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   VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 96/01   

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https://dejure.org/2004,28620
VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 96/01 (https://dejure.org/2004,28620)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23.08.2004 - VerfGH 96/01 (https://dejure.org/2004,28620)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23. August 2004 - VerfGH 96/01 (https://dejure.org/2004,28620)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 96/01
    Er gewährt zwar keinen Schutz dagegen, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt, und das Gericht muss sich in den Entscheidungsgründen auch nicht mit jedem Einzelvorbringen auseinandersetzen (Beschluss vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 -).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 96/01
    Der in Art. 15 Abs. 1 VvB inhaltsgleich mit Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 96/01
    Dementsprechend muss ein Beschwerdeführer durch die angegriffene Maßnahme selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen sein (zum Bundesrecht vgl. etwa BVerfGE 1, 97 ; 53, 30 ).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 96/01
    Dementsprechend muss ein Beschwerdeführer durch die angegriffene Maßnahme selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen sein (zum Bundesrecht vgl. etwa BVerfGE 1, 97 ; 53, 30 ).
  • VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 112/04
    Aus Art. 15 Abs. 1 VvB ergibt sich allerdings die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung zu erwägen (vgl. Beschluss vom 23. August 2004 - VerfGH 96/01 - Beschluss vom 1. November 2004 - VerfGH 144/03 - vgl. auch Degenhart, in: Sachs [Hrsg.], Grundgesetz, 3. Aufl. 2003, Art. 103 GG Rn. 8).
  • VerfGH Berlin, 21.03.2005 - VerfGH 152/04
    Aus Art. 15 Abs. 1 VvB ergibt sich allerdings die Pflicht des Gerichts, tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung zu erwägen(vgl. Beschluss vom 23. August 2004 - VerfGH 96/01 - Beschluss vom 1. November 2004 - VerfGH 144/03 -).
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