Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45266
VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16 (https://dejure.org/2018,45266)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.12.2018 - VerfGH 37/16 (https://dejure.org/2018,45266)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - VerfGH 37/16 (https://dejure.org/2018,45266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,45266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung in Mietpreiserhöhungsverfahren - teilweise Parallelentscheidung zum Beschluss vom 19.12.2018 im Verfahren 122/16, der vollständig dokumentiert ist

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schätzung der ortsüblichen Miete mit dem Berliner Mietspiegel 2015 (noch) verfassungskonform

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einfacher Mietspiegel kann als Schätzgrundlage dienen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • LG Berlin, 09.08.2016 - 18 S 111/15

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Gerichtliche Schätzung der ortsüblichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16
    Diesbezüglich und wegen der von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Einwände gegen den Berliner Mietspiegel 2015 verwies das Landgericht auf seine Entscheidung vom 9. August 2016 - 18 S 111/15 - [im angefochtenen Urteil wird als Datum der 8. August 2016 genannt].

    Wie der Verweis auf sein Urteil vom 9. August 2016 - 18 S 111/15 - ergibt, hat das Landgericht in seiner Begründung unterstellt, dass der Mietspiegel 2015 nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde.

    Das Landgericht hat seine Entscheidung dagegen - im Wege des Verweises - damit begründet, dass der Mietspiegel im Rahmen der Schätzung nach § 287 BGB als einfacher Mietspiegel herangezogen werden könne und die ihm zugrunde liegende Datenerhebung hierfür noch ausreichend sei (Urteil vom 9. August 2016 - 18 S 111/15 -, Rn. 27 ff.).

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16
    Rechtsanwendungsfehler der Fachgerichte verstoßen erst dann gegen Art. 23 Abs. 1 VvB, wenn sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie beruhen oder die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf die gesetzlich zulässige Miete unzumutbar erschweren (vgl. Beschluss vom 11. Oktober 2001 - VerfGH 7/01 - Rn. 25 f.; BVerfG, Beschluss vom 23. April 1974 - 1 BvR 6/74, 1 BvR 2270/73 -, juris Rn. 40).

    Eine solche Verfahrensweise würde die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung der gesetzlich zulässigen Miete unzumutbar erschweren und verstieße gegen die Verfassung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 1974, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung - keine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16
    Ein Verstoß gegen die Vorschrift ist anzunehmen, wenn ein Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. z. B. Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23) oder wenn es ein als erheblich angesehenes Beweisangebot übergeht, ohne dass sich im Prozessrecht eine Stütze dafür findet (vgl. z. B. Beschluss vom 16. Dezember 2015 - VerfGH 116/15 - Rn. 11 f.).

    Die fehlerhafte Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 15 Abs. 4 VvB und Justizgewährung aus Art. 7 VvB i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2017, a. a. O., Rn. 30 m. w. N.).

  • BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04

    Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16
    Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Landgericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendung des § 287 ZPO bei der Einordnung einer Wohnung in die Spannenwerte eines qualifizierten Mietspiegels (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2005 - VIII ZR 110/04 -, juris Rn. 14) und zur Schätzung sogenannter Stichtagsdifferenzen bei Steigerungen der ortsüblichen Vergleichsmiete in der Zeit zwischen der Datenerhebung für einen einfachen Mietspiegel und dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - VIII ZR 295/15 -, juris Rn. 21 ff.) fehlerhaft für einschlägig gehalten und sein Urteil im Einklang mit dieser Rechtsprechung gesehen hat.
  • VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 7/01

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Kein Verstoß gegen Eigentumsgarantie,

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16
    Rechtsanwendungsfehler der Fachgerichte verstoßen erst dann gegen Art. 23 Abs. 1 VvB, wenn sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie beruhen oder die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf die gesetzlich zulässige Miete unzumutbar erschweren (vgl. Beschluss vom 11. Oktober 2001 - VerfGH 7/01 - Rn. 25 f.; BVerfG, Beschluss vom 23. April 1974 - 1 BvR 6/74, 1 BvR 2270/73 -, juris Rn. 40).
  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 295/15

    Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Vornahme eines Stichtagszuschlags durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16
    Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Landgericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendung des § 287 ZPO bei der Einordnung einer Wohnung in die Spannenwerte eines qualifizierten Mietspiegels (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2005 - VIII ZR 110/04 -, juris Rn. 14) und zur Schätzung sogenannter Stichtagsdifferenzen bei Steigerungen der ortsüblichen Vergleichsmiete in der Zeit zwischen der Datenerhebung für einen einfachen Mietspiegel und dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - VIII ZR 295/15 -, juris Rn. 21 ff.) fehlerhaft für einschlägig gehalten und sein Urteil im Einklang mit dieser Rechtsprechung gesehen hat.
  • VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 108/03

    Abweisung einer Klage auf Zustimmung zur Mietzinserhöhung bei Inanspruchnahme

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16
    Sie müssen die im Gesetz zum Ausdruck kommende Interessenabwägung nachvollziehen und der Zweckbestimmung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung tragen (vgl. Beschluss vom 5. März 2004 - VerfGH 108/03 - Rn. 14).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 32/06

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch fachgerichtliche Bestätigung einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16
    Die Vorschrift schützt vom Gesetzgeber gewährte konkrete vermögenswerte Rechte als Eigentum (vgl. Beschluss vom 25. April 2006 - VerfGH 32/06 - abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 19).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 99/09

    Zur Verwendung von Mietspiegeln bei Mieterhöhungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16
    Zudem weiche das Landgericht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 16. Juni 2010 (VIII ZR 99/09) ab.
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 80/12

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung sowie

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16
    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn die Entscheidung sachlich nicht mehr zu rechtfertigen ist und den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil es die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe derart erschwert, dass die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leerläuft (Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 80/12 - Rn. 11 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, juris Rn. 14).
  • BGH, 17.12.2014 - VIII ZR 88/13

    Wohnraummiete: Voraussetzungen wirksamer Mieterhöhungserklärungen wegen der

  • VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14

    Verletzung des Anspruchs auf willkürfreie Entscheidung durch Berücksichtigung

  • BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der

  • VerfGH Berlin, 16.12.2015 - VerfGH 116/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

  • VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 122/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht