Rechtsprechung
VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 8/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Irrtum eines Anwalts über tarifvertragliche Ausschlussfristen; Umfang der Pflicht eines Rechtsanwalts zur Recherche zur Vermeidung von Rechtsirrtümern; Unvollständigkeit eines Ordners des Arbeitsgerichts mit Tarifverträgen als Entschuldigungsgrund für einen Irrtum über ...
- Wolters Kluwer
Irrtum eines Anwalts über tarifvertragliche Ausschlussfristen; Umfang der Pflicht eines Rechtsanwalts zur Recherche zur Vermeidung von Rechtsirrtümern; Unvollständigkeit eines Ordners des Arbeitsgerichts mit Tarifverträgen als Entschuldigungsgrund für einen Irrtum über ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Irrtum eines Anwalts über tarifvertragliche Ausschlussfristen; Umfang der Pflicht eines Rechtsanwalts zur Recherche zur Vermeidung von Rechtsirrtümern; Unvollständigkeit eines Ordners des Arbeitsgerichts mit Tarifverträgen als Entschuldigungsgrund für einen Irrtum über ...
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 07.01.2002 - 213 C 600/01
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 8/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1517
- NZA 2003, 509
- NJ 2003, 361
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96
Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch …
Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 8/02
Eine gerichtliche Entscheidung verletzt die damit gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen jedoch nur dann, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 25. April 1996 - VerfGH 69/95, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 und vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; ständige Rechtsprechung). - VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 69/95
Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch …
Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 8/02
Eine gerichtliche Entscheidung verletzt die damit gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen jedoch nur dann, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 25. April 1996 - VerfGH 69/95, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 und vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; ständige Rechtsprechung). - BGH, 29.03.1983 - VI ZR 172/81
Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts im Verfahren vor den Arbeitsgerichten
Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 8/02
Daraus folgt der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannte Grundsatz, dass ein Rechtsanwalt jeden Rechtsirrtum zu vertreten hat und dies auch dann gilt, wenn ein solcher Irrtum auf fehlender Kenntnis tarifvertraglicher Ausschlussfristen beruht (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1983 - VI ZR 172/81 - NJW 1983, S. 1665 f.).