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   VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95   

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https://dejure.org/1995,2064
VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95 (https://dejure.org/1995,2064)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.10.1995 - VerfGH 23/95 (https://dejure.org/1995,2064)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 (https://dejure.org/1995,2064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsverstoß; gesetzlicher Richter; Rechtsentscheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 67 Satz 2; GG Art. 101 ABs. 1 Satz 2; BGB § 554 a; ZPO § 541 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95
    Soweit, wie hier, Gegenstand der Verfassungsbeschwerde die Anwendung von Bundesrecht ist, besteht die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG allein hinsichtlich solcher Grundrechte der Verfassung von Berlin, die mit vom Grundgesetz verbürgten Grundrechten übereinstimmen (st. Rspr. u.a. Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 -, NJW 1994, 437).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95
    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob die vom Landgericht in der angegriffenen Entscheidung bei Auslegung des § 554a BGB vertretenen Auffassung, daß sich ein Mieter die Zahlungsunregelmäßigkeiten des voll für die direkte Mietzinsbegleichung eingetretenen Sozialamts stets als eigenen Verschulden zurechnen lassen müsse, auch im Blick auf nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 89, 1 (6 ff) = NJW 1993, 2035; BVerfG, NJW 1994, 41) verfassungsmäßig verbürgte Grundrechte des Mieters als vertretbar angesehen werden könnte.
  • BVerfG, 12.12.1994 - 1 BvR 1287/94

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Unterlassen der nach

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Anwendung der entsprechenden grundrechtlichen Norm des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bereits entschieden, daß es einen Verstoß gegen den ifi Grundsatz des gesetzlichen Richters darstellen kann, wenn das Fachgericht eine nach der Verfassungsordnung gebotene Vorlage an ein übergeordnetes Gericht, deren Notwendigkeit sich nach dem Verfahrensverlauf aufdrängen mußte, unterlassen hat (Beschluß vom 12. Dezember 1994 - 1 BvR 1287/94- NJW 1995, 582).
  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 1430/94

    Keine Grundrechtsschutz von Sparkassen gegenüber Ermittlungsmaßnahmen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Anwendung der entsprechenden grundrechtlichen Norm des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bereits entschieden, daß es einen Verstoß gegen den ifi Grundsatz des gesetzlichen Richters darstellen kann, wenn das Fachgericht eine nach der Verfassungsordnung gebotene Vorlage an ein übergeordnetes Gericht, deren Notwendigkeit sich nach dem Verfahrensverlauf aufdrängen mußte, unterlassen hat (Beschluß vom 12. Dezember 1994 - 1 BvR 1287/94- NJW 1995, 582).
  • BVerfG, 18.10.1993 - 1 BvR 1335/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine fristlose Kündigung wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95
    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob die vom Landgericht in der angegriffenen Entscheidung bei Auslegung des § 554a BGB vertretenen Auffassung, daß sich ein Mieter die Zahlungsunregelmäßigkeiten des voll für die direkte Mietzinsbegleichung eingetretenen Sozialamts stets als eigenen Verschulden zurechnen lassen müsse, auch im Blick auf nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 89, 1 (6 ff) = NJW 1993, 2035; BVerfG, NJW 1994, 41) verfassungsmäßig verbürgte Grundrechte des Mieters als vertretbar angesehen werden könnte.
  • VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 7/01

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Kein Verstoß gegen Eigentumsgarantie,

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, dass die Unterlassung einer gesetzlich gebotenen Vorlage an ein übergeordnetes Gericht einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters darstellen kann (Beschluss vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 ).

    Das ist der Fall, wenn eine Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus wirkt, sich also in der Praxis auch künftig immer wieder stellen wird, insbesondere wenn sie in der Rechtsprechung bereits unterschiedlich beurteilt wird oder für unterschiedliche Lösungen ernsthaft zu erwägende Argumente in Betracht kommen (Gummer, in: Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 541 Rdnr. 39 f. m.w.N.; Beschluss vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 ).

    Sie müssen die im Gesetz aufgrund verfassungsmäßiger Grundsätze zum Ausdruck kommende Interessenabwägung in einer Weise vornehmen, die sowohl den Eigentumsschutz des Hauseigentümers wie auch den ebenfalls unter den Eigentumsschutz fallenden Besitz des Mieters beachtet und unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkungen beider Seiten vermeidet (Beschluss vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 -LVerfGE 3, 99 ).

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

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  • VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Rechts auf den gesetzlichen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, daß die Unterlassung einer gesetzlich gebotenen Vorlage an ein übergeordnetes Gericht einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters darstellen kann (vgl. den Beschluß vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99, 103 = GE 1995, 1472; s. auch den Beschluß vom 17. März 1997, aaO.).

    Die Nichtvorlage an ein zur Entscheidung berufenes Gericht verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die - hier ggf. aus § 541 Abs. 1 S. 1 ZPO folgende - Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen mußte (Beschluß vom 19. Oktober 1995, aaO.) bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (vgl. im Blick auf Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG etwa BVerfGE 29, 45, 48 m.w.Nachw.; BGH JR 1997, 430).

  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 77/03

    Grundrechtsfähigkeit der juristischen Personen des öffentlichen und privaten

    Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht läßt (vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 76, 93 ; 87, 282 ).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den

    b) Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels oder zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschluss vom 2. Juli 2007 - VerfGH 136/02 - juris Rn. 23 - unter Hinweis auf Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49).
  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Eine solche liegt vor, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels oder zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschlüsse vom 1. April 2008 - VerfGH 203/06 - und 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 6, 45 ; 17, 99 ).
  • VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 203/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters gem Art 15 Abs 5 S 2 Verf

    Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels oder zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschluss vom 2. Juli 2007 - VerfGH 136/02 - unter Hinweis auf Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49).
  • VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02

    Keine Verletzung des Eigentumsgrundrechts des Vermieters durch zivilgerichtliche

    bb) Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist jedoch nur verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 76, 93 ; 87, 282 ).
  • VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtbeachtung der

    Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht lässt (vgl. BVerfGE 76, 93 ; ebenso Beschluss vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 ).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 165/01
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, daß die Unterlassung einer gesetzlich gebotenen Vorlage an ein übergeordnetes Gericht einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters darstellen kann (Beschluß vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 ).
  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99

    Landgerichtliche Auffassung zur fehlenden Verpflichtung des Vermieters zum

  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 195/03

    Teilweise aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen wegen Verletzung des

  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 53/00
  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 15/02

    Teilweise aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete

  • VerfGH Berlin, 14.11.2003 - VerfGH 95/01
  • VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 35/01

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Rechts auf den gesetzlichen

  • VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 100/01
  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 68/01
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