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   VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 23 A/21   

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https://dejure.org/2021,7625
VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 23 A/21 (https://dejure.org/2021,7625)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17.03.2021 - VerfGH 23 A/21 (https://dejure.org/2021,7625)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17. März 2021 - VerfGH 23 A/21 (https://dejure.org/2021,7625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1887 Abs 2 S 2 BGB, § 9 Abs 11 Nr 3 FamFG, § 13 Abs 7 FamFG
    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer eA - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 15 Abs 1 VvB ) aufgrund Verweigerung von Akteneinsicht im Vormundschaftsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1224
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Nichtabberufung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 23 A/21
    Es ist insofern nicht ausgeschlossen, dass die Ablehnungsentscheidung einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Antragsteller zur Folge hat, der sich später nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (vgl. Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 166/12 - Rn. 8).
  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 33/03

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 23 A/21
    Sie steht dann der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (Beschluss vom 21. März 2003 - VerfGH 33/03 -, Rn. 10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2020 - 2 BvQ 6/20 -, juris Rn. 26).
  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvQ 6/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Inkraftsetzung des Übereinkommens zur Beendigung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 23 A/21
    Sie steht dann der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (Beschluss vom 21. März 2003 - VerfGH 33/03 -, Rn. 10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2020 - 2 BvQ 6/20 -, juris Rn. 26).
  • OLG Bremen, 10.11.2016 - 4 WF 82/16

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren auf Abänderung der Vormundsauswahl

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 23 A/21
    Davon ist auch die Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts erfasst (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 14. November 2016 - 4 WF 82/16 -, juris Rn. 3 ff. m. w. N.; Veit, in: Staudinger 2020, BGB § 1887 Rn. 23 m. w. N.; entgegen der Zitierung des Amtsgerichts auch Pabst, in: Münchener Kommentar, FamFG, 2018, § 9 Rn. 6a m. w. N.).
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