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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 117/20.VB-3   

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https://dejure.org/2020,42572
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 117/20.VB-3 (https://dejure.org/2020,42572)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.12.2020 - VerfGH 117/20.VB-3 (https://dejure.org/2020,42572)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 117/20.VB-3 (https://dejure.org/2020,42572)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 117/20
    Darüber hinaus gehende Möglichkeiten der Abänderung eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof hat der Gesetzgeber nicht geschaffen (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6).

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegen steht (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, m. w. N.).

    Ob hiervon abweichend die Gegenvorstellung in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts beziehungsweise die Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verletzungen des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör in Betracht kommen können (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, m. w. N.), kann hier offen bleiben, weil entscheidungserhebliche Gehörsverletzungen oder sonstige Verletzungen des Prozessrechts weder dargelegt noch sonst ersichtlich sind.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 1/19

    Beschluss über "Gegenvorstellung"

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 117/20
    Die diesem Beschluss zugrunde liegende Interpretation der § 18 Abs. 1 Satz 2, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG, die für die Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde maßgeblich ist, stimmt mit dem Verständnis des Bundesverfassungsgerichts der gleichlautenden Vorschriften (§ 23 Abs. 1 Satz 2, §§ 92, 93 Abs. 1) des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes überein, auf die der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Einführung der Individualverfassungsbeschwerde ausdrücklich hingewiesen hat (vgl. zu § 55 VerfGHG: LT-Drs. 17/2122, S. 26; siehe im Einzelnen VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Juni 2019 - VerfGH 1/19.VB-1, juris, Rn. 12 ff., m. w. N.).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1304/14

    Erfolglose Gegenvorstellung nach Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 117/20
    a) Das in der Eingabe vom 20. Oktober 2020 enthaltene Vorbringen des Beschwerdeführers und der damit verbundene Wiedereinsetzungsantrag sind als Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 13. Oktober 2020 auszulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14, NJW 2016, 3230 = juris, Rn. 1, m. w. N.), weshalb es einer gesonderten Bescheidung des Wiedereinsetzungsantrages nicht bedarf.
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 117/20
    Die gebotene substantiierte Begründung, die bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde eine argumentative inhaltliche Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung erfordert (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 und 2 BvR 1857/10, BVerfGE 130, 1, 21 = juris, Rn. 96, m. w. N.), ermöglicht vielmehr den vom Landesgesetzgeber angestrebten Grundrechtsschutz.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 140/20

    Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 122/20.VB-3, juris, Rn. 3, vom 10. November 2020 - VerfGH 108/20.VB-3, juris, Rn. 3, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 117/20.VB-3, juris, Rn. 8, und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 158/20.VB-2, juris, Rn. 5, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.05.2022 - VerfGH 28/22

    Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Sie legen, wie der Verfassungsgerichtshof schon wiederholt entschieden hat, einem Beschwerdeführer keine unzumutbaren Anstrengungen auf (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 18. Juni 2019 - VerfGH 1/19.VB-1, juris, Rn. 22, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 117/20.VB-3, juris, Rn. 12).
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