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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 1/20.VB-1   

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https://dejure.org/2020,2534
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 1/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,2534)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.02.2020 - VerfGH 1/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,2534)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Februar 2020 - VerfGH 1/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,2534)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.2019 - 1 BvR 363/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 1/20
    Ein solches Interesse kann zum Beispiel dann bestehen, wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn die erledigte Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt oder wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht (stRspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2019 - 1 BvR 363/19 -, juris, Rn. 3 m. w. N.).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19

    Verfassungsbeschwerden gegen Landesgesetze zur Ausführung des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 1/20
    Dessen Überprüfung ist dem Verfassungsgerichtshof verwehrt (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3 -, BeckRS 2109 11559 = juris, Rn. 25).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 90/20

    Verfassungsbeschwerde in einem Sorgerechtsstreit

    (1) Ist der zu beurteilende Verfahrensteil oder das zu beurteilende Verfahren abgeschlossen und damit eine Behebung der dort behaupteten Verletzung von beschwerdefähigen Grundrechten nicht mehr möglich, ist ein Interesse an einem nachträglichen Tätigwerden des Verfassungsgerichtshofs nur ausnahmsweise anzuerkennen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - VerfGH 1/20.VB-1, juris, Rn. 9, und vom 28. April 2020, a. a. O., Rn. 8 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 96/21

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

    Ist eine Behebung der behaupteten Grundrechtsverletzung nicht mehr möglich, ist ein Interesse an einem - insoweit nachträglichen - Tätigwerden des Verfassungsgerichtshofs nur noch ausnahmsweise anzuerkennen (VerfGH NRW, Beschluss vom 11. Februar 2020 - VerfGH 1/20.VB-1, juris, Rn. 9).

    Ein solches Interesse kann beispielsweise dann bestehen, wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn die erledigte Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt oder wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3, juris, Rn. 39, vom 11. Februar 2020 - VerfGH 1/20.VB-1, juris, Rn. 9, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 87/20.VB-1, juris, Rn. 20).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 95/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf einstweilige

    Ist der zu beurteilende Verfahrensteil oder das zu beurteilende Verfahren insgesamt abgeschlossen, ist ein Interesse an einem - insoweit nachträglichen - Tätigwerden des Verfassungsgerichtshofes wegen einer grundsätzlich nicht mehr behebbaren Grundrechtsverletzung nur ausnahmsweise anzuerkennen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - VerfGH 1/20.VB-1, juris, Rn. 9, m. w. N., und vom 28. April 2020 - VerfGH 64/19.VB-2, juris, Rn. 9).

    Ein solches Interesse kann etwa dann bestehen, wenn die erledigte Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt, eine relevante Gefahr der Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist, oder im Falle eines besonders tiefgreifenden und folgenschweren Grundrechtsverstoßes (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - VerfGH 1/20.VB-1, juris, Rn. 9, und vom 28. April 2020 - VerfGH 64/19.VB-2, juris, Rn. 9, jeweils m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 87/20

    Verfassungsbeschwerde in einem Sorgerechtsstreit

    (1) Ist der zu beurteilende Verfahrensteil oder das zu beurteilende Verfahren abgeschlossen und damit eine Behebung der dort behaupteten Verletzung von beschwerdefähigen Grundrechten nicht mehr möglich, ist ein Interesse an einem nachträglichen Tätigwerden des Verfassungsgerichtshofs nur ausnahmsweise anzuerkennen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - VerfGH 1/20.VB-1, juris, Rn. 9, und vom 28. April 2020 - VerfGH 64/19.VB-2, juris, Rn. 8m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 168/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zwei gerichtliche Entscheidungen in einem

    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungs-gerichtshofs für sie noch ein Rechtsschutzbedürfnis besteht (VerfGH NRW, Beschluss vom 11. Februar 2020 - VerfGH 1/20.VB-1, juris, Rn. 8).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - VerfGH 64/19

    Verfassungsbeschwerde wegen Untätigkeit des Gerichts in einem umgangsrechtlichen

    Ist der zu beurteilende Verfahrensteil oder das zu beurteilende Verfahren abgeschlossen und damit eine Behebung der dort behaupteten Verletzung von beschwerdefähigen Grundrechten nicht mehr möglich, ist ein Interesse an einem - insoweit nachträglichen - Tätigwerden des Verfassungsgerichtshofes nur ausnahmsweise anzuerkennen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 11. Februar 2020 - VerfGH 1/20.VB-1, juris, Rn. 9 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 2/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Regelung des Umgangsrechts

    Mit Beschluss vom 17.10.2019 (Az.: II-4 UFH 3/19) wies das Oberlandesgericht auch diesen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück (Verfahren beim VerfGH NRW: VerfGH 1/20.VB-1).
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