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   VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 44/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12492
VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 44/04 (https://dejure.org/2004,12492)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23.08.2004 - VerfGH 44/04 (https://dejure.org/2004,12492)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23. August 2004 - VerfGH 44/04 (https://dejure.org/2004,12492)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer vom BGH bestätigten Entscheidung des LG Berlin durch den VerfGH

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 1486
  • DÖV 2004, 1038
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.1979 - II ZR 257/78

    Zur Auflösung einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 44/04
    Gegen diese Entscheidung legte die Beschwerdeführerin Berufung ein und begründete diese damit, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 75, 178) eine Kommanditgesellschaft auch nach der Eröffnung des Konkurses über ihr Vermögen weiterhin von deren Komplementär wirksam vertreten werde.

    Nach dieser werde eine Kommanditgesellschaft auch nach Eröffnung des Konkursverfahrens hinsichtlich ihres konkursfreien Gesellschaftsvermögens weiterhin durch ihren Komplementär rechtswirksam vertreten (BGHZ 75, 178 , NJW 2000, 3799 sowie WM 1966, 835 ).

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 44/04
    Nach dieser werde eine Kommanditgesellschaft auch nach Eröffnung des Konkursverfahrens hinsichtlich ihres konkursfreien Gesellschaftsvermögens weiterhin durch ihren Komplementär rechtswirksam vertreten (BGHZ 75, 178 , NJW 2000, 3799 sowie WM 1966, 835 ).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 44/04
    Sind Akte der Landesgewalt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs bereits sachlich bestätigt worden, sind sie dagegen der Gerichtsbarkeit des Verfassungsgerichtshofs entzogen, denn jede Überprüfung einer von einem Bundesgericht bereits kontrollierten und bestätigten Entscheidung stellt sich materiell als Kontrolle der Bundesstaatsgewalt dar und ist daher unzulässig (BVerfGE 96, 345 <371?; vgl. Beschluss vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 - LVerfGE 10, 51 ).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 44/04
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs u. a. immer dann der Fall, wenn die Voraussetzungen für eine begründete Verfassungsbeschwerde gegeben sind (BGHZ 154, 288 ), namentlich also, wenn eine Entscheidung auf einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs oder des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Ausprägung als Willkürverbot vorliegt.
  • VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97

    Verfassungsmäßigkeit der Unterschutzstellung von Denkmalen kraft Gesetzes nach

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 44/04
    Sind Akte der Landesgewalt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs bereits sachlich bestätigt worden, sind sie dagegen der Gerichtsbarkeit des Verfassungsgerichtshofs entzogen, denn jede Überprüfung einer von einem Bundesgericht bereits kontrollierten und bestätigten Entscheidung stellt sich materiell als Kontrolle der Bundesstaatsgewalt dar und ist daher unzulässig (BVerfGE 96, 345 <371?; vgl. Beschluss vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 - LVerfGE 10, 51 ).
  • VerfGH Berlin, 18.11.2020 - VerfGH 146/20

    Zur Prüfungskompetenz des VerfGH bei bundesgerichtlicher Entscheidung über die

    Sind demnach Entscheidungen eines Berliner Landesgerichts durch ein Bundesgericht sachlich bestätigt worden, sind sie der Gerichtsbarkeit des Verfassungsgerichtshofes entzogen, denn jede Überprüfung einer von einem Bundesgericht bereits kontrollierten und bestätigten Entscheidung stellt sich materiell als Kontrolle der Bundesstaatsgewalt dar und ist daher unzulässig (Beschlüsse vom 23. August 2004 - VerfGH 44/04 - Rn. 13 und vom 21. Oktober 2020 - VerfGH 116/20 - Rn. 7 f.; wie alle zitierten Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

    Für eine Überprüfung des kammergerichtlichen Urteils durch den Verfassungsgerichtshof bleibt deshalb kein Raum (Beschluss vom 23. August 2004 - VerfGH 44/04 - Rn. 14).

  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 6/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Mangelnde Darlegung der - ohnehin nur

    Denn auch jede Überprüfung einer von einem Bundesgericht kontrollierten und bestätigten Entscheidung stellt sich materiell als Kontrolle der Bundesstaatsgewalt dar und ist daher im Verfahren der Landesverfassungsbeschwerde unzulässig (Beschlüsse vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 - LVerfGE 10, 51 , und 23. August 2004 - VerfGH 44/04 - NVwZ 2004, 1486; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 -, BVerfGE 96, 345 = juris Rn. 85).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2023 - VerfGH 121/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betr Aufnahme der Beschwerdeführerin in den

    Die Kontrollbefugnis des Verfassungsgerichtshofes erstreckt sich nach § 49 Abs. 1 VerfGHG auf Akte der öffentlichen Gewalt des Landes Berlin (vgl. Beschluss vom 23. August 2004 - VerfGH 44/04 - Rn. 12), soweit diese nicht durch ein Bundesgericht in der Sache bestätigt worden sind (vgl. Beschluss vom 23. August 2004 - VerfGH 44/04 - Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 7/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Mangelnde Darlegung der - ohnehin nur

    Denn auch jede Überprüfung einer von einem Bundesgericht kontrollierten und bestätigten Entscheidung stellt sich materiell als Kontrolle der Bundesstaatsgewalt dar und ist daher im Verfahren der Landesverfassungsbeschwerde unzulässig (Beschlüsse vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 - LVerfGE 10, 51 , und 23. August 2004 - VerfGH 44/04 - NVwZ 2004, 1486; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 -, BVerfGE 96, 345 = juris Rn. 85).
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