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   VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 173/13   

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VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 173/13 (https://dejure.org/2015,3966)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18.02.2015 - VerfGH 173/13 (https://dejure.org/2015,3966)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - VerfGH 173/13 (https://dejure.org/2015,3966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 95 Abs 2 Halbs 2 BVerfGG, § 536 Abs 1 S 1 BGB
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art 15 Abs 1 Verf BE) durch Übergehen des Vortrags der Beschwerdeführer durch das Berufungsgericht - Mietminderung wegen vom Vermieter und Bauherrn in Personalunion auf dem Nachbargrundstück ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag, Mietminderung, Berliner Baulückenrechtsprechung, Calvinstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 87/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 173/13
    Das Gericht muss danach die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (Beschluss vom 18. Juni 2014 - VerfGH 87/14 -, wie alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 8; st. Rspr.).

    Etwas anderes gilt aber, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2014, a. a. O., m. w. N.; st. Rspr.).

  • BGH, 10.05.2006 - XII ZR 23/04

    Verantwortlichkeit des Mieters für Schäden an Sachen des Mieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 173/13
    Mit diesem jedenfalls nicht offensichtlich verfehlten Ansatz hätte das Landgericht sich substantiiert befassen müssen, zumal die Differenzierung nach der Beherrschbarkeit für den Vermieter dem Mietmängelrecht nicht grundsätzlich fremd ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2006 - XII ZR 23/04 -, juris Rn. 14; Weidenkaff, in: Palandt, BGB, 74. Auflage 2015, § 536 Rn. 20 m. w. N.).
  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 173/13
    Der Verfassungsgerichtshof bemerkt allerdings, dass auch die pauschale Bezugnahme auf das erstinstanzliche Urteil ohne jede inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen aus dem Schriftsatz vom 7. März 2012 den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Entscheidungsbegründung nicht gerecht wird (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 -, juris Rn. 22).
  • LG Berlin, 07.05.2013 - 63 S 301/12

    Calvinstraßen-Sachen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 173/13
    Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 7. Mai 2013 - 63 S 301/12 - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf rechtliches Gehör (Art. 15 Abs. 1 VvB).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 173/13
    Allerdings darf das Gericht Parteivortrag unberücksichtigt lassen, den es rechtlich für unerheblich hält (Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 114/11 - Rn. 21).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 173/13
    Es lässt sich nicht ausschließen (vgl. zu diesem Maßstab: Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 22 m. w. N.; st. Rspr.), dass die Berücksichtigung des übergangenen Vortrags zu einer anderen Entscheidung geführt hätte.
  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschlüsse vom 21. Juni 2023 - VerfGH 189/21 - Rn. 7 und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 173/13 - Rn. 11 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 189/21

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE)

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschluss vom 18. Februar 2015 - VerfGH 173/13 - Rn. 11 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 21.10.2020 - VerfGH 123/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf

    Geht das Gericht auf den Vortrag eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung dieses Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (Beschlüsse vom 18. Februar 2015 - VerfGH 151/14 - Rn. 11 und - VerfGH 173/13 - Rn. 11 und vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23; st. Rspr.).
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