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   VerfGH Berlin, 24.01.2012 - VerfGH 150/11   

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https://dejure.org/2012,3728
VerfGH Berlin, 24.01.2012 - VerfGH 150/11 (https://dejure.org/2012,3728)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24.01.2012 - VerfGH 150/11 (https://dejure.org/2012,3728)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - VerfGH 150/11 (https://dejure.org/2012,3728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Zurückweisung eines Einspruchs im Wahlprüfungsverfahren: Nichtberufung eines NPD-Kandidaten in die Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln nach der Wahl am 18.9.2011 mit Art 70 Abs 2 S 2 Verf BE iVm § 22 Abs 2 WahlG BE vereinbar - Berechnung des Mindeststimmenanteils ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 382
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 86/08

    Zurückweisung des Einspruchs gegen die Feststellung, der Volksentscheid

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2012 - VerfGH 150/11
    Fehler oder Mängel, die sich auf das festgestellte Wahlergebnis, insbesondere die vorgenommene Sitzverteilung nicht ausgewirkt haben können, sind im Wahlprüfungsverfahren regelmäßig unbeachtlich (vgl. Beschluss vom 27. Oktober 2008 - VerfGH 86/08 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen veröffentlicht unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 59, m. w. N.).

    d) Da sich der Einspruchsführer auf keine weiteren Wahlfehler beruft, ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs von Amts wegen in weitere Prüfungen zur Sach- oder Rechtslage einzutreten (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2003 - VerfGH 177/01 -, Rn. 10 und 27. Oktober 2008, a. a. O.,Rn. 58, m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfGE 40, 11 und 66, 369 ).

  • EGMR, 10.12.2019 - 428/10

    ERASLAN ET AUTRES c. TURQUIE

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2012 - VerfGH 150/11
    a) Zunächst wird in einem ersten Schritt bestimmt, welche Parteien oder Wahlvorschläge den gesetzlich festgelegten Mindeststimmenanteil erzielt haben, der gemeinhin als Sperrklausel bezeichnet wird (vgl. zur Bundestagswahl § 6 Abs. 6 BWahlG; zu den Landtagswahlen die Übersicht von Georgii in: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Infobrief vom 18. Oktober 2010: Gegenüberstellung der Landeswahlgesetze, Az. WD 3 - 2010 - 428/10, unter: www.bundestag.de).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2012 - VerfGH 150/11
    d) Da sich der Einspruchsführer auf keine weiteren Wahlfehler beruft, ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs von Amts wegen in weitere Prüfungen zur Sach- oder Rechtslage einzutreten (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2003 - VerfGH 177/01 -, Rn. 10 und 27. Oktober 2008, a. a. O.,Rn. 58, m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfGE 40, 11 und 66, 369 ).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 177/01
    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2012 - VerfGH 150/11
    d) Da sich der Einspruchsführer auf keine weiteren Wahlfehler beruft, ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs von Amts wegen in weitere Prüfungen zur Sach- oder Rechtslage einzutreten (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2003 - VerfGH 177/01 -, Rn. 10 und 27. Oktober 2008, a. a. O.,Rn. 58, m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfGE 40, 11 und 66, 369 ).
  • VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 155/11

    Wahlprüfungsverfahren: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahlen zu

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2012 - VerfGH 150/11
    Die mit dieser differenzierenden Regelung allerdings bewirkten strengeren Anforderungen an die Erfüllung der Sperrklauseln könnten allenfalls bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung des Sperrsatzes von 3% Bedeutung erlangen, den der Einspruchsführer jedoch - anders als die Tierschutzpartei im Verfahren VerfGH 155/11 - nicht angreift.
  • VerfGH Berlin, 08.03.2017 - VerfGH 160/16

    Einsprüche gegen die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg

    Die Kombination der 3 %-Sperrklausel und des Berechnungsverfahrens nach d'Hondt kann sich nicht "doppelt" erfolgswertverzerrend zu Lasten einer Partei auswirken, weil an dem Berechnungsverfahren nach d'Hondt überhaupt nur die Parteien teilnehmen, die den gesetzlich festgelegten Mindeststimmenanteil von 3 % erzielt haben und somit von der Sperrklausel nicht negativ betroffen sind (vgl. zu dem zweistufigen Verfahren der Feststellung des Wahlergebnisses Beschluss vom 24. Januar 2012 - VerfGH 150/11 - Rn. 10 ff.).
  • VerfGH Berlin, 16.11.2016 - VerfGH 160 A/16

    Erfolgloser Eilantrag im Wahlprüfungsverfahren

    In beiden Fällen hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass das Vergabesystem verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. auch Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - VerfGH 150/11 - und vom 13. Mai 2013 - VerfGH 155/11 -).
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