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   VerfGH Berlin, 26.01.2022 - VerfGH 66/19   

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https://dejure.org/2022,3812
VerfGH Berlin, 26.01.2022 - VerfGH 66/19 (https://dejure.org/2022,3812)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 26.01.2022 - VerfGH 66/19 (https://dejure.org/2022,3812)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - VerfGH 66/19 (https://dejure.org/2022,3812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 102 StPO, § 103 StPO, § 105 StPO
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen Art 28 Abs 2 Verf BE durch Nichteinhaltung des Richtervorbehalts bei Durchsuchung der Wohnung eines Dritten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Berlin, 13.11.2013 - VerfGH 24/11

    Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit des Wohnraums (Art 28 Abs. 2 Verf BE)

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.01.2022 - VerfGH 66/19
    Eingriffe dürfen nur auf der Grundlage eines förmlichen Gesetzes - hier §§ 102 ff. StPO - vorgenommen werden; die Anordnung einer Durchsuchung ist aufgrund des Gewichts des Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre in der Regel dem Richter vorbehalten (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 VvB), so wie es § 105 StPO auch einfachgesetzlich vorsieht (Beschluss vom 13. November 2013 - VerfGH 24/11 - Rn. 19 m. w. N.).

    Insgesamt dient der Richtervorbehalt der verstärkten Sicherung des Grundrechts (Beschluss vom 13. November 2013 - VerfGH 24/11 - Rn. 20 m. w. N.).

    Der Richtervorbehalt ist nur gewahrt, wenn die richterliche Anordnung gegenüber dem Wohnungsinhaber bzw. bei mehreren Berechtigten zumindest gegenüber einem von ihnen ergeht (Beschluss vom 13. November 2013 - VerfGH 24/11 - Rn. 23).

  • BGH, 08.04.1998 - StB 5/98
    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.01.2022 - VerfGH 66/19
    Soweit sich das Landgericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stützt, wonach für den Fall, dass zwei Organisationen mit verwandten Tätigkeitsbereichen in denselben Räumlichkeiten residierten und eine genaue Zuordnung der Räume nicht möglich sei, die Durchsuchung der Räume beider "(Mit)Inhaber" angeordnet werden könne (BGH, Beschluss vom 8. April 1998 - StB 5/98 -, juris Rn. 5), bietet diese keine Grundlage für seine Auffassung.

    Gemäß der von dem Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs hatte der dortige Ermittlungsrichter die Durchsuchungsanordnung unter ausdrücklicher Nennung beider unter derselben Anschrift residierenden Organisationen erlassen (BGH, Beschluss vom 8. April 1998 - StB 5/98 -, juris Rn. 2).

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.01.2022 - VerfGH 66/19
    Hierzu zählen auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66 -,.

    BVerfGE 32, 54, juris Rn. 39 ff.).

  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.01.2022 - VerfGH 66/19
    Der Anfechtung dieser Entscheidung steht, da keine Grundrechtsverletzung geltend gemacht wird, die im Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht nicht korrigierbar gewesen wäre, der Grundsatz der Subsidiarität entgegen (vgl. Beschlüsse vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - Rn. 6 und vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 - Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.; die hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Bewährungswiderruf unter Verstoß gegen die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.01.2022 - VerfGH 66/19
    Der Anfechtung dieser Entscheidung steht, da keine Grundrechtsverletzung geltend gemacht wird, die im Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht nicht korrigierbar gewesen wäre, der Grundsatz der Subsidiarität entgegen (vgl. Beschlüsse vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - Rn. 6 und vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 - Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.; die hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter gesetze.berlin.de).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.01.2022 - VerfGH 66/19
    Grundrechtsträger ist jeder Inhaber des Wohnraums, mithin auch juristische Personen des Privatrechts (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1976 - 2 BvR 294/76 -, BVerfGE 42, 212, juris.
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