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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - VerfGH 55/19.VB-2 |
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VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.11.2019 - VerfGH 55/19.VB-2 (https://dejure.org/2019,37825)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. November 2019 - VerfGH 55/19.VB-2 (https://dejure.org/2019,37825)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum, 30.07.2019 - 76 Ds 241/19
- AG Bochum, 07.08.2019 - 76 Ds 241/19
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - VerfGH 55/19.VB-2
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - VerfGH 55/19
Hieraus ergibt sich, dass die Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich nicht isoliert mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbar ist (ebenso BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 -, juris, Rn. 10 ff.).Etwas anders kann nur gelten, wenn es dem Beschwerdeführer im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände unzumutbar ist, das fachgerichtliche Verfahren durchzuführen (BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 -, juris, Rn. 12), wobei aber der drohende Nachteil einer Wiederholung der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers für sich genommen regelmäßig nicht genügt, die Unzumutbarkeit des fachgerichtlichen Verfahrens zu begründen (BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 -, juris, Rn. 12).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19
Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - VerfGH 55/19
Der Beschwerdeführer ist gehalten, vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19, VerfGH 4/19 -, juris, Rn. 28).