Rechtsprechung
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.07.2013 - VerfGH 17/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 13. September 2012
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Wahlprüfungsbeschwerde des Landesverbands einer Partei gegen die Wahlprüfungsentscheidung des Landtags (hier: Wahlergebnis der Landtagswahl 2012); Einfluss eines Wahlfehlers auf das Wahlergebnis und die Mandatsverteilung; Rüge eines Verstoßes gegen die Chancengleichheit ...
Kurzfassungen/Presse
- taz.de (Pressebericht, 30.07.2013)
Brüderle-Brief bringt FDP in Bedrängnis
Sonstiges (4)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.07.2013 - VerfGH 17/12
Die Mehrheit muss bei demokratischen Wahlen aus einem freien und offenen Meinungs- und Willensbildungsprozess hervorgehen, bei dem die Chance der Minderheit nicht verkürzt wird, zur Mehrheit von morgen zu werden (vgl. BVerfGE 44, 125, 138 ff., 142).Das Gebot der Chancengleichheit gilt auch für die zur Wahlvorbereitung in der Massendemokratie erfolgende Wahlwerbung, soweit sie durch Maßnahmen der öffentlichen Gewalt beeinflusst wird (vgl. BVerfGE 44, 125, 146 ff.).
Zwar ist die Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften insoweit zulässig, als sie - bezogen auf ihre Organtätigkeit - der Öffentlichkeit ihre Politik, ihre Maßnahmen und Vorhaben sowie die zukünftig zu lösenden Fragen darlegen und erläutern darf (vgl. BVerfGE 44, 125, 147).
So darf die Regierung sich nicht als von bestimmten Parteien getragen darstellen und für deren Wiederwahl werben (vgl. BVerfGE 44, 125, 149).
- BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
Wahlprüfung Hessen
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.07.2013 - VerfGH 17/12
Da der Beschluss nach § 10 Abs. 1 WahlPrüfG NRW durch Beschwerde bei dem Verfassungsgerichtshofs angefochten werden kann, steht eine Kontrollinstanz zur Verfügung, die einen den Erfordernissen der Wahlprüfung genügenden Rechtsschutz durch unabhängige Richter gewährleistet (vgl. BVerfGE 103, 111, 141; 85, 148, 158).Es verbietet, Wahlbeeinflussungen einfacher Art und ohne jedes Gewicht schlechthin als Wahlungültigkeitsgrund zu behandeln (vgl. BVerfGE 103, 111, 134 f.).
Im Interesse des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung setzt die Ungültigkeitserklärung einer gesamten Wahl einen erheblichen Wahlfehler von solchem Gewicht voraus, dass ein Fortbestand der in dieser Weise gewählten Volksvertretung unerträglich erschiene (vgl. BVerfGE 103, 111, 134).
- BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07
Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.07.2013 - VerfGH 17/12
Vermutungen oder rein spekulative Annahmen genügen nicht (vgl. BVerfGE 121, 266, 310).Weil sich die Werbemaßnahmen allenfalls theoretisch auf die Zusammensetzung des nordrhein-westfälischen Landtags ausgewirkt haben könnten, kommt dem Erfordernis des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung offensichtlich das höhere Gewicht zu (vgl. dazu BVerfGE 121, 266, 311 f.).
- BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 11/11
Teilweise Unzulässigkeit wegen unzureichender Substantiierung bzw nicht …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.07.2013 - VerfGH 17/12
Hieraus ergibt sich bereits kein Wahlfehler, der Einfluss auf das Wahlergebnis (§ 5 Ziffer 1 und 5 WahlPrüfG NRW) bzw. die Mandatsverteilung (§ 5 Ziffer 2 bis 5 WahlPrüfG NRW) haben kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 BvC 11/11 -, juris, Rn. 7; BVerfGE 58, 175). - BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
Wahlprüfungsumfang
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.07.2013 - VerfGH 17/12
Da der Beschluss nach § 10 Abs. 1 WahlPrüfG NRW durch Beschwerde bei dem Verfassungsgerichtshofs angefochten werden kann, steht eine Kontrollinstanz zur Verfügung, die einen den Erfordernissen der Wahlprüfung genügenden Rechtsschutz durch unabhängige Richter gewährleistet (vgl. BVerfGE 103, 111, 141; 85, 148, 158). - BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82
Bundestagswahlkampf 1982 - Art. 38 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.07.2013 - VerfGH 17/12
Denn in der "heißen Phase" des Wahlkampfes gewinnen solche Veröffentlichungen in aller Regel den Charakter parteiischer Werbemittel in der Wahlauseinandersetzung, in die einzugreifen Parlament und Regierung verboten ist (vgl. BVerfGE 63, 230, 244). - BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvC 7/81
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.07.2013 - VerfGH 17/12
Hieraus ergibt sich bereits kein Wahlfehler, der Einfluss auf das Wahlergebnis (§ 5 Ziffer 1 und 5 WahlPrüfG NRW) bzw. die Mandatsverteilung (§ 5 Ziffer 2 bis 5 WahlPrüfG NRW) haben kann (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 BvC 11/11 -, juris, Rn. 7; BVerfGE 58, 175).
- VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 7/12
Wahlprüfungsbeschwerde Rüge mehrerer Wahlfehler
(zur vergleichbaren Situation im Saarland vgl. VerfGH Saarland, Urteil vom 18. März 2013 - Lv 12/12 -, U.A. S. 6; vgl. auch unten D.I. und D.II. ; demgegenüber stuft der VerfGH Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 16. Juli 2013 - VerfGH 17/12 -, U.A. S. 6, eine entsprechende Rüge als offensichtlich unbegründet ein).(dazu tendiert der VerfGH Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 13. Juli 2013 - VerfGH 17/12 -, U.A. S. 8 ff., über eine Wahlprüfungsbeschwerde zur Wahlwerbung der FDP-Bundestagsfraktion im Vorfeld der Landtagswahl 2012 in Nordrhein-Westfalen).
(…Beschluss vom 20. Juni 2013 - LVerfG 6/12 -, Rn. 8 m.w.N., Juris Rn. 9; BVerfG…, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 2 BvC 7/91 u.a. -, BVerfGE 89, 266 ff., Juris Rn. 23 m.w.N.; StGH Bremen…, Urteil vom 23. Dezember 1996, a.a.O., Juris Rn. 79; VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Juli 2013, a.a.O., U.A. S. 11 f.).
- VerfGH Thüringen, 03.12.2014 - VerfGH 2/14
Organstreitverfahren der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Zwar kann auch dort eine unzulässige Einflussnahme der Regierung auf den Wahlkampf gerügt werden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juli 2013 - VerfGH 17/12 -, S. 8 ff.).