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VerfGH Berlin, 20.02.2019 - VerfGH 155/17 |
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 184 S 1 GVG
Zu den Anforderungen des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit an die Handhabung der Voraussetzungen der PKH-Gewährung - hier: Wirksamkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung, wonach die Klage "in deutscher Sprache" abgefasst sein müsse, als im PKH-Verfahren prüfbare ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16
Versagung von PKH aufgrund eigener, von höchstrichterlicher Rspr abweichender …
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2019 - VerfGH 155/17
Der Rechtsschutzgleichheit und -effektivität dient das Institut der Prozesskostenhilfe (Beschluss vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 14).Die Fachgerichte überschreiten den ihnen insofern zustehenden Entscheidungsspielraum erst dann, wenn die Entscheidung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in seiner Ausprägung als Willkürverbot verstößt oder wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwendet, durch den die Rechtswahrnehmung für unbemittelte Rechtsuchende im Vergleich zu bemittelten Rechtsuchenden unverhältnismäßig eingeschränkt wird (…Beschlüsse vom 11. November 2015 - VerfGH 86/15 - Rn. 9 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 14; zum Bundesrecht: BVerfG…, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 1 BvR 2144/11 -, juris Rn. 2).
Letzteres ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussichten gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO oder an die Darstellung des Streitverhältnisses gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO überspannt und verkennt, dass das Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht und daher insbesondere nicht dazu dient, strittige Rechts- oder Tatsachenfragen zu klären (…Beschlüsse vom 11. November 2015 - VerfGH 86/15 - Rn. 9 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 17).
- VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 86/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Klärung einer strittigen Rechtsfrage im …
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2019 - VerfGH 155/17
Die Fachgerichte überschreiten den ihnen insofern zustehenden Entscheidungsspielraum erst dann, wenn die Entscheidung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in seiner Ausprägung als Willkürverbot verstößt oder wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwendet, durch den die Rechtswahrnehmung für unbemittelte Rechtsuchende im Vergleich zu bemittelten Rechtsuchenden unverhältnismäßig eingeschränkt wird (Beschlüsse vom 11. November 2015 - VerfGH 86/15 - Rn. 9 …und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 14; zum Bundesrecht: BVerfG…, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 1 BvR 2144/11 -, juris Rn. 2).Letzteres ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussichten gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO oder an die Darstellung des Streitverhältnisses gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO überspannt und verkennt, dass das Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht und daher insbesondere nicht dazu dient, strittige Rechts- oder Tatsachenfragen zu klären (Beschlüsse vom 11. November 2015 - VerfGH 86/15 - Rn. 9 …und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 17).
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2019 - VerfGH 155/17
Erst wenn ein Fachgericht § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt es die Bedeutung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit (BVerfG, Beschluss vom 15. November 2017- 2 BvR 902/17, 2 BvR 940/17, 2 BvR 1702/17 - juris Rn. 12, vgl. auch BVerfGE 81, 347, 359).
- BVerfG, 24.10.2012 - 1 BvR 2144/11
Versagung von Beratungshilfe verletzt bei mangelndem Rechtsschutzbedürfnis nicht …
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2019 - VerfGH 155/17
Die Fachgerichte überschreiten den ihnen insofern zustehenden Entscheidungsspielraum erst dann, wenn die Entscheidung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in seiner Ausprägung als Willkürverbot verstößt oder wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwendet, durch den die Rechtswahrnehmung für unbemittelte Rechtsuchende im Vergleich zu bemittelten Rechtsuchenden unverhältnismäßig eingeschränkt wird (…Beschlüsse vom 11. November 2015 - VerfGH 86/15 - Rn. 9 …und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 14; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 1 BvR 2144/11 -, juris Rn. 2). - VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 11/14
Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der …
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2019 - VerfGH 155/17
Das kommt hier nur in Betracht, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 10 Abs. 1 VvB gewährleisteten Rechte beruhen (Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 11/14 - Rn. 8). - VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17
Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein"; …
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2019 - VerfGH 155/17
So ist den Beschwerdeführern zuzugeben, dass der VGH Mannheim (Urteil vom 18. April 2017 - 9 S 333/17 -, juris Rn. 28) und einige weitere Verwaltungsgerichte (…vgl. die Fundstellen bei VGH Mannheim a. a. O.) eine solche Rechtsbehelfsbelehrung für unwirksam gehalten haben, weil sie nahelege, dass eine Klageerhebung zu Protokoll des Urkundsbeamten nicht möglich sei. - BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2019 - VerfGH 155/17
Erst wenn ein Fachgericht § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt es die Bedeutung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit (BVerfG, Beschluss vom 15. November 2017- 2 BvR 902/17, 2 BvR 940/17, 2 BvR 1702/17 - juris Rn. 12, vgl. auch BVerfGE 81, 347, 359). - BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18
Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; …
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2019 - VerfGH 155/17
Denn wie nach Erlass der hier angegriffenen Beschlüsse auch das Bundesverwaltungsgericht bekräftigt hat (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 -, juris), macht die Formulierung, dass die Klage "in deutscher Sprache abgefasst" sein müsse, die Rechtsbehelfsbelehrung nicht unrichtig: Die Gerichtssprache ist Deutsch (§ 55 VwGO i. V. m. § 184 Satz 1 GVG), und auch die Formulierung "abgefasst" ist nicht geeignet, eine klagewillige Person zu dem Irrtum zu verleiten, eine Klageerhebung sei nicht auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten (§ 81 Abs. 1 VwGO) möglich, weil auch dies zur "Abfassung" derselben durch den Urkundsbeamten führt (…vgl. BVerwG a. a. O.).