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   VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10   

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VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10 (https://dejure.org/2011,29114)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17.05.2011 - VerfGH 176/10 (https://dejure.org/2011,29114)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - VerfGH 176/10 (https://dejure.org/2011,29114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, § 95 Abs 2 Halbs 2 BVerfGG, Art 15 Abs 1 Verf BE, § 54 Abs 3 VerfGHG BE, § 373 ZPO
    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BB durch Nichtberücksichtigung eines als erheblich anzusehenden Beweisangebots - Anforderungen an substantiierten Parteivortrag iSv § 373 ZPO

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 15 Abs 1 Verf BE, § 373 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO, § 531 Abs 2 ZPO
    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zivilprozess durch Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Berlin, 27.09.2007 - VerfGH 93/03

    Teils wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Beschlüsse vom 27. September 2007 - VerfGH 93/03 - Rn. 15, und 17. Oktober 2006 - VerfGH 33 A/06, 33/06 - Rn. 19, st. Rspr.).

    So verhält es sich unter anderem dann, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschluss vom 27. September 2007, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfG, ZIP 1996, 1761, 1762; BGH, NJW-RR 2009, 1236; NJW-RR 2003, 491).

    Fehlen solche Würdigungsumstände im Parteivortrag, darf deswegen ein zulässiger Beweisantrag nicht abgelehnt werden (Beschluss vom 27. September 2007, a. a. O., Rn. 17 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BGH, VersR 1990, 656; WM 2005, 804; NJW 2005, 2710, 2711; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 160/03 - juris).

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 299/00

    Anfechtbarkeit der Abtretung von Werklohnforderungen an den Subunternehmer des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10
    Fehlen solche Würdigungsumstände im Parteivortrag, darf deswegen ein zulässiger Beweisantrag nicht abgelehnt werden (Beschluss vom 27. September 2007, a. a. O., Rn. 17 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BGH, VersR 1990, 656; WM 2005, 804; NJW 2005, 2710, 2711; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 160/03 - juris).
  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 13/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs iSv

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10
    Mit der vorliegenden Entscheidung wird der Beschluss vom 2. September 2010 gegenstandslos (vgl. Beschluss vom 1. Juni 2010 - VerfGH 13/10 - Rn. 37).
  • BGH, 15.02.1990 - III ZR 87/88

    Zivilprozeßrecht: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10
    Fehlen solche Würdigungsumstände im Parteivortrag, darf deswegen ein zulässiger Beweisantrag nicht abgelehnt werden (Beschluss vom 27. September 2007, a. a. O., Rn. 17 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BGH, VersR 1990, 656; WM 2005, 804; NJW 2005, 2710, 2711; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 160/03 - juris).
  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 4. März 2009 - VerfGH 14/05 -, Rn. 13, m. w. N.).
  • BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 634/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10
    So verhält es sich unter anderem dann, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschluss vom 27. September 2007, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfG, ZIP 1996, 1761, 1762; BGH, NJW-RR 2009, 1236; NJW-RR 2003, 491).
  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10
    Fehlen solche Würdigungsumstände im Parteivortrag, darf deswegen ein zulässiger Beweisantrag nicht abgelehnt werden (Beschluss vom 27. September 2007, a. a. O., Rn. 17 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BGH, VersR 1990, 656; WM 2005, 804; NJW 2005, 2710, 2711; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 160/03 - juris).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 160/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10
    Fehlen solche Würdigungsumstände im Parteivortrag, darf deswegen ein zulässiger Beweisantrag nicht abgelehnt werden (Beschluss vom 27. September 2007, a. a. O., Rn. 17 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BGH, VersR 1990, 656; WM 2005, 804; NJW 2005, 2710, 2711; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 160/03 - juris).
  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10
    So verhält es sich unter anderem dann, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschluss vom 27. September 2007, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfG, ZIP 1996, 1761, 1762; BGH, NJW-RR 2009, 1236; NJW-RR 2003, 491).
  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10
    Der Beschwerdeführer rügt insoweit keine Verletzung von Grundrechten, die im Berufungsverfahren nicht korrigierbar gewesen wären (vgl. Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 6, m. w. N.).
  • BGH, 13.12.2002 - V ZR 359/01

    Anforderungen an die Darlegung schlüssigen Klagevorbringens

  • BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 11/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots durch Übergehen eines

    In diesem Sinne gebietet Art. 15 Abs. 1 VvB in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 176/10 - Rn. 17).

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O., Rn. 18 m. w. N.; st. Rspr.).

    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Gericht verkennt, dass die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15 f.; vgl. auch BGH, NJW-RR 2009, 1236).

  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Beweisaufnahme

    In diesem Sinne gebietet Art. 15 Abs. 1 VvB in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 176/10 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 17).

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O., Rn. 18).

    Die Nichterhebung des angebotenen Beweises läuft deshalb auf eine prozessrechtlich unzulässige Vorwegnahme des Ergebnisses der Beweisaufnahme und der Beweiswürdigung hinaus; welcher Beweiswert der Videoaufzeichnung gegebenenfalls zukommt, ist ausschließlich eine Frage der Beweiswürdigung (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 176/10 - Rn. 22; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 1 BvR 1232/07 -, juris Rn. 31 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - VerfGH 176/10 - Rn. 18 und vom 27. September 2007 - VerfGH 93/03 - Rn. 15; st. Rspr.).

    Da die fehlerhafte Handhabung der Substantiierungsanforderungen dieselben einschneidenden Folgen hat wie die unrichtige Anwendung von Präklusionsvorschriften, verletzt sie zugleich Art. 15 Abs. 1 VvB (Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - VerfGH 176/10 - Rn. 18 und vom 27. September 2007 - VerfGH 93/03 - Rn. 15; st. Rspr.).

    Da die fehlerhafte Handhabung der Substantiierungsanforderungen dieselben einschneidenden Folgen hat wie die unrichtige Anwendung von Präklusionsvorschriften, verletzt sie zugleich Art. 15 Abs. 1 VvB (Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 47/11

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde; Anordnung des Ruhens der Approbation eines

    Mit seiner weiteren Rüge einer unterbliebenen "Realitätstestung" einzelner von ihm in seiner Eingabe erhobenen Vorwürfe durch das Verwaltungsgericht beanstandet der Beschwerdeführer der Sache nach eine ungenügende Sachaufklärung und damit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor Gericht (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 176/10 - Rn. 17 f.).
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