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   VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12   

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VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12 (https://dejure.org/2013,5964)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.03.2013 - VerfGH 158/12 (https://dejure.org/2013,5964)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. März 2013 - VerfGH 158/12 (https://dejure.org/2013,5964)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1671 Abs 2 Nr 2 BGB, § 12 FGG vom 26.11.2001
    Begründete Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Elternrechts (Art 12 Abs 3 Verf BE) durch Sorgerechtsentscheidung ohne hinreichende kindeswohlbezogene Sachaufklärung - Aufenthaltsbestimmungsrecht für schwerbehindertes Kind bei Absicht eines Elternteils zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern aus Art. 12 Abs. 3 VvB als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger bei der Anwendung von § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übertragung des Sorgerechts auf die Kindesmutter kann Kindesvater in seinem Elternrecht verletzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1232
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • VerfGH Berlin, 20.09.2011 - VerfGH 38/11

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 12 Abs 3 Verf BE)

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12
    Art. 12 Abs. 3 VvB gewährleistet den Eltern gegenüber dem Staat das "natürliche" Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (vgl. Beschluss vom 20. September 2011 - VerfGH 38/11 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-branden-burg.de, Rn. 17 m. w. N., st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 31, 194 sowie Beschluss vom 10. März 2010 - 1 BvQ 4/10 -, juris Rn. 20 m. w. N.).

    Anlass zu einem Eingreifen besteht vielmehr nur dann, wenn ein Fachgericht bei der Anwendung des einfachen Rechts Grundrechte eines Beteiligten in seinem wesentlichen Gehalt verkannt hat und dadurch zu einer verfassungsrechtlich nicht mehr vertretbaren Auslegung oder Handhabung des einfachen Rechts gekommen ist (Beschluss vom 20. September 2011 - VerfGH 38/11 -, Rn. 18 m. w. N.; st. Rspr.).

    Sie umfasst die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts am Maßstab dieser Grundrechte im Einzelfall (vgl. Beschlüsse vom 14. September 2010 - VerfGH 156/09 - Rn. 22 und 20. September 2011, a. a. O., Rn. 18; zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 79 ; BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 - juris Rn. 17, st. Rspr.) einschließlich der Gestaltung des Verfahrens zur möglichst zuverlässigen Ermittlung der Grundlagen für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung (vgl. VerfGH, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfGK 10, 519 ).

  • BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10

    Ablehnung des Erlasses einer eA, die Übertragung des Sorgerechts auf den

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12
    Art. 12 Abs. 3 VvB gewährleistet den Eltern gegenüber dem Staat das "natürliche" Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (vgl. Beschluss vom 20. September 2011 - VerfGH 38/11 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-branden-burg.de, Rn. 17 m. w. N., st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 31, 194 sowie Beschluss vom 10. März 2010 - 1 BvQ 4/10 -, juris Rn. 20 m. w. N.).

    Bei der Anwendung dieser Vorschrift haben die Richter eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt und miteinander in bestmögliche Konkordanz bringt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 64, 180 ; BVerfG, Beschluss vom 10. März 2010, a. a. O. und BVerfGK 14, 38 ; NJW 1993, 2671).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12
    Art. 12 Abs. 3 VvB gewährleistet den Eltern gegenüber dem Staat das "natürliche" Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (vgl. Beschluss vom 20. September 2011 - VerfGH 38/11 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-branden-burg.de, Rn. 17 m. w. N., st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 31, 194 sowie Beschluss vom 10. März 2010 - 1 BvQ 4/10 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12
    Gerichtliche Entscheidungen, die Eltern oder Elternteilen das Sorgerecht für ihr Kind ganz oder teilweise entziehen, unterliegen allerdings wegen des darin liegenden besonderen Gewichts der Beeinträchtigung der Eltern in ihren Grundrechten aus Art. 12 Abs. 3 und Art. 7 VvB einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle (VerfGH, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 55, 171 ; 72, 122 ).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12
    Sie umfasst die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts am Maßstab dieser Grundrechte im Einzelfall (vgl. Beschlüsse vom 14. September 2010 - VerfGH 156/09 - Rn. 22 und 20. September 2011, a. a. O., Rn. 18; zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 79 ; BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 - juris Rn. 17, st. Rspr.) einschließlich der Gestaltung des Verfahrens zur möglichst zuverlässigen Ermittlung der Grundlagen für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung (vgl. VerfGH, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfGK 10, 519 ).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12
    Bei der Anwendung dieser Vorschrift haben die Richter eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt und miteinander in bestmögliche Konkordanz bringt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 64, 180 ; BVerfG, Beschluss vom 10. März 2010, a. a. O. und BVerfGK 14, 38 ; NJW 1993, 2671).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12
    Gerichtliche Entscheidungen, die Eltern oder Elternteilen das Sorgerecht für ihr Kind ganz oder teilweise entziehen, unterliegen allerdings wegen des darin liegenden besonderen Gewichts der Beeinträchtigung der Eltern in ihren Grundrechten aus Art. 12 Abs. 3 und Art. 7 VvB einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle (VerfGH, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 55, 171 ; 72, 122 ).
  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12
    Bei der Anwendung dieser Vorschrift haben die Richter eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt und miteinander in bestmögliche Konkordanz bringt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 64, 180 ; BVerfG, Beschluss vom 10. März 2010, a. a. O. und BVerfGK 14, 38 ; NJW 1993, 2671).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12
    Dabei kann offen bleiben, ob Prozesskostenhilfe für anhörungsberechtigte Gegner des Ausgangsverfahrens unter strengen Voraussetzungen bewilligt werden kann (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 92, 122 sowie BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 1 BvR 2414/10 -, juris Rn. 35).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12
    Allerdings bedarf das Elternrecht, das den Eltern gemeinsam zusteht, insbesondere auch für den Fall, dass die Eltern sich nicht einigen können, der gesetzlichen Ausgestaltung (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 107, 150 ).
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung

  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Übertragung des

  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines

  • VerfGH Berlin, 14.09.2010 - VerfGH 156/09

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Elternrechts iSv Art 12 Abs 3 Verf BE

  • VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 19/10

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 15 Abs. 5 S. 2 VvB)

  • BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 1 S 2 GG durch

  • VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 122/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Übertragung des

    Der Verfassungsgerichtshof hob die Entscheidung auf und verwies die Sache zurück (Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 158/12 -).

    Sie umfasst die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts am Maßstab dieser Grundrechte im Einzelfall einschließlich der Gestaltung des Verfahrens zur möglichst zuverlässigen Ermittlung der Grundlagen für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung (Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 158/12 - Rn. 23 m. w. N.).

    Bei der Anwendung von § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB haben die Richter eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt und miteinander in bestmögliche Konkordanz bringt (Beschluss vom 19. März 2013, a. a. O., Rn. 22 m. w. N.).

    Dabei kann offen bleiben, ob Prozesskostenhilfe für anhörungsberechtigte Gegner des Ausgangsverfahrens unter strengen Voraussetzungen bewilligt werden kann (Beschluss vom 19. März 2013, a. a. O., Rn. 31 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 87 A/13

    Offensichtlich unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Sie umfasst die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts am Maßstab dieser Grundrechte im Einzelfall einschließlich der Gestaltung des Verfahrens zur möglichst zuverlässigen Ermittlung der Grundlagen für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung (Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 158/12 - Rn. 23 m. w. N.).

    c) Im Hinblick auf die Verwendung des Sachverständigengutachtens vom März 2010 könnte zwar die auch verfassungsrechtlich erhebliche Pflicht zur Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts berührt sein (vgl. Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 158/12 - Rn. 23 f.).

  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Mit der Aufhebung des angefochtenen Beschlusses wird der zugleich angegriffene Beschluss im Verfahren der Anhörungsrüge gegenstandslos (vgl. Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 158/12 - Rn. 30).
  • VerfGH Berlin, 13.08.2013 - VerfGH 62/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art 15 Abs 1

    Mit der Aufhebung des angefochtenen Beschlusses wird der zugleich angegriffene Beschluss im Verfahren der Anhörungsrüge gegenstandslos (vgl. Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 158/12 - Rn. 30).
  • VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Reduzierung des Umgangs des

    aa) Art. 12 Abs. 3 VvB, der Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG wörtlich entspricht, gewährt den Eltern das Recht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder und dient in erster Linie dem Kindeswohl (vgl. Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 158/12 - Rn. 22).
  • VerfGH Berlin, 13.08.2013 - VerfGH 87 A/13

    Erfolgloser PKH-Antrag einer Äußerungsberechtigten im

    Dabei kann offen bleiben, ob Prozesskostenhilfe für im Verfassungsbeschwerdeverfahren angehörte Beteiligte des Ausgangsverfahrens unter engen Voraussetzungen bewilligt werden kann (vgl. Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 158/12 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentcheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 31 m. w. N.).
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