Rechtsprechung
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 130/21.VB-2 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in einem kinder- und jugendhilferechtlichen Verfahren
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 09.08.2021 - 1 L 436/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2021 - 12 B 1358/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2021 - 12 B 1650/21
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 130/21.VB-2
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2020 - VerfGH 14/20
Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 130/21
Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, aufgrund einer bloßen Erwähnung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts in der Verfassungsbeschwerdeschrift in den dieser Schrift beigefügten Anlagen nach möglichen Verletzungen dieses Rechts zu suchen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1, DVBl 2021, 260 = juris, Rn. 8). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20
Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 130/21
Hierzu bedarf es insbesondere einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung und mit den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 11, m. w. N.).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 70/22
Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem …
Hierzu bedarf es insbesondere einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung und mit den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 130/21.VB-2, juris, Rn. 4). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in einem …
Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW…, Beschluss vom 25. August 2020, a.a.O., Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022, a.a.O., Rn. 15; ferner BVerfG…, Beschluss vom 27. Juni 2007, a.a.O., Rn. 13; jeweils zu § 321a ZPO).Hierzu bedarf es insbesondere einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung und mit den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 130/21.VB-2, juris, Rn. 4).
Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, aufgrund einer bloßen Erwähnung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts in der Verfassungsbeschwerdeschrift in den dieser Schrift beigefügten Anlagen nach möglichen Verletzungen dieses Rechts zu suchen (vgl. VerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 130/21.VB-2, juris, Rn. 6).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.05.2022 - VerfGH 44/22
Verfassungsbeschwerde gegen den einstweiligen Ausschluss des Beschwerdeführers …
Hierzu bedarf es insbesondere einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung und mit den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 130/21.VB-2, juris, Rn. 4). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - VerfGH 104/22
Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Verstoßes …
Hierzu bedarf es insbesondere einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung und mit den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 130/21.VB-2, juris, Rn. 4).