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   VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12   

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https://dejure.org/2013,10387
VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12 (https://dejure.org/2013,10387)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25.04.2013 - VerfGH 180/12 (https://dejure.org/2013,10387)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 (https://dejure.org/2013,10387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 9 Abs 2 Verf BE, § 26 Abs 1 Nr 2 JGG, § 56f Abs 1 Nr 1 StGB
    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Bewährungswiderruf unter Verstoß gegen die Unschuldsvermutung - Bewährungswiderruf wegen erneuter Straftat setzt zumindest eine erstinstanzliche Verurteilung des Betroffenen wegen der neuen Tat voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 242
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 96/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im

    Insoweit rügt der Beschwerdeführer keine Grundrechtsverletzung, die im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Kammergericht nicht korrigierbar gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 10, m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 13.11.2013 - VerfGH 24/11

    Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit des Wohnraums (Art 28 Abs. 2 Verf BE)

    Hinsichtlich der erstinstanzlichen Entscheidung rügt der Beschwerdeführer keine Grundrechtsverletzung, die in einem Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht nicht korrigierbar gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 10, m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 26.01.2022 - VerfGH 66/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen

    Der Anfechtung dieser Entscheidung steht, da keine Grundrechtsverletzung geltend gemacht wird, die im Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht nicht korrigierbar gewesen wäre, der Grundsatz der Subsidiarität entgegen (vgl. Beschlüsse vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - Rn. 6 und vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 - Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.; die hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch Überbürdung von Auslagen im

    Sie verbietet es, jemanden ohne prozessordnungsgemäßen Schuldnachweis als schuldig zu behandeln und Maßnahmen zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 - Rn. 12 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 09.11.2016 - VerfGH 7/15

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung der

    Sie verbietet es, jemanden ohne prozessordnungsgemäßen Schuldnachweis als schuldig zu behandeln und Maßnahmen zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen (Beschlüsse vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 12 m. w. N., und vom 20. Juni 2014 - VerfGH 128/12 - Rn. 12).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 155/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Soweit die Verfassungsbeschwerde sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts richtet, ist sie unzulässig, weil die gerügte Grundrechtsverletzung im Beschwerdeverfahren noch korrigierbar gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 24. April 2013 - VerfGH 180/12 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 10 m. w. N.).
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