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   VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 9/14   

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https://dejure.org/2015,3947
VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 9/14 (https://dejure.org/2015,3947)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18.02.2015 - VerfGH 9/14 (https://dejure.org/2015,3947)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - VerfGH 9/14 (https://dejure.org/2015,3947)
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  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 87/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 9/14
    Das Gericht muss danach die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (Beschluss vom 18. Juni 2014 - VerfGH 87/14 -, wie alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 8; st. Rspr.).

    Etwas anderes gilt aber, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2014, a. a. O., m. w. N.; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 9/14
    Eine Nachholung scheidet jedenfalls dann aus, wenn die Entscheidung über die Anhörungsrüge ihrerseits Verfassungsrecht verletzt (Beschluss vom 13. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 24; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 BvR 2446/09 -, juris Rn. 14 und vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris Rn. 37).
  • BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG und Art 3 Abs 1 GG durch Verurteilung zur

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 9/14
    Eine Nachholung scheidet jedenfalls dann aus, wenn die Entscheidung über die Anhörungsrüge ihrerseits Verfassungsrecht verletzt (Beschluss vom 13. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 24; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 BvR 2446/09 -, juris Rn. 14 und vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris Rn. 37).
  • BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess bei unzureichender

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 9/14
    Eine Nachholung scheidet jedenfalls dann aus, wenn die Entscheidung über die Anhörungsrüge ihrerseits Verfassungsrecht verletzt (Beschluss vom 13. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 24; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 BvR 2446/09 -, juris Rn. 14 und vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris Rn. 37).
  • LG Berlin, 07.05.2013 - 63 S 360/12

    Calvinstraßen-Sachen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 9/14
    Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 7. Mai 2013 - 63 S 360/12 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf rechtliches Gehör (Art. 15 Abs. 1 VvB).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 9/14
    Das Landgericht gibt dem Rechtsstreit damit eine Wendung, mit der auch ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretbaren Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. zu diesem Maßstab: Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 24 m. w. N.).
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