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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21.VB-3 (https://dejure.org/2022,8466)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.04.2022 - VerfGH 27/21.VB-3 (https://dejure.org/2022,8466)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. April 2022 - VerfGH 27/21.VB-3 (https://dejure.org/2022,8466)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - VerfGH 32/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen nordrhein-westfälische

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21
    Eine derartige Vorabentscheidung kommt in der Regel nämlich dann nicht in Betracht, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen noch nicht aufgeklärt sind oder die einfachrechtliche Lage nicht hinreichend geklärt ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 7, vom 10. Juni 2020 - VerfGH 85/20.VB-2, juris, Rn. 4, und vom 13. Oktober - VerfGH 74/20.VB-2, juris, Rn. 11).

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1, juris, Rn. 7, vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 5, vom 12. Mai 2020 - VerfGH 56/20.VB-1, juris, Rn. 7, vom 10. Juni 2020 - VerfGH 85/20.VB-2, juris, Rn. 4, und vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 74/20.VB-2, juris, Rn. 11).

    Daher besteht in tatsächlicher Hinsicht Bedarf an einer fachgerichtlichen Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. hierzu auch VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1, juris, Rn. 7, vom 10. Juni 2020 - VerfGH 85/20.VB-2, juris, Rn. 5, und vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 74/20.VB-2, juris, Rn. 12; VerfGH RP, Beschluss vom 29. April 2020 - VGH B 26/20, NVwZ-RR 2020, 513 = juris, Rn. 15).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - VerfGH 85/20

    Verfassungsbeschwerde und Antrag auf einstweilige Anordnung betreffend eine

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21
    Eine derartige Vorabentscheidung kommt in der Regel nämlich dann nicht in Betracht, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen noch nicht aufgeklärt sind oder die einfachrechtliche Lage nicht hinreichend geklärt ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 und 33/20.VB-2, jeweils juris, Rn. 7, vom 10. Juni 2020 - VerfGH 85/20.VB-2, juris, Rn. 4, und vom 13. Oktober - VerfGH 74/20.VB-2, juris, Rn. 11).

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1, juris, Rn. 7, vom 7. April 2020 - VerfGH 40/20.VB-3, juris, Rn. 5, vom 12. Mai 2020 - VerfGH 56/20.VB-1, juris, Rn. 7, vom 10. Juni 2020 - VerfGH 85/20.VB-2, juris, Rn. 4, und vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 74/20.VB-2, juris, Rn. 11).

    Daher besteht in tatsächlicher Hinsicht Bedarf an einer fachgerichtlichen Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. hierzu auch VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1, juris, Rn. 7, vom 10. Juni 2020 - VerfGH 85/20.VB-2, juris, Rn. 5, und vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 74/20.VB-2, juris, Rn. 12; VerfGH RP, Beschluss vom 29. April 2020 - VGH B 26/20, NVwZ-RR 2020, 513 = juris, Rn. 15).

  • BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05

    Verletzung des Art 103 Abs 2 GG in seiner Ausprägung als besonderes

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21
    Damit soll erreicht werden, dass der Verfassungsgerichtshof nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weit reichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 BvR 1290/05, BVerfGK 11, 337 = juris Rn. 50 f. m. w. N.).

    Ausgehend davon ist die gerichtliche Überprüfung der durch die Sanktionsnormen in Bezug genommenen verwaltungsrechtlichen Vorschriften jedenfalls dann vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde unter dem Blickwinkel der Subsidiarität zumutbar und geboten, wenn in Bezug auf diese rechtlicher Klärungsbedarf besteht (vgl. zu dieser Problematik BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 BvR 1290/05, BVerfGK 11, 337 = juris Rn. 49 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2021 - 13 B 1661/20

    Einstweilige Anordnung gegen Vollzug der Corona-Regelungen; Zusammentreffen von

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21
    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in mehreren Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Anträge anderer Rechtsschutzsuchender auf vorläufige Aussetzung des Vollzugs des § 2 Abs. 1a CoronaSchVO (sowohl in der bis zum 30. Januar 2021 als auch in der bis zum 14. Februar 2021 geltenden Fassung) abgelehnt, weil die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags offen seien und die deshalb anzustellende Folgenabwägung zu Lasten der jeweiligen Antragsteller ausfalle (vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 15. Januar 2021 - 13 B 1899/20.NE, juris, und vom 2. Februar 2021 - 13 B 1661/20.NE, juris, Rn. 143 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 24/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21
    Ein Beschwerdeführer ist danach gehalten, vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, und vom 13. April 2021 - VerfGH 24/21.VB-3, juris, Rn. 14).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21
    Ein Beschwerdeführer ist danach gehalten, vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, und vom 13. April 2021 - VerfGH 24/21.VB-3, juris, Rn. 14).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.04.2020 - VGH B 26/20

    Verfassungsbeschwerden und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21
    Daher besteht in tatsächlicher Hinsicht Bedarf an einer fachgerichtlichen Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. hierzu auch VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1, juris, Rn. 7, vom 10. Juni 2020 - VerfGH 85/20.VB-2, juris, Rn. 5, und vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 74/20.VB-2, juris, Rn. 12; VerfGH RP, Beschluss vom 29. April 2020 - VGH B 26/20, NVwZ-RR 2020, 513 = juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 12.12.2018 - 8 CN 1.17

    Leipziger Verordnung zur Ladenöffnung am 1. und 3. Advent 2017 für den Ortsteil

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21
    Denn dass eine auf kurzfristige Geltung angelegte Norm wegen Zeitablaufs außer Kraft getreten ist, stellt die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht in Frage, auch dann kann ein schutzwürdiges Interesse an einer Sachentscheidung bestehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 2001 - 6 CN 1.01, NVwZ-RR 2002, 152 = juris, Rn. 10, vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14, BVerwGE 153, 183 = juris, Rn. 19, und vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17, BVerwGE 164, 64 = juris, Rn. 12 [jeweils Fallgruppe der Wiederholungsgefahr]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2020 - 13 B 847/20

    Covid19: Maskenpflicht, Abstandsgebot und Kontaktdatenerhebung sind rechtmäßig

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a CoronaSchVO in der Fassung vom 7. Januar 2021 richtet, ist der Rechtsweg in Form einer prinzipalen verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 VwGO zum Oberverwaltungsgericht nicht eröffnet, weil es sich um eine Bestimmung rein ordnungswidrigkeitenrechtlichen Inhalts handelt und gegen darauf gestützte Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörden nach § 68 OWiG allein die ordentlichen Gerichte angerufen werden können (vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 18. August 2020 - 13 B 847/20.NE, juris, Rn. 75 f., m. w. N.).
  • BVerfG, 03.06.2020 - 1 BvR 990/20

    Vorrangige Klärung der Verfassungsmäßigkeit außer Kraft getretener Corona-Verbote

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21
    Auch dies spricht für eine nachträgliche Klärung ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten im Verfahren der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle (so BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20, NJW 2020, 2326 = juris, Rn. 8, und vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 59-IV-20
  • BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 56/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Vorschrift der nordrhein-westfälischen

  • BVerwG, 29.06.2001 - 6 CN 1.01

    Grund für die Möglichkeit einer Erledigungserklärung seitens des Klägers -

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

  • BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 439/14

    Die Nichtzulassungsbeschwerde gehört zum Rechtsweg, der vor der Erhebung der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.04.2020 - VerfGH 40/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen zur Verhinderung von Neuinfizierungen mit

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2021 - 13 B 1899/20

    Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebot gelten weiterhin

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 16/19

    Ablehnung einer auf Sozialleistungen gerichteten Einstweilige Anordnung

  • OLG Stuttgart, 14.05.2021 - 1 Rb 24 Ss 95/21

    § 32 Satz 1, § 28 Abs. 1 IfSG verfassungwidrig; Bußgeldvorschriften in § 9 Nr. 1,

  • BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 79/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Friedhofsordnung für die Kriegsgräberstätten

    aa) Ein solcher Rechtsweg stand dem Beschwerdeführer zum einen mit einem unmittelbar gegen § 4 Abs. 4 a) FO gerichteten Normenkontrollantrag in der Hauptsache zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen offen (vgl. zu Rechtsverordnungen des Landes: VerfGH NRW, Beschluss vom 4. April 2022 - VerfGH 27/21.VB-3, juris, Rn. 28).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 36/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Coronaschutzverordnung

    Zudem kann die angegriffene Vorschrift der Verordnung durch das Oberverwaltungsgericht im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens umfassend auch am Maßstab des Bundesrechts, insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit ihrer bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage, überprüft werden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 4. April 2022 - VerfGH 27/21.VB-3, juris, Rn. 30).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 3/22

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des

    Dieses würde hier wegen der erforderlichen Vorklärung der in Rede stehenden einfach-rechtlichen Lage und der damit zusammenhängenden Tatsachen durch die sachnäheren Fachgerichte gegen eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde vor Erschöpfung des Rechtswegs ausfallen (vgl. dazu nur VerfGH NRW, Beschluss vom 4. April 2022 - VerfGH 27/21.VB-3, juris, Rn. 29).
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