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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 92/21.VB-2   

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https://dejure.org/2021,40524
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 92/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,40524)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.09.2021 - VerfGH 92/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,40524)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. September 2021 - VerfGH 92/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,40524)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 54/19

    Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 92/21
    Erschöpft ist der Rechtsweg jedoch nicht schon mit der Einlegung eines Rechtsbehelfs, sondern erst dann, wenn über ihn entschieden worden ist und weitere Rechtsbehelfe nicht zur Verfügung stehen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 54/19.VB-1, juris, Rn. 3; ferner BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 1889/07, juris, Rn. 3).

    c) Die mangelnde Erschöpfung des Rechtswegs hat hier zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur hinsichtlich der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 54/19.VB-1, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 1889/07, juris, Rn. 5 m. w. N.).

  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 1889/07

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 92/21
    Erschöpft ist der Rechtsweg jedoch nicht schon mit der Einlegung eines Rechtsbehelfs, sondern erst dann, wenn über ihn entschieden worden ist und weitere Rechtsbehelfe nicht zur Verfügung stehen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 54/19.VB-1, juris, Rn. 3; ferner BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 1889/07, juris, Rn. 3).

    c) Die mangelnde Erschöpfung des Rechtswegs hat hier zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur hinsichtlich der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 54/19.VB-1, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 1889/07, juris, Rn. 5 m. w. N.).

  • BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren der Richterablehnung vor den

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 92/21
    Sie beruhen mithin nicht auf einer Anwendung des in § 49 Abs. 3 ArbGG statuierten Rechtsmittelausschlusses, den das Bundesverfassungsgericht im Übrigen für verfassungsgemäß befunden hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 1 BvR 416/08, BVerfGK 14, 122 = juris, Rn. 37 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 44/19

    Verfassungsbeschwerde gegen beamtenrechtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 92/21
    Die Möglichkeit, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts beruht, muss sich vielmehr aufgrund einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung aus der Begründung der Verfassungsbeschwerde ergeben (VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 4/22

    Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen

    Der Rechtsweg ist aber nicht schon mit der Einlegung eines Rechtsbehelfs erschöpft, sondern erst dann, wenn über diesen entschieden worden ist und weitere Rechtsbehelfe nicht mehr zur Verfügung stehen (VerfGH NRW, Beschluss vom 14. September 2021 - VerfGH 92/21.VB-2, juris, Rn. 16 m. w. N.).

    c) Die mangelnde Erschöpfung des Rechtswegs hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insoweit insgesamt unzulässig ist (VerfGH NRW, Beschluss vom 14. September 2021 - VerfGH 92/21.VB-2, juris, Rn. 18 m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 94/21

    Verfassungsbeschwerde wegen eines Räumungsurteils

    Aus der Beschwerdebegründung geht nicht hinreichend hervor, dass dem Beschwerdeführer eine ordnungsgemäße Rechtswegerschöpfung unzumutbar gewesen sein könnte (zur Darlegungslast vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 14. September 2021 - VerfGH 92/21.VB-2, juris, Rn. 17).
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