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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 61/19.VB-2   

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https://dejure.org/2020,2859
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 61/19.VB-2 (https://dejure.org/2020,2859)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.02.2020 - VerfGH 61/19.VB-2 (https://dejure.org/2020,2859)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Februar 2020 - VerfGH 61/19.VB-2 (https://dejure.org/2020,2859)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 1/19

    Beschluss über "Gegenvorstellung"

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 61/19
    Weiter erforderlich ist ein Vortrag, der dem Verfassungsgerichtshof eine umfassende verfassungsrechtliche Sachprüfung ohne weitere Nachforschungen etwa durch Beiziehung mehr oder weniger umfangreicher Akten des Ausgangsverfahrens ermöglicht (stRspr, vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 18. Juni 2019 - VerfGH 1/19.VB-1 -, juris, Rn. 9, und vom 3. September 2019 - VerfGH 18/19.VB-1 -, juris, Rn. 2).

    Dem Verfassungsgerichtshof soll so eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Begehrens gegeben werden (VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Juni 2019 - VerfGH 1/19.VB-1 -, juris, Rn. 6).

    Die Begründungspflicht umfasst auch die Vorlage der weiteren in Bezug genommenen und zur Prüfung der jeweiligen Rüge erforderlichen Unterlagen, die weder allgemein noch gerichtsbekannt sind, oder einen entsprechenden Vortrag (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 18. Juni 2019 - VerfGH 1/19.VB-1 -, juris, Rn. 6, und vom 3. September 2019 - VerfGH 18/19.VB-1 -, juris, Rn. 6).

    Dem nachzukommen, legt dem Beschwerdeführer keine unzumutbaren Anstrengungen auf (VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Juni 2019 - VerfGH 1/19.VB-1 -, juris, Rn. 6).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.09.2019 - VerfGH 18/19

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Vielzahl zivilgerichtlicher Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 61/19
    a) Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG bedarf die Verfassungsbeschwerde einer substantiierten Begründung, die sich nicht lediglich in der Nennung des verletzten Rechts und in der Bezeichnung der angegriffenen Maßnahme erschöpfen darf (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 3. September 2019 - VerfGH 18/19.VB-1 -, juris, Rn. 2, und vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3 -, juris, Rn. 2).

    Weiter erforderlich ist ein Vortrag, der dem Verfassungsgerichtshof eine umfassende verfassungsrechtliche Sachprüfung ohne weitere Nachforschungen etwa durch Beiziehung mehr oder weniger umfangreicher Akten des Ausgangsverfahrens ermöglicht (stRspr, vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 18. Juni 2019 - VerfGH 1/19.VB-1 -, juris, Rn. 9, und vom 3. September 2019 - VerfGH 18/19.VB-1 -, juris, Rn. 2).

    Die Begründungspflicht umfasst auch die Vorlage der weiteren in Bezug genommenen und zur Prüfung der jeweiligen Rüge erforderlichen Unterlagen, die weder allgemein noch gerichtsbekannt sind, oder einen entsprechenden Vortrag (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 18. Juni 2019 - VerfGH 1/19.VB-1 -, juris, Rn. 6, und vom 3. September 2019 - VerfGH 18/19.VB-1 -, juris, Rn. 6).

  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 61/19
    Es fehlt schon an der Darlegung, dass die Entscheidung des Landgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, die ihren Grund in einer unterlassenen Kenntnisnahme oder in Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2001 - 2 BvR 624/01 -, NVwZ-RR 2004, 3 = juris, Rn. 16).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 61/19
    a) Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG bedarf die Verfassungsbeschwerde einer substantiierten Begründung, die sich nicht lediglich in der Nennung des verletzten Rechts und in der Bezeichnung der angegriffenen Maßnahme erschöpfen darf (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 3. September 2019 - VerfGH 18/19.VB-1 -, juris, Rn. 2, und vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3 -, juris, Rn. 2).
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