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   VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08   

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VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08 (https://dejure.org/2011,22608)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17.05.2011 - VerfGH 156/08 (https://dejure.org/2011,22608)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - VerfGH 156/08 (https://dejure.org/2011,22608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 315 Abs 1 BGB, § 315 Abs 3 S 1 BGB
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter iSv Art 15 Abs 5 S 2 Verf BE durch amtsgerichtliche Nichtzulassung der Berufung trotz bestehender Divergenzlage - zur Billigkeit der Tarifgestaltung eines Abfallentsorgungsunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 13/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs iSv

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08
    Diese hat aus Gründen der Subsidiarität des Verfassungsbeschwerdeverfahrens grundsätzlich Vorrang vor der Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof (vgl. Beschluss vom 1. Juni 2010 - VerfGH 13/10 -, Rn. 19, für den Fall, dass neben einer letztinstanzlichen Entscheidung auch die Entscheidung der Vorinstanz mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen wird).

    Mit der vorliegenden Entscheidung erledigt sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Anhörungsrügebeschluss vom 2. September 2008, da dieser mit der Aufhebung des Urteils vom 15. August 2008 gegenstandslos wird (vgl. Beschluss vom 1. Juni 2010 - VerfGH 13/10 - Rn. 37).

  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08
    Ein Verstoß gegen dieses in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Grundrecht liegt unter anderem dann vor, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels oder zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - VerfGH 15/08 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 23 m. w. N., st. Rspr.).

    Eine solche Abweichung ist dann gegeben, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und wenn die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 152, 182 ; BGH, NJW 2003, 437; NJW 2004, 367 ; NJW-RR 2003, 1366 ; NJW-RR 2007, 1676; Wenzel, a. a. O., § 543 Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 16. Dezember 2008, a. a. O., Rn. 24 m. w. N.).

  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08
    Eine solche Abweichung ist dann gegeben, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und wenn die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 152, 182 ; BGH, NJW 2003, 437; NJW 2004, 367 ; NJW-RR 2003, 1366 ; NJW-RR 2007, 1676; Wenzel, a. a. O., § 543 Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 16. Dezember 2008, a. a. O., Rn. 24 m. w. N.).
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08
    Eine solche Abweichung ist dann gegeben, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und wenn die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 152, 182 ; BGH, NJW 2003, 437; NJW 2004, 367 ; NJW-RR 2003, 1366 ; NJW-RR 2007, 1676; Wenzel, a. a. O., § 543 Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 16. Dezember 2008, a. a. O., Rn. 24 m. w. N.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08
    Eine solche Abweichung ist dann gegeben, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und wenn die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 152, 182 ; BGH, NJW 2003, 437; NJW 2004, 367 ; NJW-RR 2003, 1366 ; NJW-RR 2007, 1676; Wenzel, a. a. O., § 543 Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 16. Dezember 2008, a. a. O., Rn. 24 m. w. N.).
  • BGH, 06.11.1985 - IVa ZB 5/85

    Voraussetzungen einer Vorlage; Zulässigkeit einer Wiederverheiratungsklausel in

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08
    Für derartige Meinungsäußerungen eines Obergerichts kann nichts anderes gelten als für in einer Entscheidung enthaltene zusätzliche Überlegungen (obiter dicta), die nach einhelliger Meinung bei der Beantwortung der Frage, ob eine Divergenzlage vorliegt, nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 96, 198 ; Wenzel, a. a. O., § 543 Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - 8 B 95/09 -, juris Rn. 6; BVerwGE 99, 351 ).
  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95

    Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08
    Für derartige Meinungsäußerungen eines Obergerichts kann nichts anderes gelten als für in einer Entscheidung enthaltene zusätzliche Überlegungen (obiter dicta), die nach einhelliger Meinung bei der Beantwortung der Frage, ob eine Divergenzlage vorliegt, nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 96, 198 ; Wenzel, a. a. O., § 543 Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - 8 B 95/09 -, juris Rn. 6; BVerwGE 99, 351 ).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02

    Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08
    Eine solche Abweichung ist dann gegeben, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und wenn die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 152, 182 ; BGH, NJW 2003, 437; NJW 2004, 367 ; NJW-RR 2003, 1366 ; NJW-RR 2007, 1676; Wenzel, a. a. O., § 543 Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 16. Dezember 2008, a. a. O., Rn. 24 m. w. N.).
  • BGH, 13.05.2003 - VI ZB 76/02

    Voraussetzungen eines Divergenzfalls bei Zurückweisung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08
    Eine solche Abweichung ist dann gegeben, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und wenn die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 152, 182 ; BGH, NJW 2003, 437; NJW 2004, 367 ; NJW-RR 2003, 1366 ; NJW-RR 2007, 1676; Wenzel, a. a. O., § 543 Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 16. Dezember 2008, a. a. O., Rn. 24 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 19/10

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 15 Abs. 5 S. 2 VvB)

    Ein Verstoß gegen dieses in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Grundrecht liegt unter anderem dann vor, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels willkürlich außer Acht lässt (Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 156/08 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 14; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris Rn. 17 ff. m. w. N.).

    Eine solche Abweichung liegt vor, wenn die anzufechtende Entscheidung dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung und auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 152, 182 ; BGH, NJW 2003, 437; NJW 2004, 367 ; NJW-RR 2007, 1676; NJW 2011, 2443; Wenzel, a. a. O., § 543 Rn. 14 m. w. N.; vgl. für die Zulassung der Berufung: Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O., Rn. 15).

    Mit der Aufhebung des angefochtenen Berufungsurteils wird der zugleich angegriffene Beschluss im Verfahren der Anhörungsrüge gegenstandslos (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O., Rn. 20).

  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Die von den Beschwerdeführern gerügte Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre nur gegeben, wenn die angegriffene Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz aufstellte, der von einem die Vergleichsentscheidung des Bundesgerichtshofs tragenden abstrakten Rechtssatz abweichen würde (vgl. BGHZ 152, 182 ; BGH, NJW 2003, 437; vgl. auch Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 156/08 - Rn. 15 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 65/09

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Revision durch das KG -

    a) Ein Verstoß gegen das in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Recht auf den gesetzlichen Richter liegt unter anderem dann vor, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels willkürlich außer Acht lässt (Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 156/08 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 14 m. w. N., st. Rspr.).

    Eine solche Abweichung ist gegeben, wenn die Berufungsentscheidung nach § 522 Abs. 2 dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung und hierauf beruht (vgl. BGH, NJW 2003, 2319 m. w. N.; Wenzel, a. a. O., Rn. 14; Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O., Rn. 15).

  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 127/11

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch

    c) Über die vom Beschwerdeführer erhobene weitere Grundrechtsrüge ist schon aus Gründen der Subsidiarität des Verfassungsbeschwerdeverfahrens nicht zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 156/08 - Rn. 19).
  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung im

    Ihr drohen daher keine weiteren Nachteile (vgl. aber Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 156/08 - Rn. 19; allgemein zur Aufhebung und Zurückweisung bei verfassungswidriger Nichtzulassung eines Rechtsmittels BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris Rn. 32).
  • VerfGH Berlin, 30.10.2019 - VerfGH 82/17

    Über Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten bei geringem Sachschaden

    Eine solche Abweichung ist jedenfalls dann gegeben, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und wenn die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 156/08 -, Rn. 15; vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 -).
  • VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 166/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Verhältnis von Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Ein Verstoß gegen das in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Recht auf den gesetzlichen Richter liegt zwar auch dann vor, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels willkürlich außer Acht lässt (Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 156/08 - Rn. 14 m. w. N.; st. Rspr.).
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