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   VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04, VerfGH 204 A/04   

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https://dejure.org/2008,14064
VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04, VerfGH 204 A/04 (https://dejure.org/2008,14064)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.08.2008 - VerfGH 204/04, VerfGH 204 A/04 (https://dejure.org/2008,14064)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, VerfGH 204 A/04 (https://dejure.org/2008,14064)
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Wird zitiert von ... (12)

  • VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 185/10

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 39).
  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 63/14

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

    bb) Soweit der im Revisionsverfahren anwaltlich vertretene Beschwerdeführer beanstandet, von den Anforderungen des Revisionsgerichts an den Vortrag hinsichtlich der Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 3 StPO überrascht worden zu sein, so hätte er als gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter (vgl. Beschlüsse vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 54 und vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 26 m. w. N.; st. Rspr.) schon angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 14. Januar 2000, a. a. O.) mit einer entsprechenden rechtlichen Einschätzung des Kammergerichts rechnen können.
  • VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 91 Abs 1

    Anderes gilt aber dann, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 54 und vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 26 m. w. N.; st. Rspr.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2016 - L 9 KR 150/16

    Einstweilige Anordnung - Wiederaufnahme - Gehörsrüge - Gegenvorstellung

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (VerfGH Berlin, Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 -, juris, RdNr. 39).
  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 13/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs iSv

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 39).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 121/03

    (Keine) Verletzung des rechtlichen Gehörs - angebotener Zeugenbeweis ungeeignet

    Zwar ist es mit Art. 15 Abs. 1 VvB unvereinbar, wenn ein Gericht ein Beweisangebot zu einer von ihm als erheblich erachteten Behauptung nicht berücksichtigt, ohne dass sich im Prozessrecht eine Stütze hierfür findet (Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - juris, Rn. 39; zum Bundesrecht: BVerfG, NJW-RR 2001, 1006 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 22/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als Überraschungsurteil und damit als Verletzung des Art. 15 Abs. 1 VvB dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 54, und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 24 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 9/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Sachvortrag zur formellen

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, es sei denn, aus den Umständen des einzelnen Falles ergibt sich eindeutig anderes (Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 39; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2012 - VerfGH 49/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es das Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 39).
  • VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der

    Vielmehr ist in der Regel davon auszugehen, dass es den ihm unterbreiteten Sachvortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, es sei denn, aus den Umständen des Einzelfalles ergibt sich eindeutig etwas anderes (Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 -, Rn. 39 st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 67/09

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv

  • VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 87/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB) durch Übergehen von

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