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   VerfGH Berlin, 24.09.2021 - VerfGH 14/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43644
VerfGH Berlin, 24.09.2021 - VerfGH 14/21 (https://dejure.org/2021,43644)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24.09.2021 - VerfGH 14/21 (https://dejure.org/2021,43644)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24. September 2021 - VerfGH 14/21 (https://dejure.org/2021,43644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Verfassungsbeschwerde gegen Zutrittsverbot zu Plenar- und Ausschusssitzungen des Abgeordnetenhauses von Berlin unzulässig - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses mit Aufhebung des Zutrittsverbots - Wiederholungsgefahr nicht dargelegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versagung des Zutritts zum Abgeordnetenhaus von Berlin - Corona-Virus

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Nichtabberufung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.09.2021 - VerfGH 14/21
    Ist das mit der Verfassungsbeschwerde ursprünglich verfolgte Begehren erledigt, so besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur, wenn die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt oder eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Grundrechtseingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betrifft oder besonders belastend ist (Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 166/12 -, Rn. 11, abrufbar wie alle hier zitierten Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes unter www.gesetze.berlin.de).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - 3 S 110.20

    Beschwerde; Antrag auf Prozesskostenhilfe; einstweilige Anordnung;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.09.2021 - VerfGH 14/21
    Die für die Beschwerde gegen den Beschluss beantragte Bewilligung von Prozesskostenhilfe lehnte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 1. Dezember 2020 - OVG 3 S 110/20 - ab und wies die dagegen erhobene Anhörungsrüge mit Beschluss vom 8. Januar 2021 - OVG 3 RS 9/20 - zurück.
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