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   VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 5/03   

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VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 5/03 (https://dejure.org/2006,20062)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25.04.2006 - VerfGH 5/03 (https://dejure.org/2006,20062)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25. April 2006 - VerfGH 5/03 (https://dejure.org/2006,20062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskostenerhöhung für Alt- und Neubau getrennt; Betriebskostenumlage; Mieterhöhung; Gesamtfläche; Wirtschaftseinheit; rechtliches Gehör

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtliches Gehör bei Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ordnungsgemäße Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung (IMR 2007, 4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 5/03
    Wegen der Abweichung von einem Urteil des Bundesgerichtshofes zur Angabe und Erläuterung des Verteilungsschlüssels bei Betriebskostenerhöhungen (BGH, WuM 1982, 207) hätte das Landgericht überdies nach § 541 ZPO a. F. bzw. nach § 543 Abs. 2 ZPO n. F. einen Rechtsentscheid einholen oder die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen müssen, um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren.

    Der Mieter muss hierdurch in die Lage versetzt sein, die Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen zu können, so dass die Einsichtnahme in dafür vorliegende Belege nur noch zur Kontrolle und Behebung von Zweifeln erforderlich ist (vgl. grundlegend BGH, WuM 1982, 207; ferner: BGH, NJW 2005, 3135 ff.; GE 2005, 361 f.; NJW-RR 2003, 442; Weidenkaff, in: Palandt, BGB, 65. Aufl. 2006, Rn. 93 zu § 535; Langenberg, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, Rn. 334 ff. zu § 556).

  • BGH, 27.11.2002 - VIII ZR 108/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 5/03
    Der Mieter muss hierdurch in die Lage versetzt sein, die Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen zu können, so dass die Einsichtnahme in dafür vorliegende Belege nur noch zur Kontrolle und Behebung von Zweifeln erforderlich ist (vgl. grundlegend BGH, WuM 1982, 207; ferner: BGH, NJW 2005, 3135 ff.; GE 2005, 361 f.; NJW-RR 2003, 442; Weidenkaff, in: Palandt, BGB, 65. Aufl. 2006, Rn. 93 zu § 535; Langenberg, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, Rn. 334 ff. zu § 556).
  • BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 22/04

    Rechtsstellung des Grundstückserwerbers bei Verzug des Veräußerers mit der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 5/03
    Der Mieter muss hierdurch in die Lage versetzt sein, die Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen zu können, so dass die Einsichtnahme in dafür vorliegende Belege nur noch zur Kontrolle und Behebung von Zweifeln erforderlich ist (vgl. grundlegend BGH, WuM 1982, 207; ferner: BGH, NJW 2005, 3135 ff.; GE 2005, 361 f.; NJW-RR 2003, 442; Weidenkaff, in: Palandt, BGB, 65. Aufl. 2006, Rn. 93 zu § 535; Langenberg, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, Rn. 334 ff. zu § 556).
  • VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 63/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche Außerachtlassung besonderer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 5/03
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. 0., S. 116 f., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 m. w. N. und 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 371/04

    Anforderungen an die Form einer Nebenkostenabrechnung; Zusammenfassung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 5/03
    Der Mieter muss hierdurch in die Lage versetzt sein, die Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen zu können, so dass die Einsichtnahme in dafür vorliegende Belege nur noch zur Kontrolle und Behebung von Zweifeln erforderlich ist (vgl. grundlegend BGH, WuM 1982, 207; ferner: BGH, NJW 2005, 3135 ff.; GE 2005, 361 f.; NJW-RR 2003, 442; Weidenkaff, in: Palandt, BGB, 65. Aufl. 2006, Rn. 93 zu § 535; Langenberg, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, Rn. 334 ff. zu § 556).
  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 5/03
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. 0., S. 116 f., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 m. w. N. und 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).
  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 5/03
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. 0., S. 116 f., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 m. w. N. und 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).
  • LG Köln, 09.01.2001 - 12 S 217/00
    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 5/03
    Hat der Vermieter mehrere Häuser oder auch gemischt genutzte Gebäudekomplexe zu einer Wirtschafts- oder Verwaltungseinheit zusammengefasst, so genügt es nicht, dass die aufgeführten Gesamtkosten auf die einzelnen Häuser oder Gebäudeteile verteilt werden, ohne dass als zusätzlicher für den Mieter nachvollziehbarer Berechnungsschritt angegeben wird, woraus sich diese anteiligen Werte ergeben (vgl. LG Köln, WUM 2001, 496 f.; LG Berlin, GE 2002, 1627 f.; LG Berlin, GE 1999, 907 ff.; Künne, in: Künne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 7. Aufl. 2005, Rn. 77c; Rips, in: Eisenschmid/Rips/Wall, Betriebskosten-Kommentar, 2004, S. 119; Langenberg, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, Rn. 356).
  • LG Berlin, 22.10.2002 - 63 S 12/02
    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 5/03
    Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. Oktober 2002 - 63 S 12/02.- verletzt, soweit der Beschwerdeführer zur Zahlung von 99, 70 DM nebst Zinsen verurteilt worden ist, das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin.
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 5/03
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör, der in Art. 15 Abs. 1 VvB in Übereinstimmung mit Art. 103 GG gewährleistet wird, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 m. w. N., st. Rspr.).
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