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   VerfGH Berlin, 20.05.2020 - VerfGH 159/19   

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https://dejure.org/2020,13246
VerfGH Berlin, 20.05.2020 - VerfGH 159/19 (https://dejure.org/2020,13246)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.05.2020 - VerfGH 159/19 (https://dejure.org/2020,13246)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - VerfGH 159/19 (https://dejure.org/2020,13246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren - Antrag hinsichtlich der Beantwortung parlamentarischer Fragen wegen Nichterfüllung der Konfrontationsobliegenheit unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Berlin, 20.03.2019 - VerfGH 92/17

    Zu den Darlegungsanforderungen im Falle der Auskunftsverweigerung aus Gründen des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.05.2020 - VerfGH 159/19
    Diese Konfrontationsobliegenheit vor Einleitung des Organstreitverfahrens soll dem Senat Gelegenheit geben, die Sach- und Rechtslage nochmals zu prüfen, um seine Antwort gegebenenfalls zu berichtigen oder zu ergänzen (vgl. Beschluss vom 20. März 2019 - VerfGH 92/17 - Rn. 22 m. w. N.).Die damit verbundene Verpflichtung, sich bereits im politischen Prozess mit der Verfassungsrechtslage zu befassen, ist Konsequenz dessen, dass der Organstreit als kontradiktorisches Verfahren ausgestaltet ist, in dem über streitig gewordene Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten zu befinden ist, und geht nicht über das hinaus, was für den Umgang zwischen Verfassungsorganen als selbstverständlich zu erwarten ist (BVerfG, a. a. O., Rn. 19).

    Denn Einwände gegen Antworten auf parlamentarische Fragen sind vor Einleitung eines Organstreitverfahrens zu erheben (vgl. Beschluss vom 20. März 2019, a. a. O.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - VerfGH 52/19

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilrechtliche Entscheidung und die Behandlung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.05.2020 - VerfGH 159/19
    Der Antragsteller hielt die Beantwortung seiner Fragen für unzureichend und leitete im März 2019 ein Organstreitverfahren ein (VerfGH 52/19).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2018 - VerfGH 91/17

    Antrag des Abgeordneten Marcel Luthe im Organstreitverfahren gegen den Berliner

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.05.2020 - VerfGH 159/19
    Es dient der Kompetenzabgrenzung von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht aber der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. VerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - VerfGH 91/17 - abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 20 m. w. N.; vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 2 BvE 6/16 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.10.2017 - 2 BvE 6/16

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren wegen fehlenden

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.05.2020 - VerfGH 159/19
    Es dient der Kompetenzabgrenzung von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht aber der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. VerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - VerfGH 91/17 - abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 20 m. w. N.; vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 2 BvE 6/16 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 25.08.2021 - VerfGH 19/20

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren betreffend das Informationsrecht des

    Hierfür ist erforderlich, dass er mit der geltend gemachten Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit seiner Antwort konfrontiert worden ist (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 2020 - VerfGH 159/19 - juris Rn. 18., vom 20. März 2019 - VerfGH 92/17 - juris Rn. 22 und vom 11. April 2018 - VerfGH 91/17 - Rn. 20 f., Urteil vom 11. April 2014 - VerfGH 134/12 - Rn. 28, wie alle Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin abrufbar unter www.gesetze.berlin.de; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2017 - 2 BvE 6/16 - juris Rn. 17, 19 und vom 22. November 2011 - 2 BvE 3/08 - juris Rn. 43, BVerfGE 129, 356 , Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11 -, BVerfGE 147, 50-184, Rn. 178, juris).

    Damit endet der Streit über die Organrechte und wird Rechtsfrieden auch für die Zukunft hergestellt (Beschlüsse vom 20. Mai 2020, a. a. O. und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 92/14 - juris Rn. 35; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 62-I-03 -, juris).

  • VerfGH Berlin, 24.09.2021 - VerfGH 61/21

    Unzulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren bzgl der Beantwortung einer

    Hierfür ist erforderlich, dass er mit der geltend gemachten Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit seiner Antwort konfrontiert worden ist (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 2020 - VerfGH 159/19 - juris Rn. 18, vom 20. März 2019 - VerfGH 92/17 - juris Rn. 22 und vom 11. April 2018 - VerfGH 91/17 - Rn. 20 f., Urteil vom 11. April 2014 - VerfGH 134/12 - Rn. 28, wie alle Entscheidungen.
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