Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 27.11.2020 - VerfGH 180 A/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39747
VerfGH Berlin, 27.11.2020 - VerfGH 180 A/20 (https://dejure.org/2020,39747)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27.11.2020 - VerfGH 180 A/20 (https://dejure.org/2020,39747)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27. November 2020 - VerfGH 180 A/20 (https://dejure.org/2020,39747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,39747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Mangels Rechtswegerschöpfung erfolgloser Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der Regelung zur Schließung von Gaststätten in § 7 Abs 4 SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung (RIS: CoronaVV BE 4)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schließung Berliner Gaststätten für den Publikumsverkehr

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 180/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.11.2020 - VerfGH 180 A/20
    Die Antragsteller begehren den Erlass einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung und beantragen sinngemäß, § 7 Abs. 4 der SARS-CoV-2-Infektions-schutzverordnung vom 3. November 2020 in der derzeit geltenden Fassung vorläufig bis zu einer Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerde (VerfGH 180/20), längstens jedoch für die Dauer von sechs Monaten, auszusetzen.
  • BVerfG, 23.10.2020 - 1 BvQ 120/20

    Eilantrag eines Gastwirts gegen Erweiterung der Sperrstunde zwecks

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.11.2020 - VerfGH 180 A/20
    Auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren gilt der Grundsatz der Subsidiarität (vgl. § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2020 - 1 BvQ 120/20 -, juris Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht