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VerfGH Berlin, 18.11.2020 - VerfGH 146/20, VerfGH 146 A/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Keine Prüfungskompetenz des VerfGH bzgl bundesgerichtlicher Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 24.10.2019 - 10 U 13/19
- BGH, 25.06.2020 - VI ZR 540/19
- VerfGH Berlin, 18.11.2020 - VerfGH 146/20, VerfGH 146 A/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VerfGH Berlin, 21.10.2020 - VerfGH 116/20
Keine Prüfungskompetenz des VerfGH bei ablehnender bundesgerichtlicher …
Auszug aus VerfGH Berlin, 18.11.2020 - VerfGH 146/20
Sind demnach Entscheidungen eines Berliner Landesgerichts durch ein Bundesgericht sachlich bestätigt worden, sind sie der Gerichtsbarkeit des Verfassungsgerichtshofes entzogen, denn jede Überprüfung einer von einem Bundesgericht bereits kontrollierten und bestätigten Entscheidung stellt sich materiell als Kontrolle der Bundesstaatsgewalt dar und ist daher unzulässig (…Beschlüsse vom 23. August 2004 - VerfGH 44/04 - Rn. 13 und vom 21. Oktober 2020 - VerfGH 116/20 - Rn. 7 f.; wie alle zitierten Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).Denn die Überprüfung der kammergerichtlichen Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof stellt auch in diesem Fall eine unzulässige mittelbare Kontrolle der bundesgerichtlichen Entscheidung dar (vgl. Beschluss vom 21. Oktober 2020 - VerfGH 116/20 - Rn. 7 f.).
- VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 44/04
Wegen fehlender Prüfungskompetenz des VerfGH Berlin unzulässige …
Auszug aus VerfGH Berlin, 18.11.2020 - VerfGH 146/20
Sind demnach Entscheidungen eines Berliner Landesgerichts durch ein Bundesgericht sachlich bestätigt worden, sind sie der Gerichtsbarkeit des Verfassungsgerichtshofes entzogen, denn jede Überprüfung einer von einem Bundesgericht bereits kontrollierten und bestätigten Entscheidung stellt sich materiell als Kontrolle der Bundesstaatsgewalt dar und ist daher unzulässig (Beschlüsse vom 23. August 2004 - VerfGH 44/04 - Rn. 13 …und vom 21. Oktober 2020 - VerfGH 116/20 - Rn. 7 f.; wie alle zitierten Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).Für eine Überprüfung des kammergerichtlichen Urteils durch den Verfassungsgerichtshof bleibt deshalb kein Raum (Beschluss vom 23. August 2004 - VerfGH 44/04 - Rn. 14).
- VerfGH Bayern, 04.05.2010 - 85-VI-09
Wegen fehlender Entscheidungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs unzulässige …
Auszug aus VerfGH Berlin, 18.11.2020 - VerfGH 146/20
Denn auch wenn das Bundesgericht in diesem Fall nur eine Entscheidung über die Zulassung der Revision trifft und nicht das Urteil des Berufungsgerichts unmittelbar bestätigt, würdigt es in diesem Fall inhaltlich und damit sachlich das mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffene Urteil (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 4. Mai 2010 - Vf. 85-VI-09 -, juris Rn. 17).Eine solche Bestätigung liegt auch in einer durch den Bundesgerichtshof erfolgten Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet, die unter anderem auf die Verneinung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 der Zivilprozessordnung - ZPO - gestützt wird (so auch BayVerfGH, Entscheidungen vom 15. September 2009 - Vf. 122-VI-08 -, juris Rn. 19 ff. und 4. Mai 2010 - Vf. 85-VI-09 -, juris Rn. 13 ff.).
- BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
Auszug aus VerfGH Berlin, 18.11.2020 - VerfGH 146/20
Denn in diesen Fällen fehlt es bereits an der Voraussetzung, dass die Beschwer des Betroffenen auf der Ausübung der Staatsgewalt des Landes beruht (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 - BVerfGE 96, 345, juris Rn. 85). - VerfGH Bayern, 15.09.2009 - 122-VI-08
Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches Berufungsurteil bei Nichtzulassung …
Auszug aus VerfGH Berlin, 18.11.2020 - VerfGH 146/20
Eine solche Bestätigung liegt auch in einer durch den Bundesgerichtshof erfolgten Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet, die unter anderem auf die Verneinung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 der Zivilprozessordnung - ZPO - gestützt wird (so auch BayVerfGH, Entscheidungen vom 15. September 2009 - Vf. 122-VI-08 -, juris Rn. 19 ff. und 4. Mai 2010 - Vf. 85-VI-09 -, juris Rn. 13 ff.). - BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus VerfGH Berlin, 18.11.2020 - VerfGH 146/20
Der Revision kommt auf diese Weise auch die Funktion zu, präsumtiv erfolgreiche Verfassungsbeschwerden vermeidbar zu machen (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 -, BGHZ 154, 288, juris Rn. 16 unter Verweis auf die Begründung der Bundesregierung zum Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001, BT-Drs. 14/4722, S. 104; vgl. dort auch insbesondere S. 68, wonach es zur Ausschöpfung des Rechtsweges vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof bedürfen soll, weil dieser in deren Rahmen den Prozessstoff unter dem Aspekt eines etwaig geltend gemachten Verfassungsverstoßes aufbereitet).