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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - VerfGH 141/21.VB-1 |
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VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.02.2022 - VerfGH 141/21.VB-1 (https://dejure.org/2022,3281)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - VerfGH 141/21.VB-1 (https://dejure.org/2022,3281)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen einer Ergänzungspflegerin, eines Sachbearbeiters beim Jugendamt, einer psychologischen Gutachterin und eines Richters am Amtsgericht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Nachweis einer Verletzung in einem verfassungsmäßigen Recht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - 27/19
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - VerfGH 141/21
Mindestvoraussetzung für eine in zulässiger Weise erhobene Verfassungsbeschwerde ist, dass der Beschwerdeführer gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG mitteilt, durch welchen konkreten Akt der öffentlichen Gewalt er sich in einem seiner verfassungsmäßigen Rechte verletzt sieht (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 3. September 2019 - 27/19.VB-1, juris, Rn. 2). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 24/19
Verfassungsbeschwerde und Einstweiliger Antrag betreffend die Nichtversetzung …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - VerfGH 141/21
Soweit die Beschwerdeführerin überdies die Anwendung des § 1666 BGB (gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls) im vorgenannten familiengerichtlichen Verfahren rügt, ist die Verfassungsbeschwerde auch gemäß § 53 Abs. 2 VerfGHG unzulässig, weil die Anwendung des § 1666 BGB materielles Bundesrecht betrifft und deshalb keinen zulässigen Gegenstand der Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen darstellt (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 9. Juli 2019 - VerfGH 24/19.VB-1, juris, Rn. 8).