Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 106/22.VB-1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,11316
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 106/22.VB-1 (https://dejure.org/2023,11316)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.05.2023 - VerfGH 106/22.VB-1 (https://dejure.org/2023,11316)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Mai 2023 - VerfGH 106/22.VB-1 (https://dejure.org/2023,11316)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,11316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Baden-Baden, 14.01.2021 - 3 S 23/20

    Verkehrsunfall - Erstattungsumfang Mietwagenkosten

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 106/22
    Der Beschwerdeführer lehnte den Vergleichsvorschlag und die Einzahlung des Auslagenvorschusses ab, bat das Amtsgericht unter Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Münster vom 15. September 2020 - 03 S 23/20 - um Überprüfung seiner Rechtsauffassung und beantragte vorsorglich, wegen Abweichung von bestehender Rechtsprechung des Berufungsgerichts die Berufung nach § 511 Abs. 4 Nr. 1 ZPO zuzulassen.

    Das Amtsgericht habe sich mit dem vom Beschwerdeführer vorgelegten Urteil des Landgerichts Münster vom 15. September 2020 - 03 S 23/20 - nicht auseinandergesetzt und weiche von der Rechtsprechung des Landgerichts Münster sowie dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. März 2016 - 9 U 142/15 - ab.

    b) Diesen Anforderungen genügt die Verfassungsbeschwerde nicht, soweit der Beschwerdeführer damit eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß § 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG mit der Begründung geltend macht, das Amtsgericht habe sich mit dem von ihm vorgelegten Urteil des Landgerichts Münster vom 15. September 2020 - 03 S 23/20 - nicht auseinandergesetzt und die Berufung nicht zugelassen.

    Die Einschlägigkeit des Urteils des Landgerichts Münster vom 15. September 2020 - 03 S 23/20 - lässt sich - wie oben dargelegt - mangels Vorlage oder ausreichender inhaltlicher Wiedergabe nicht prüfen.

  • BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung durch

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 106/22
    Aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkend ist eine Entscheidung insbesondere dann, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15, juris, Rn. 13, m.w.N.).

    Weder das von ihm zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. März 2016 - 9 U 142/15 - noch der zitierte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 - befassen sich mit dieser Fragestellung.

    Beide betreffen vielmehr die davon zu unterscheidende Frage, ob bestimmte Tabellen bzw. Bestimmungen im Rahmen einer Schätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden können (OLG Hamm, Urteil vom 18. März 2016 - 9 U 142/15, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15, juris, R. 18).

  • OLG Hamm, 18.03.2016 - 9 U 142/15

    Mietwagenkosten - 9. Zivilsenat des OLG Hamm bevorzugt "Fracke"

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 106/22
    Das Amtsgericht habe sich mit dem vom Beschwerdeführer vorgelegten Urteil des Landgerichts Münster vom 15. September 2020 - 03 S 23/20 - nicht auseinandergesetzt und weiche von der Rechtsprechung des Landgerichts Münster sowie dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. März 2016 - 9 U 142/15 - ab.

    Weder das von ihm zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. März 2016 - 9 U 142/15 - noch der zitierte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 - befassen sich mit dieser Fragestellung.

    Beide betreffen vielmehr die davon zu unterscheidende Frage, ob bestimmte Tabellen bzw. Bestimmungen im Rahmen einer Schätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden können (OLG Hamm, Urteil vom 18. März 2016 - 9 U 142/15, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15, juris, R. 18).

  • BGH, 13.01.2020 - II ZR 97/19

    Klärung der Anforderungen für eine ordnungsgemäße Aufklärung eines

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 106/22
    Derartige Unklarheiten bestehen u.a. dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2020 - II ZR 97/19, juris, Rn. 14, m.w.N.).

    Die Zulassung der Berufung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen Divergenz erfordert, dass in der angefochtenen Entscheidung ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem in anderen Entscheidungen eines höheren oder eines gleichgeordneten Gerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz abweicht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Januar 2020 - II ZR 97/19, juris, Rn. 18, m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 106/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs aufgrund des Vorwurfs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 106/22
    In einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung muss er sich dafür hinreichend mit der Begründung der angefochtenen gerichtlichen Entscheidung und den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben auseinandersetzen (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 30. August 2022 - VerfGH 106/21.VB-1, juris, Rn. 11, m.w.N.).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 106/22
    Erst wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14, juris, Rn. 18, m. w. N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 23, m.w.N.).
  • BVerfG, 04.09.2020 - 2 BvR 1206/19

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch unzureichend

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 106/22
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG, Beschluss vom 4. September 2020 - 2 BvR 1206/19, juris, Rn. 14, m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung von vollzugsöffnenden Maßnahmen aus

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 106/22
    Erst wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14, juris, Rn. 18, m. w. N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 23, m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 5/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 106/22
    aa) Nach der insoweit maßgebenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VerfGH 5/21.VB-2, juris, Rn. 18) beeinflusst das Gebot effektiven Rechtsschutzes die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung des Instanzenzugs von Bedeutung sind.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 53/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    Danach handelt es sich um eine nicht mehr zu rechtfertigende und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkende und damit gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßende Entscheidung des Fachgerichts insbesondere dann, wenn dieses ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei der Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15, juris, Rn. 13 m. w. N.; ebenso für das Landesgrundrecht aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Mai 2023 - VerfGH 106/22.VB-1, juris, Rn. 15, und vom 12. März 2024 - VerfGH 49/21.VB-1, juris, Rn. 22).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem

    Ein Verstoß gegen die beiden Gewährleistungen kommt nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs in Betracht, wenn ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nachkommt und die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 10 m. w. N., und vom 16. Mai 2023 - VerfGH 106/22.VB-1, ZfSch 2023, 561 = juris, Rn. 15).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.10.2023 - VerfGH 51/23

    Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Kostenfestsetzung

    In einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung muss er sich dafür hinreichend mit der Begründung der angefochtenen gerichtlichen Entscheidung und den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben auseinandersetzen (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 106/22.VB-1, juris, Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht