung nach § 119 Abs. 1 StPO erforderlich macht (zu vgl. BerlVerfGH NStZ-RR 2011, 94). - OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12
Anforderungen an Beschränkungen in der Untersuchungshaft
Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt dagegen für die Anordnung von Haftbeschränkungen nicht (vgl. BVerfG, NStZ-RR 1997, 7; NStZ 1994, 52; BerlVerfGH NStZ-RR 2011, 94). - KG, 30.04.2014 - 4 Ws 36/14
Beschränkende Anordnungen nur bei darzulegender Erforderlichkeit im Einzelfall
Solche Anordnungen sind daher nur zulässig, wenn im Einzelfall aufgrund konkreter Anhaltspunkte durch den unkontrollierten Kontakt des Untersuchungsgefangenen mit der Außenwelt eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht, während die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbrauchen könnte, nicht genügt (vgl. BVerfG StV 2009, 253; BerlVerfGH StV 2011, 165; OLG Düsseldorf StV 2011, 746; Senat StV 2010, 370; OLGSt StPO § 119 Nr. 40 = NStZ-RR 2013, 215 [Ls]). - KG, 07.02.2012 - 4 Ws 11/12
Zur Übergabe von Gegenständen bei Besuchen und Trennungsanordnungen
Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO sind nur zulässig, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht (vgl. BerlVerfGH, StV 2011, 165; Senat…, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 Ws 53/10 - Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 119 Rn. 5f. m.w.Nachw.). - OLG Düsseldorf, 22.08.2011 - 4 Ws 473/11
Voraussetzungen für die Anordnung einer Beschränkung nach § 119 Abs. 1 StPO
Die Anordnung einer Beschränkung nach § 119 Abs. 1 StPO muss zur Abwehr einer realen Gefahr erforderlich sein (BerlVerfGH StV 2011, 165;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 119 RN 6). - KG, 07.08.2014 - 1 Ws 52/14
Vollzug der Untersuchungshaft: Trennung des Angeklagten von einem Mitangeklagten
Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO sind nur zulässig, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Abwehr von Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht (vgl. BerlVerfGH StV 2011, 165; KG StV 2014, 229 und Beschluss vom 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12 - [juris];… Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 57. Aufl., § 119 Rdn. 5 f. m.w.Nachw.). - OLG Köln, 31.05.2021 - 2 Ws 265/21 Erforderlich ist vielmehr eine konkrete Gefährdung des Haftzwecks; es muss die durch die Inhaftierung des Beschuldigten veränderte Situation berücksichtigt und geprüft werden, ob die abzuwehrende Gefahr trotz des Vollzugs der Untersuchungshaft besteht und den Erlass einer Anordnung nach § 119 Abs. 1 StPO erforderlich macht (vgl. SenE vom 28.12.2012, 2 Ws 896/12, StraFo 2013, 71; BVerfG, NStZ-RR 2015, 79; BerlVerfGH, NStZ-RR 2011, 94).
- OLG Köln, 26.04.2011 - 2 Ws 217/11
Beschränkungen während der Untersuchungshaft
- OLG Köln, 15.03.2021 - 2 Ws 133/21
- KG, 12.08.2013 - 4 Ws 102/13
Beschränkungen in der Untersuchungshaft
- KG, 13.09.2012 - 4 Ws 97/12
Beschränkungsanordnung nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine reale Gefährdung …