Rechtsprechung
VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 37/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Kanzlei Prof. Schweizer
Verdeckte Behauptungen und Meinungsfreiheit
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Art. 14 Abs. 1 BerlVerf.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 07.04.2003 - 248 Ds 30/02
- VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 37/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1704
Wird zitiert von ... (4)
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 85/07
Recht auf freie Meinungsäußerung - fehlerhafte Annahme von Schmähkritik
Eine derartige "schrankendivergente Parallelverbürgung" steht der Nachprüfung der Entscheidungen des Kammergerichts am Maßstab des Art. 14 Abs. 1 VvB nicht entgegen; das stärker eingeschränkte Landesgrundrecht ist im Sinne einer (zusätzlichen) Mindestgarantie auf der Ebene der Landesverfassung zu verstehen (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 56 A/99, 56/99 - LVerfGE 10, 129 und 23. Mai 2006 - VerfGH 37/04 - NJW-RR 2006, 1704 ).Eine Meinungsäußerung verliert den grundrechtlichen Schutz nicht dadurch, dass sie scharf oder verletzend formuliert ist (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1999, a. a. O., und 23. Mai 2006, a. a. O.).
Daher müssen sie vom Verfassungsgerichtshof in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. Beschluss vom 23. Mai 2006, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 82, 271 ; 93, 266 ).
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 86/07
Teilweise stattgebende Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf freie …
Eine derartige "schrankendivergente Parallelverbürgung" von Grundrechten auf Bundes- und Landesebene steht jedoch, da das stärker eingeschränkte Landesgrundrecht im Sinne einer (zusätzlichen) Mindestgarantie auf der Ebene der Landesverfassung zu verstehen ist, der Annahme einer Übereinstimmung mit dem entsprechenden Bundesgrundrecht und damit der Anwendung durch den Verfassungsgerichtshof nicht entgegen (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 56 A/99, 56/99 - LVerfGE 10, 129 und 23. Mai 2006 - VerfGH 37/04 - NJW-RR 2006, 1704 ).Eine Meinungsäußerung verliert den grundrechtlichen Schutz nicht dadurch, dass sie scharf oder verletzend formuliert ist (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1999, a. a. O., und 23. Mai 2006, a. a. O.).
Daher müssen sie vom Verfassungsgerichtshof in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. Beschluss vom 23. Mai 2006, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 82, 271 ; 93, 266 ).
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 119/07
Teilweise stattgebende Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf freie …
Eine derartige "schrankendivergente Parallelverbürgung" von Grundrechten auf Bundes- und Landesebene steht jedoch, da das stärker eingeschränkte Landesgrundrecht im Sinne einer (zusätzlichen) Mindestgarantie auf der Ebene der Landesverfassung zu verstehen ist, der Annahme einer Übereinstimmung mit dem entsprechenden Bundesgrundrecht und damit der Anwendung durch den Verfassungsgerichtshof nicht entgegen (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 56 A/99, 56/99 - LVerfGE 10, 129 und 23. Mai 2006 - VerfGH 37/04 - NJW-RR 2006, 1704 ).Eine Meinungsäußerung verliert den grundrechtlichen Schutz nicht dadurch, dass sie scharf oder verletzend formuliert ist (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1999, a. a. O., und 23. Mai 2006, a. a. O.).
Daher müssen sie vom Verfassungsgerichtshof in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. Beschluss vom 23. Mai 2006, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 82, 271 ; 93, 266 ).
- VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 90/09
Wegen fehlender Postulationsfähigkeit nach § 16 Abs 1 S 3 VAbstG BE unzulässiger …
Wollen die Vertrauenspersonen das Verfahren nichtpersönlich führen, können sie sich jedoch nach § 20 Abs. 1 VerfGHG regelmäßig nur durch einen bei einem deutschen Gerichtzugelassenen Rechtsanwalt oder durch einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten lassen (vgl. Beschlussvom 23. Mai 2006 - VerfGH 37/04 - juris, Rn. 40, auch unter www.gerichtsentscheidun-gen.berlin-brandenburg.de).Im Rahmen des Zulassungsermessens ist zuberücksichtigen, ob eine sachliche Förderung des Verfahrens und eine Konzentration auf die maßgeblichen verfassungsrechtlichenFragen zu erwarten ist und ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Abweichung vom Grundsatz des § 20 Abs. 1 VerfGHGerforderlich machen (Beschluss vom 23. Mai 2006 - VerfGH 37/04 -, a. a. O.; st. Rspr.).