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   VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 159/10   

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https://dejure.org/2011,2869
VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 159/10 (https://dejure.org/2011,2869)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.12.2011 - VerfGH 159/10 (https://dejure.org/2011,2869)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - VerfGH 159/10 (https://dejure.org/2011,2869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Teilweise erfolgreiches Organstreitverfahren: Verletzung des parlamentarischen Kontrollrechts des einzelnen Landtagsabgeordneten iSv Art 45 Abs 2 S 1 Verf BE durch unzureichend begründete Ablehnung der Akteneinsicht in Unterlagen der Senatsverwaltung bezogen auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Erneute Organklage einer Abgeordneten gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Einsicht in Senatsakten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe teilweise erfolgreich

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Akteneinsicht in Wasserverträge - Termin zur mündlichen Verhandlung am 20. September 2011, 10.00 Uhr

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Akteneinsicht in Wasserverträge - Termin zur Verkündung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 57/08

    Organstreitverfahren: Verletzung des parlamentarischen Kontrollrechts des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 159/10
    Mit Urteil vom 14. Juli 2010 - VerfGH 57/08 - stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass diese Entscheidungen, soweit mit ihnen die Akteneinsicht abgelehnt wurde, die Rechte der Antragstellerin aus Art. 45 Abs. 2 VvB verletzen.

    Der praktische Unterschied beider Regelungen ist erheblich: Auf der Grundlage von Art. 45 Abs. 2 VvB kann die Akteneinsicht nur dann versagt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen einschließlich des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung oder überwiegende private Interessen an der Geheimhaltung, insbesondere von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Urteil vom 14. Juli 2010 - VerfGH 57/08 - juris und unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, jeweils Rn. 104), dies zwingend erfordern.

    aa) Wie der Verfassungsgerichtshof in seinem im vorangegangenen Organstreitverfahren derselben Beteiligten ergangenen Urteil vom 14. Juli 2010 (a. a. O., Rn. 91 ff.) entschieden hat, verlangt das in Art. 45 Abs. 2 Satz 2 VvB niedergelegte Entscheidungsprogramm, alle für und gegen die Gewährung von Akteneinsicht sprechenden Belange vollständig und zutreffend zu ermitteln, zu gewichten und gegeneinander abzuwägen.

    Eine substantiierte Begründung der ablehnenden Entscheidung ist auch unentbehrliche Grundlage für eine wirksame verfassungsgerichtliche Kontrolle (Urteil vom 14. Juli 2010, a. a. O.).

    a) Der Begriff der Verwaltung umfasst, wie der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 14. Juli 2010 (a. a. O., Rn. 87/88) ausgeführt hat, nicht die Regierungstätigkeit.

    Auch wenn es möglich erscheint, dass der Senat oder eines seiner Mitglieder in Bezug auf ein Gesetz schon vor dessen Verabschiedung als Verwaltung tätig wird, bildet der Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses des Abgeordnetenhauses doch eine in der Regel sachgerechte und praktikable Grenze für die Unterscheidung von Regierungs- und Verwaltungstätigkeit (Urteil vom 14. Juli 2010, a. a. O.).

    Unabhängig davon hat der Antragsgegner die Begründung seiner Entscheidung in zulässiger Weise (vgl. hierzu Urteil vom 14. Juli 2010, a. a. O., Rn. 102) nachträglich ergänzt, indem er mitgeteilt hat, dass die Senatsvorlage vom 2. Juli 1998 datiert.

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 159/10
    Die Eigenschaft als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis erhält eine Information unter vier kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen, nämlich Unternehmensbezogenheit, fehlende Offenkundigkeit, Geheimhaltungswillen der über die Information verfügenden Stelle und ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse (vgl. BVerfGE 115, 205 ; Kloepfer/Greve, Das Informationsfreiheitsgesetz und der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, NVwZ 2011, 577 ; Schoch, IFG, 2009, § 6 Rn. 40 ff. ; Rossi, IFG, 2006, § 6 Rn. 66, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04

    Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 159/10
    Insbesondere müssen Verfassungsorgane bei der Inanspruchnahme ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen auf die Interessen der anderen Verfassungsorgane Rücksicht nehmen und dürfen sie nicht missbräuchlich zu deren Lasten ausüben (vgl. Beschluss vom 27. Oktober 2008 - VerfGH 86/08 - LVerfGE 19, 39 m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfGE 119, 96 ).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 53/05

    Verfassungsmäßiger Ausschluss eines Abgeordneten aus der FDP-Fraktion

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 159/10
    Ein solcher Ausspruch erfolgt dann, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (Urteil vom 22. November 2005 - VerfGH 53/05 - LVerfGE 16, 104 ).
  • VerfGH Berlin - VerfGH 83/11 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Einigung zwischen Finanzsenator und MdA Kosche über Einsicht in Senatsakten zur

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 159/10
    Am 13. Juli 2011 hat sie auch wegen elf dieser Teilentscheidungen den Verfassungsgerichtshof angerufen (VerfGH 83/11, 84/11, 85/11, 86/11, 87/11, 88/11, 89/11, 90/11, 91/11, 92/11 und 93/11).
  • VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 86/08

    Zurückweisung des Einspruchs gegen die Feststellung, der Volksentscheid

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 159/10
    Insbesondere müssen Verfassungsorgane bei der Inanspruchnahme ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen auf die Interessen der anderen Verfassungsorgane Rücksicht nehmen und dürfen sie nicht missbräuchlich zu deren Lasten ausüben (vgl. Beschluss vom 27. Oktober 2008 - VerfGH 86/08 - LVerfGE 19, 39 m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfGE 119, 96 ).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter

    Eine Auslagenerstattung kommt hiernach nicht in Betracht (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2011 - VerfGH 159/10 - Rn. 31 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 92/14

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts

    Dem Antragsteller sind im Rahmen der vom Verfassungsgerichtshof zu treffenden Billigkeitsentscheidung (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2011 - VerfGH 159/10 - abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 31 m. w. N.) seine Auslagen zu erstatten, soweit sein Antrag Erfolg hat, wobei der Anteil des Obsiegens mit 2/3 angesetzt wird.
  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 67/12

    Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren betreffend Mitwirkungsrecht

    Eine Auslagenerstattung kommt nicht in Betracht (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2011 - VerfGH 159/10 - Rn. 31 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin - VerfGH 83/11 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    In zwei vorangegangenen Verfahren hatte die Abgeordnete beim Verfassungsgerichtshof die teilweise Versagung von Akteneinsicht erfolgreich angefochten (Urteile vom vom 14. Juli 2010 - VerfGH 57/08 - und 20. Dezember 2011 - VerfGH 159/10 -;siehe dazu die Pressemitteilungen vom 14. Juli 2010 und 20. Dezember 2011).
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