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   VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 139/19   

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https://dejure.org/2020,42222
VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 139/19 (https://dejure.org/2020,42222)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.12.2020 - VerfGH 139/19 (https://dejure.org/2020,42222)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - VerfGH 139/19 (https://dejure.org/2020,42222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 51 Abs 1 VerfGHG BE, § 51 Abs 2 VerfGHG BE, § 52 S 1 VerfGHG BE, § 52 S 2 VerfGHG BE
    Versagung von Prozesskostenhilfe im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung; Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde wegen Verfristung; keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unzureichender Unterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.02.2000 - 2 BvR 106/00

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels fristgemäßer Vorlage der Erklärung über

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 139/19
    Dazu gehört auch, dass er gemäß § 52 Satz 1 VerfGHG in Verbindung mit § 117 Abs. 2 und 4 ZPO die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dort vorgesehenen Vordruck innerhalb der Beschwerdefrist einreicht (so auch zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2000 - 2 BvR 106/00 -, juris Rn. 1).
  • BVerfG, 09.10.2018 - 2 BvR 2354/17

    Versagung von PKH für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 139/19
    Weitere Voraussetzungen der Gewährung sind gemäß § 52 Satz 1 VerfGHG in Verbindung mit § 114 ZPO, dass die betroffene Person die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 2 BvR 2354/17 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 139/19
    Die Fristversäumung ist daher nur dann unverschuldet, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der Frist des § 51 Abs. 1 VerfGHG alle für die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch wesentlichen Angaben und Unterlagen vorlegt (so zum Bundesrecht des § 93 Abs. 2 BVerfGG: BVerfG, Beschluss vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 -, juris Rn. 5).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Rechtsschutzgarantie (

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 139/19
    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 24; wie alle zitierten Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).
  • BVerfG, 16.10.2014 - 1 BvR 2452/14

    Nichtannahmebeschluss: Verschuldete Fristversäumung (§ 93 Abs 1, 2 BVerfGG) bei

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 139/19
    Sofern der Antragsteller geltend macht, dass es das Fax-Empfangsgerät des Verfassungsgerichtshofes auf Grund der technischen Einstellungen zur Fehlertoleranz im Rahmen des Fehlerkorrekturmodus (Error Correction Mode - ECM) nicht ermöglicht habe, dass er seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe nebst aller Anlagen bei einem Beginn der Übertragung am 11. Juli 2019 nach 22 Uhr bis Fristende um 0 Uhr habe vollständig einreichen können, kann sich der Antragsteller jedenfalls nicht darauf berufen, dass dies - ungeachtet der Frage, ob hierin überhaupt eine Störung des Empfangsgeräts zu sehen ist - die entscheidende Ursache für die Fristversäumnis war(vgl. zum Bundesrecht für den Fall der Störung des Fax-Empfangsgeräts oder der Übermittlungsleitungen: BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 BvR 2452/14 -juris Rn. 5).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 18.03.2019 - 1 VB 50/17

    Zurückweisung einer Kostenbeschwerde im Verfassungsbeschwerdeverfahren - keine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 139/19
    Im Falle eines erfolgreichen Prozesskostenhilfeantrags besteht dann die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Verfassungsbeschwerdefrist des § 51 Abs. 1 VerfGHG (so auch Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. März 2019 - 1 VB 50/17 -, juris Rn. 7 in Bezug auf die entsprechende Regelung des § 55 Abs. 3 Satz 2 des dortigen Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof).
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