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   VerfGH Berlin, 19.01.2005 - VerfGH 66/99   

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https://dejure.org/2005,28597
VerfGH Berlin, 19.01.2005 - VerfGH 66/99 (https://dejure.org/2005,28597)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.01.2005 - VerfGH 66/99 (https://dejure.org/2005,28597)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - VerfGH 66/99 (https://dejure.org/2005,28597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gericht muß geltend gemachten Kündigungsgrund prüfen; rechtliches Gehör; fehlerhafte Betriebskostenabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 63/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche Außerachtlassung besonderer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.01.2005 - VerfGH 66/99
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. 0., S. 116 f., vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 m. w. N. und vom 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).
  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.01.2005 - VerfGH 66/99
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. 0., S. 116 f., vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 m. w. N. und vom 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).
  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.01.2005 - VerfGH 66/99
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. 0., S. 116 f., vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 m. w. N. und vom 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).
  • OLG Hamm, 12.07.1988 - 7 W 30/88

    Finanzierungsleasing; Nichtnennung des Ortes; Rückgabe des Leasingguts;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.01.2005 - VerfGH 66/99
    Die näheren Voraussetzungen für ein solches Zurückbehaltungsrecht sind vielmehr umstritten (vgl. einerseits LG Kiel, WM 1989, 18; LG Mannheim, WM 1990, 293, AG Bremen, WM 1989, 74; AG Müllheim, WuM 1990, 426; Blank, in: Schmitt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, Rn. 55 zu § 551 BGB n. F.; Blank, NZM 2002, 58; andererseits LG Darmstadt, NZM 2002, 19; LG Kiel, WM 1988, 266; AG Wuppertal, MDR 1989, 163).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.01.2005 - VerfGH 66/99
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör, der in Art. 15 Abs. 1 VvB in Übereinstimmung mit Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet wird, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 m. w. N.; st. Rspr.).
  • LG Gießen, 12.06.1996 - 1 S 571/95
    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.01.2005 - VerfGH 66/99
    So kann dem Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar sein, wenn der Vermieter über längere Zeit Betriebskosten schuldhaft falsch abrechnet bzw. die Einsicht in Belege verweigert (vgl. LG Gießen, WuM 1996, 767; LG Berlin, Das Grundeigentum 2003, 1081 f.; AG Kassel, WM 1968, 178; LG Frankfurt, WM 1979, 24; vgl. auch Sternel, Mietrecht, 3. Aufl. 1988, 1311; Blank, in: Schmitt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, Rn. 199 zu § 543 n. F.; Blank/Börstinghaus, Miete, Kommentar, 2. Aufl. 2004, Rn. 41 zu § 543 n. F.).
  • LG Darmstadt, 08.11.2001 - 6 S 282/01

    Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen fehlenden Nachweises gesetzeskonformer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.01.2005 - VerfGH 66/99
    Die näheren Voraussetzungen für ein solches Zurückbehaltungsrecht sind vielmehr umstritten (vgl. einerseits LG Kiel, WM 1989, 18; LG Mannheim, WM 1990, 293, AG Bremen, WM 1989, 74; AG Müllheim, WuM 1990, 426; Blank, in: Schmitt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, Rn. 55 zu § 551 BGB n. F.; Blank, NZM 2002, 58; andererseits LG Darmstadt, NZM 2002, 19; LG Kiel, WM 1988, 266; AG Wuppertal, MDR 1989, 163).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.01.2005 - VerfGH 66/99
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.).
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