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   VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07   

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VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07 (https://dejure.org/2009,15087)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22.09.2009 - VerfGH 170/07 (https://dejure.org/2009,15087)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22. September 2009 - VerfGH 170/07 (https://dejure.org/2009,15087)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Teilkündigung eines gemeinschaftlich genutzten Gartens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Recht- und Zweckmäßigkeit einer Teilkündigung nach § 573b BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einschränkende Auslegung des § 573b BGB bei Teilkündigung von Gartenflächen! (IMR 2010, 269)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 356
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (21)

  • KG, 14.12.2006 - 8 U 83/06

    Wohnraummietvertrag: Widerruf der Nutzung eines Teils der Hoffläche durch den

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07
    Dieses Verständnis zeige die Entscheidung des Kammergerichts vom 14. Dezember 2006 (WuM 2007, 68) auf.

    Es stützte sich dabei "im Umkehrschluss" auf das Urteil des Kammergerichts vom 14. Dezember 2006 - 8 U 83/06 - (GE 2007, 291 = ZMR 2007, 613).

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07
    Mit dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist es namentlich unvereinbar, wenn im Instanzenzug ein verfassungsrechtlicher Mangel deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden war (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1998 - VerfGH 56/97 - LVerfGE 8, 59 , 29. August 2001 - VerfGH 115/00 - GE 2001, 1332 und 23. August 2004 - VerfGH 114/98 -, st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ).
  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 104/93

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einstweiligen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07
    Dieser Rüge steht der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen, der von dem Beschwerdeführer verlangt, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07
    Erforderlich ist, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird.Daran fehlt es, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 86, 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 718/08 - juris Rn.17).
  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde - Darlegung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07
    Dabei ist die ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten des Hoheitsträgers und dem geltend gemachten Rechtsnachteil konkret und nachvollziehbar darzulegen (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - LVerfGE 1, 68 , 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 und 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92

    Überprüfung einer Entscheidung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren am

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07
    Dabei ist die ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten des Hoheitsträgers und dem geltend gemachten Rechtsnachteil konkret und nachvollziehbar darzulegen (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - LVerfGE 1, 68 , 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 und 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07
    Erforderlich ist, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird.Daran fehlt es, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 86, 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 718/08 - juris Rn.17).
  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04

    Wegen unzureichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07
    Sofern der Verfassungsverstoß nicht offensichtlich ist, muss der Beschwerdeführer in Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung erläutern, warum der Rechtsfehler das als beeinträchtigt gerügte Grundrecht verletzt (vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 2006 - VerfGH 17/04 - Nachweise von Entscheidungen ohne Fundstelle hier und im folgenden unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 36, und 27. Oktober 2008 - VerfGH 148/08, 148 A/08 - Rn. 25).
  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07
    Dieser Rüge steht der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen, der von dem Beschwerdeführer verlangt, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 115/00

    Zur Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden gegen im Verfahren des einstweiligen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07
    Mit dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist es namentlich unvereinbar, wenn im Instanzenzug ein verfassungsrechtlicher Mangel deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden war (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1998 - VerfGH 56/97 - LVerfGE 8, 59 , 29. August 2001 - VerfGH 115/00 - GE 2001, 1332 und 23. August 2004 - VerfGH 114/98 -, st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

  • OLG Köln, 05.11.1993 - 19 U 132/93

    Mietgegenstand bei Vermietung eines Einfamilienhauses - Miete, Einfamilienhaus,

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • VerfGH Berlin, 18.06.1998 - VerfGH 56/97

    Aufgrund fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 21/95

    Mangels Behauptung der Verletzung eines Landesgrundrechts unzulässige

  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 718/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Rehabilitierung

  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

  • VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 114/98
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

  • VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 148/08

    Darlegungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der weiteren Vertretung durch

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Entscheidung unter keinem denkbaren Aspekt vertretbar erscheint und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/13

    Begründete Verfassungbeschwerde gegen Urteil im Zivilprozess - Verletzung des

    Daran fehlt es, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Dies ist nur dann der Fall, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt vertretbar erscheint und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 13/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs iSv

    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands, die Auslegungdes einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweitder Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18;st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Daran fehlt es, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 170/07 -, Rn. 18; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14

    Verletzung des Anspruchs auf willkürfreie Entscheidung durch Berücksichtigung

    Daran fehlt es, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 12.06.2019 - VerfGH 50/18

    Fachgerichtliche Annahme des Fortbestehens der Verpflichtung zur Zahlung des

    Daran fehlt es, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 41/09

    Verletzung des Willkürverbots aus Art 10 Abs 1 VvB (juris: Verf BE) durch

    Willkür liegt danach vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise verkannt wird (Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15; 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18 und 1. Juni 2010 - VerfGH 13/10 - Rn. 29; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 80/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE

    Willkür liegt danach vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise verkannt wird (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15, 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18 und 1. Juni 2010 - VerfGH 13/10 - Rn. 29; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15

    Wegen unzureichender Darlegung teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete

    Daran fehlt es, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

  • VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 47/11

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde; Anordnung des Ruhens der Approbation eines

  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 92/08

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde: keine Verletzung des

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