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   VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14   

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https://dejure.org/2015,83204
VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14 (https://dejure.org/2015,83204)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17.02.2015 - VerfGH 130/14 (https://dejure.org/2015,83204)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - VerfGH 130/14 (https://dejure.org/2015,83204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 63 Abs 3 S 2 GKG, § 32 Abs 1 RVG
    Verletzung des Anspruchs auf willkürfreie Entscheidung (Art 10 Abs 1 Verf BE) durch Berücksichtigung eines höheren Gebührenstreitwerts für die anwaltliche Tätigkeit trotz rechtskräftiger Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Streitwertfestsetzung für

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14
    Eine Begründung, die eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage erkennen lässt, ist verfassungsrechtlich insbesondere dann geboten, wenn ein Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht (Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15, und vom 5. Mai 2013 - VerfGH 171/11 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/13

    Begründete Verfassungbeschwerde gegen Urteil im Zivilprozess - Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14
    Die Begründung muss erkennen lassen, dass das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat (Beschluss vom 30. September 2014 - VerfGH 138/13 - Rn. 22; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14

    Verletzung des Willkürverbotes bei nicht begründeter Abweichung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14
    Die Begründung muss erkennen lassen, dass das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat (Beschluss vom 30. September 2014 - VerfGH 138/13 - Rn. 22; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs und des Willkürverbots durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (Beschluss vom 19. Februar 2014 - VerfGH 123/13 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 16; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00

    Landgerichtliche Auferlegung der Darlegungs- und Beweislast auf den Mieter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14
    Eine Begründung, die eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage erkennen lässt, ist verfassungsrechtlich insbesondere dann geboten, wenn ein Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht (Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15, und vom 5. Mai 2013 - VerfGH 171/11 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07

    Verfassungsbeschwerde: Fachgerichtliche Auffassung zur Unwirksamkeit der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14
    Daran fehlt es, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14
    Die Anwendung einfachen Rechts auf den Einzelfall ist aber Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - Rn. 18; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2018 - VerfGH 171/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisungen

    17 Ein verfassungsrechtlich zu beanstandender Verstoß gegen Art. 10 Abs. 1 VvB liegt nur vor, wenn die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. Beschlüsse vom 30. September 2014 - VerfGH 138/14 - Rn. 22; und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 130/14 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 122/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung

    Eine gerichtliche Entscheidung verstößt nur dann gegen das Willkürverbot, wenn sie eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. z.B. Beschluss vom 17. Februar 2015 - VerfGH 130/14 - Rn. 9).
  • VerfGH Berlin, 09.11.2016 - VerfGH 7/15

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung der

    - VerfGH 130/14 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 141/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung

    Eine gerichtliche Entscheidung verstößt nur dann gegen das Willkürverbot, wenn sie eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. z. B. Beschluss vom 17. Februar 2015 - VerfGH 130/14 - Rn. 9).
  • VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15

    Wegen unzureichender Darlegung teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete

    Eine Begründung, die eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage erkennen lässt, ist verfassungsrechtlich insbesondere dann geboten, wenn ein Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht (Beschluss vom 18. Februar 2015 - VerfGH 130/14 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung

    Eine gerichtliche Entscheidung verstößt nur dann gegen das Willkürverbot, wenn sie eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. z. B. Beschluss vom 17. Februar 2015 - VerfGH 130/14 - Rn. 9).
  • VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16

    Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (Beschlüsse vom 30. September 2014 - VerfGH 138/14 - Rn. 22, und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 130/14 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VG Berlin, 28.06.2016 - 1 K 108.15

    Benennung einer Straße

    Daran fehlt es, wenn sich die Behörde mit der Rechtslage auseinandersetzt und ihre Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 17. Februar 2015 - VerfGH 130/14, juris Rn. 9 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2018 - VerfGH 37/18

    Verletzung des Gehörsanspruchs (Art 15 Abs 1 VvB ) sowie des Willkürverbots (Art

    Die Begründung muss erkennen lassen, dass das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat (Beschlüsse vom 30. September 2014 - VerfGH 138/13 - und vom 17. Februar 2015 - VerfGH 130/14 -).
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